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1.1
Diese Norm legt die technischen Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen fest, die von
Personen zu beachten sind, die mit der Konstruktion, dem Bau und der Lieferung (einschließlich Installation
und Demontage, mit orkehrungen für Transport, Wartung und Instandhaltung) von ortsfesten Bohrmaschinen
befasst sind (siehe 3. ).
Diese Norm behandelt sowohl manuelle als auch automatische Bohrmaschinen. Diese umfassen, sind aber
nicht beschränkt auf
- Tischbohrmaschinen (siehe Bild A. );
- Radialbohrmaschinen (siehe Bild A.2);
- Koordinatenbohrmaschinen mit fester Tischhöhe (siehe Bild A.3);
- Waagerecht-Bohrmaschinen (siehe Bild A.4);
- Mehrspindelbohrmaschinen (siehe Bild A.5);
- Revolverbohrmaschinen mit manueller Revolverschaltung.
1.2
Diese Norm berücksichtigt die bestimmungsgemäße erwendung einschließlich des vernünftigerweise
vorhersehbaren Missbrauches, der Wartung, des Reinigens und der Einrichtvorgänge. Sie setzt den Zugang
zur Maschine von allen Seiten voraus. Sie beschreibt Maßnahmen zur Risikominderung sowohl für Bediener
als auch für andere gefährdete Personen.
1.3
Diese Norm gilt auch für Werkstückzuführeinrichtungen, wenn diese einen integralen Bestandteil der
Maschine bilden.
1.4
Diese Norm behandelt signifikante Gefährdungen an Bohrmaschinen bei bestimmungsgemäßer
erwendung und unter Bedingungen, die für den Hersteller vorhersehbar sind (siehe Abschnitt 4).
1.5
Gefährdungen, die aus anderen Bearbeitungsverfahren herrühren (z. B. Fräsen, Schleifen, Drehen,
Umformen, Elektroerodieren (EDM), Laser-Bearbeitung), werden durch andere Normen abgedeckt (siehe
Literaturhinweise).
1.6
Diese Norm gilt nicht für automatische Bohrmaschinen mit automatischem Werkzeugwechsel (siehe
prEN 24 7: 996).
1.7
Diese Norm gilt nicht für Bohrmaschinen, die vor dem Datum der eröffentlichung dieser Norm durch
CEN hergestellt wurden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
5194
Darbības sfēra
1.1
Diese Norm legt die technischen Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen fest, die von
Personen zu beachten sind, die mit der Konstruktion, dem Bau und der Lieferung (einschließlich Installation
und Demontage, mit orkehrungen für Transport, Wartung und Instandhaltung) von ortsfesten Bohrmaschinen
befasst sind (siehe 3. ).
Diese Norm behandelt sowohl manuelle als auch automatische Bohrmaschinen. Diese umfassen, sind aber
nicht beschränkt auf
- Tischbohrmaschinen (siehe Bild A. );
- Radialbohrmaschinen (siehe Bild A.2);
- Koordinatenbohrmaschinen mit fester Tischhöhe (siehe Bild A.3);
- Waagerecht-Bohrmaschinen (siehe Bild A.4);
- Mehrspindelbohrmaschinen (siehe Bild A.5);
- Revolverbohrmaschinen mit manueller Revolverschaltung.
1.2
Diese Norm berücksichtigt die bestimmungsgemäße erwendung einschließlich des vernünftigerweise
vorhersehbaren Missbrauches, der Wartung, des Reinigens und der Einrichtvorgänge. Sie setzt den Zugang
zur Maschine von allen Seiten voraus. Sie beschreibt Maßnahmen zur Risikominderung sowohl für Bediener
als auch für andere gefährdete Personen.
1.3
Diese Norm gilt auch für Werkstückzuführeinrichtungen, wenn diese einen integralen Bestandteil der
Maschine bilden.
1.4
Diese Norm behandelt signifikante Gefährdungen an Bohrmaschinen bei bestimmungsgemäßer
erwendung und unter Bedingungen, die für den Hersteller vorhersehbar sind (siehe Abschnitt 4).
1.5
Gefährdungen, die aus anderen Bearbeitungsverfahren herrühren (z. B. Fräsen, Schleifen, Drehen,
Umformen, Elektroerodieren (EDM), Laser-Bearbeitung), werden durch andere Normen abgedeckt (siehe
Literaturhinweise).
1.6
Diese Norm gilt nicht für automatische Bohrmaschinen mit automatischem Werkzeugwechsel (siehe
prEN 24 7: 996).
1.7
Diese Norm gilt nicht für Bohrmaschinen, die vor dem Datum der eröffentlichung dieser Norm durch
CEN hergestellt wurden.