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1.1 Diese Norm legt technische Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen fest, die von Konstrukteuren (wie in 3.11 von EN 292-1:1991 definiert), Herstellern und Lieferern von hydraulischen Gesenkbiegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall oder teilweise aus Metall bestehendem Werkstoff anzuwenden sind. Die hydraulischen Gesenkbiegepressen werden im Folgenden Maschinen genannt.
1.2 Diese Norm gilt auch für hydraulische Gesenkbiegepressen, deren ursprünglicher Verwendungszweck die Kaltbearbeitung von Metall ist und die in gleicher Weise für die Bearbeitung von anderem Tafelmaterial wie Pappe oder Kunststoff eingesetzt werden sollen.
1.3 Die in dieser Norm enthaltenen Anforderungen beziehen die bestimmungsgemäße Verwendung mit ein, wie in 3.12 von EN 292-1:1991 definiert. Diese Norm unterstellt Zugang zur Gesenkbiegepresse von allen Seiten, behandelt die in Abschnitt 4 beschriebenen Gefährdungen und legt die Sicherheitsmaßnahmen für den Bediener und andere exponierte Personen fest.
1.4 Diese Norm gilt auch für Zusatzeinrichtungen, die fester Bestandteil der Gesenkbiegepresse sind, z.B. hintere Anschläge und verstellbare Werkstückauflagen an der Vorderseite. Wenn Gefährdungen und Risiken vergleichbar mit Einzelmaschinen sind, gilt diese Norm auch für Maschinen, die in ein Fertigungssystem integriert sind.
ANMERKUNG Die Anforderungen dieser Europäischen Norm gelten für alle Maschinen, unabhängig von der Art wie sie gesteuert werden, z.B. elektromechanisch und/oder elektronisch.
1.5 Diese Norm gilt nicht für Maschinen, deren Hauptzweck ist:
a) Schwenkbiegen von Tafelmaterial;
b) Biegen von Rohren;
c) Rundbiegen zwischen Walzen.
Maschinen, für die diese Europäische Norm anwendbar ist, sind unter A9 im Anhang IV der Maschinen-richtlinie aufgelistet.
1.6 Diese Norm gilt für Maschinen, die nach dem Ausgabetag dieser Norm gebaut wurden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
23340
Darbības sfēra
1.1 Diese Norm legt technische Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen fest, die von Konstrukteuren (wie in 3.11 von EN 292-1:1991 definiert), Herstellern und Lieferern von hydraulischen Gesenkbiegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall oder teilweise aus Metall bestehendem Werkstoff anzuwenden sind. Die hydraulischen Gesenkbiegepressen werden im Folgenden Maschinen genannt.
1.2 Diese Norm gilt auch für hydraulische Gesenkbiegepressen, deren ursprünglicher Verwendungszweck die Kaltbearbeitung von Metall ist und die in gleicher Weise für die Bearbeitung von anderem Tafelmaterial wie Pappe oder Kunststoff eingesetzt werden sollen.
1.3 Die in dieser Norm enthaltenen Anforderungen beziehen die bestimmungsgemäße Verwendung mit ein, wie in 3.12 von EN 292-1:1991 definiert. Diese Norm unterstellt Zugang zur Gesenkbiegepresse von allen Seiten, behandelt die in Abschnitt 4 beschriebenen Gefährdungen und legt die Sicherheitsmaßnahmen für den Bediener und andere exponierte Personen fest.
1.4 Diese Norm gilt auch für Zusatzeinrichtungen, die fester Bestandteil der Gesenkbiegepresse sind, z.B. hintere Anschläge und verstellbare Werkstückauflagen an der Vorderseite. Wenn Gefährdungen und Risiken vergleichbar mit Einzelmaschinen sind, gilt diese Norm auch für Maschinen, die in ein Fertigungssystem integriert sind.
ANMERKUNG Die Anforderungen dieser Europäischen Norm gelten für alle Maschinen, unabhängig von der Art wie sie gesteuert werden, z.B. elektromechanisch und/oder elektronisch.
1.5 Diese Norm gilt nicht für Maschinen, deren Hauptzweck ist:
a) Schwenkbiegen von Tafelmaterial;
b) Biegen von Rohren;
c) Rundbiegen zwischen Walzen.
Maschinen, für die diese Europäische Norm anwendbar ist, sind unter A9 im Anhang IV der Maschinen-richtlinie aufgelistet.
1.6 Diese Norm gilt für Maschinen, die nach dem Ausgabetag dieser Norm gebaut wurden.