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Diese Internationale Norm legt Anforderungen und/oder Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen oder zur Begrenzung von Risiken für die folgenden Baugruppen von ortsfesten Schleifmaschinen fest, die vorzugsweise für die spanende Metallbearbeitung durch Schleifen bestimmt sind.
Baugruppe 1: Handgesteuerte Schleifmaschinen ohne kraftbetriebene Achsen und ohne numerische Steuerung
Baugruppe 2: Handgesteuerte Schleifmaschinen mit kraftbetriebenen Achsen und ggf. begrenzten numerischen Steuerungsfähigkeiten
Baugruppe 3: Numerisch gesteuerte Schleifmaschinen
ANMERKUNG 1 Detaillierte Information über die Baugruppen von Schleifmaschinen siehe Definitionen in 3.1 und 3.4.
ANMERKUNG 2 Anforderungen in dieser Internationalen Norm sind im Allgemeinen für alle Schleifmaschinen-baugruppen anwendbar. Wenn Anforderungen nur für (eine) bestimmte Baugruppe(n) von Schleifmaschinen anwendbar sind, werden (wird) diese bestimmte Baugruppe(n) von Schleifmaschinen festgelegt.
Diese Internationale Norm deckt die in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen ab und gilt auch für Zusatzeinrichtungen (z. B. für Werkstücke, Spannvorrichtungen und Handhabungseinrichtungen für Werkzeuge und Werkstücke) die integrale Bestandteile der Maschine sind.
Diese Internationale Norm gilt auch für Maschinen, die in eine automatische Fertigungslinie oder Schleifzelle integriert sind, wenn die auftretenden Gefährdungen und Risiken mit denen von separat arbeitenden Maschinen vergleichbar sind.
Diese Internationale Norm enthält in Abschnitt 7 ebenfalls eine Liste der sicherheitsrelevanten Informationen, die der Hersteller dem Betreiber mindestens zur Verfügung stellen muss. Siehe auch ISO 12100:2010, Bild 2, welches das Zusammenspiel der jeweiligen Verantwortlichkeit des Herstellers und des Betreibers hinsichtlich der Betriebssicherheit darstellt.
Die Verantwortung des Betreibers, bestimmte Gefährdungen (z. B. Feuer und Explosion) zu erkennen und die daraus resultierenden Risiken zu senken, kann ausschlaggebend sein (z. B. bei der Frage, ob die zentrale Absauganlage ordnungsgemäß funktioniert).
Wenn Zusatzprozesse (z. B. Fräsen, Drehen, Laserbearbeitung) einbezogen werden, kann diese Internationale Norm als Basis für Sicherheitsanforderungen dienen. Genauere Informationen über die aus den Metallbearbeitungs-Prozessen hervorgehenden Gefährdungen, die von anderen Internationalen Normen abgedeckt werden, siehe "Literaturhinweise".
Diese Internationale Norm gilt für Maschinen, die nach dem Ausgabedatum dieser Internationalen Norm hergestellt wurden.
Diese Internationale Norm gilt nicht für ortsfeste Hon-, Polier- und Bandschleifmaschinen und für transportable motorbetriebene Elektrowerkzeuge nach IEC 61029-2-2 und IEC 61029-2-10.
Reģistrācijas numurs (WIID)
37723
Darbības sfēra
Diese Internationale Norm legt Anforderungen und/oder Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen oder zur Begrenzung von Risiken für die folgenden Baugruppen von ortsfesten Schleifmaschinen fest, die vorzugsweise für die spanende Metallbearbeitung durch Schleifen bestimmt sind.
Baugruppe 1: Handgesteuerte Schleifmaschinen ohne kraftbetriebene Achsen und ohne numerische Steuerung
Baugruppe 2: Handgesteuerte Schleifmaschinen mit kraftbetriebenen Achsen und ggf. begrenzten numerischen Steuerungsfähigkeiten
Baugruppe 3: Numerisch gesteuerte Schleifmaschinen
ANMERKUNG 1 Detaillierte Information über die Baugruppen von Schleifmaschinen siehe Definitionen in 3.1 und 3.4.
ANMERKUNG 2 Anforderungen in dieser Internationalen Norm sind im Allgemeinen für alle Schleifmaschinen-baugruppen anwendbar. Wenn Anforderungen nur für (eine) bestimmte Baugruppe(n) von Schleifmaschinen anwendbar sind, werden (wird) diese bestimmte Baugruppe(n) von Schleifmaschinen festgelegt.
Diese Internationale Norm deckt die in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen ab und gilt auch für Zusatzeinrichtungen (z. B. für Werkstücke, Spannvorrichtungen und Handhabungseinrichtungen für Werkzeuge und Werkstücke) die integrale Bestandteile der Maschine sind.
Diese Internationale Norm gilt auch für Maschinen, die in eine automatische Fertigungslinie oder Schleifzelle integriert sind, wenn die auftretenden Gefährdungen und Risiken mit denen von separat arbeitenden Maschinen vergleichbar sind.
Diese Internationale Norm enthält in Abschnitt 7 ebenfalls eine Liste der sicherheitsrelevanten Informationen, die der Hersteller dem Betreiber mindestens zur Verfügung stellen muss. Siehe auch ISO 12100:2010, Bild 2, welches das Zusammenspiel der jeweiligen Verantwortlichkeit des Herstellers und des Betreibers hinsichtlich der Betriebssicherheit darstellt.
Die Verantwortung des Betreibers, bestimmte Gefährdungen (z. B. Feuer und Explosion) zu erkennen und die daraus resultierenden Risiken zu senken, kann ausschlaggebend sein (z. B. bei der Frage, ob die zentrale Absauganlage ordnungsgemäß funktioniert).
Wenn Zusatzprozesse (z. B. Fräsen, Drehen, Laserbearbeitung) einbezogen werden, kann diese Internationale Norm als Basis für Sicherheitsanforderungen dienen. Genauere Informationen über die aus den Metallbearbeitungs-Prozessen hervorgehenden Gefährdungen, die von anderen Internationalen Normen abgedeckt werden, siehe "Literaturhinweise".
Diese Internationale Norm gilt für Maschinen, die nach dem Ausgabedatum dieser Internationalen Norm hergestellt wurden.
Diese Internationale Norm gilt nicht für ortsfeste Hon-, Polier- und Bandschleifmaschinen und für transportable motorbetriebene Elektrowerkzeuge nach IEC 61029-2-2 und IEC 61029-2-10.