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1.1 Diese Europäische Norm legt technische Sicherheitsanforderungen und -maßnahmen fest, die von Konstrukteuren (wie in 3.11 von EN 292-1:1991 definiert), Herstellern und Lieferanten von mechanischen Pressen mit kraftschlüssiger Kupplung für die Kaltbearbeitung von Metall oder teilweise aus kaltem Metall bestehenden Werkstoff anzuwenden sind.
ANMERKUNG Die Konstruktion einer Maschine beinhaltet die Betrachtung alle Phasen der Nutzungsdauer der Maschine. Dabei sind zu berücksichtigen, z. B. Konstruktion, Transport und Inbetriebsetzung (das beinhaltet auch den Aufbau, die Installation und Einstellung), der Produktionsbetrieb (dieser beinhaltet auch das Einrichten, Einfahren/Programmierung oder Umrüsten, Produktionsbetrieb, Reinigen, Fehlersuche und Instandsetzen) und Stilllegung, Abbau und, soweit Sicherheitsbelange betroffen sind, die Entsorgung und den Entwurf der Bedienungsanleitung in Bezug auf alle oben genannten Phasen der Nutzungsdauer der Maschine (ausgenommen Konstruktion), die in 6.5 von EN ISO 12100-2:2003 behandelt werden.
1.2 Diese Europäische Norm gilt auch für Pressen, deren ursprünglicher Verwendungszweck die Kaltbearbeitung von Metall ist und die in gleicher Weise für die Bearbeitung von anderem Material (wie Pappe, Kunststoff, Gummi oder Leder) oder Metallpulver eingesetzt werden sollen.
1.3 Die in dieser Norm enthaltenen Anforderungen beziehen die bestimmungsgemäße Verwendung mit ein, wie in 3.22 von EN ISO 12100-1:2003 definiert. Diese Norm unterstellt Zugang zur Presse von allen Seiten, behandelt die in Abschnitt 4 beschriebenen Gefährdungen während der mannigfaltigen Phasen der Nutzungsdauer der Maschine und legt die Sicherheitsmaßnahmen für den Bediener und andere exponierte Personen fest.
1.4 Diese Europäische Norm gilt auch für Zusatzeinrichtungen, die fester Bestandteil der Presse sind. Wenn für Maschinen, die Bestandteil eines Fertigungssystems sind, die Gefährdungen und auftretende Risiken vergleichbar mit separat arbeitenden Maschinen
Reģistrācijas numurs (WIID)
20714
Darbības sfēra
1.1 Diese Europäische Norm legt technische Sicherheitsanforderungen und -maßnahmen fest, die von Konstrukteuren (wie in 3.11 von EN 292-1:1991 definiert), Herstellern und Lieferanten von mechanischen Pressen mit kraftschlüssiger Kupplung für die Kaltbearbeitung von Metall oder teilweise aus kaltem Metall bestehenden Werkstoff anzuwenden sind.
ANMERKUNG Die Konstruktion einer Maschine beinhaltet die Betrachtung alle Phasen der Nutzungsdauer der Maschine. Dabei sind zu berücksichtigen, z. B. Konstruktion, Transport und Inbetriebsetzung (das beinhaltet auch den Aufbau, die Installation und Einstellung), der Produktionsbetrieb (dieser beinhaltet auch das Einrichten, Einfahren/Programmierung oder Umrüsten, Produktionsbetrieb, Reinigen, Fehlersuche und Instandsetzen) und Stilllegung, Abbau und, soweit Sicherheitsbelange betroffen sind, die Entsorgung und den Entwurf der Bedienungsanleitung in Bezug auf alle oben genannten Phasen der Nutzungsdauer der Maschine (ausgenommen Konstruktion), die in 6.5 von EN ISO 12100-2:2003 behandelt werden.
1.2 Diese Europäische Norm gilt auch für Pressen, deren ursprünglicher Verwendungszweck die Kaltbearbeitung von Metall ist und die in gleicher Weise für die Bearbeitung von anderem Material (wie Pappe, Kunststoff, Gummi oder Leder) oder Metallpulver eingesetzt werden sollen.
1.3 Die in dieser Norm enthaltenen Anforderungen beziehen die bestimmungsgemäße Verwendung mit ein, wie in 3.22 von EN ISO 12100-1:2003 definiert. Diese Norm unterstellt Zugang zur Presse von allen Seiten, behandelt die in Abschnitt 4 beschriebenen Gefährdungen während der mannigfaltigen Phasen der Nutzungsdauer der Maschine und legt die Sicherheitsmaßnahmen für den Bediener und andere exponierte Personen fest.
1.4 Diese Europäische Norm gilt auch für Zusatzeinrichtungen, die fester Bestandteil der Presse sind. Wenn für Maschinen, die Bestandteil eines Fertigungssystems sind, die Gefährdungen und auftretende Risiken vergleichbar mit separat arbeitenden Maschinen