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Diese Europäische Norm enthält sicherheitstechnische Anforderungen und deren Überprüfung für Gestaltung und Konstruktion von feststehenden trennenden Schutzeinrichtungen, die mittels Werkzeug geöffnet oder entfernt werden, und von trennenden Schutzeinrichtungen mit Verriegelung mit oder ohne Verriegelungseinrichtung für bewegliche Teile der Kraftübertragung von selbstfahrenden Maschinen mit Fahrersitz und angebauten, aufgesattelten oder gezogenen Maschinen, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Außerdem legt sie fest, welche Informationen über sicheres Arbeiten (einschließlich zu Restgefahren) vom Hersteller zur Verfügung zu stellen sind.
Sie behandelt signifikante Gefährdungen (siehe Anhang A), Gefährdungssituationen und Gefährdungs-ereignisse in Bezug auf feststehenden trennenden Schutzeinrichtungen, die mittels Werkzeug geöffnet oder entfernt werden, und von trennenden Schutzeinrichtungen mit Verriegelung mit oder ohne Verriegelungseinrichtung für bewegliche Teile der Kraftübertragung, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen verwendet werden (siehe Abschnitte 4 und 5).
Sie gilt nicht für Schutzeinrichtungen für bewegliche Teile der Kraftübertragung von:
- land- und forstwirtschaftlichen Traktoren;
- Luftfahr- und Luftkissenfahrzeuge, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden;
- Rasen- und Gartengeräte;
- Schutzeinrichtungen von Zapfwellen-Gelenkwellen zwischen land- und forstwirtschaftlichen Traktoren und angebauten oder gezogenen Geräten.
Reģistrācijas numurs (WIID)
40066
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm enthält sicherheitstechnische Anforderungen und deren Überprüfung für Gestaltung und Konstruktion von feststehenden trennenden Schutzeinrichtungen, die mittels Werkzeug geöffnet oder entfernt werden, und von trennenden Schutzeinrichtungen mit Verriegelung mit oder ohne Verriegelungseinrichtung für bewegliche Teile der Kraftübertragung von selbstfahrenden Maschinen mit Fahrersitz und angebauten, aufgesattelten oder gezogenen Maschinen, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Außerdem legt sie fest, welche Informationen über sicheres Arbeiten (einschließlich zu Restgefahren) vom Hersteller zur Verfügung zu stellen sind.
Sie behandelt signifikante Gefährdungen (siehe Anhang A), Gefährdungssituationen und Gefährdungs-ereignisse in Bezug auf feststehenden trennenden Schutzeinrichtungen, die mittels Werkzeug geöffnet oder entfernt werden, und von trennenden Schutzeinrichtungen mit Verriegelung mit oder ohne Verriegelungseinrichtung für bewegliche Teile der Kraftübertragung, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen verwendet werden (siehe Abschnitte 4 und 5).
Sie gilt nicht für Schutzeinrichtungen für bewegliche Teile der Kraftübertragung von:
- land- und forstwirtschaftlichen Traktoren;
- Luftfahr- und Luftkissenfahrzeuge, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden;
- Rasen- und Gartengeräte;
- Schutzeinrichtungen von Zapfwellen-Gelenkwellen zwischen land- und forstwirtschaftlichen Traktoren und angebauten oder gezogenen Geräten.