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Gestaltung und Konstruktion von selbstfahrenden, angebauten oder aufgesattelten Reblaubschneidegeräten.
Diese mobilen Maschinen werden zum Laubschneiden im Weinbau und anderen, in gleicher Weise
wachsenden Obstkulturen eingesetzt. Bei den Schneidwerkzeugen handelt es sich entweder:
um schnell rotierende Klingen (die durch Schlag schneiden), oder
um rotierende Klingen und Gegenklingen (die durch Scheren schneiden), oder
um alternierende Schneidbalken (die durch Scheren schneiden).
Diese Europäische Norm gilt nicht für:
Laubschneidegeräte für freistehende Obststräucher,
handgeführte Maschinen,
Geräte zum Anbau an handgeführte Maschinen,
tragbare Maschinen.
ANMERKUNG 1 Geräte, die zum Anbau an handgeführte Maschinen bestimmt sind, werden bei der Überarbeitung
dieser Norm behandelt.
Diese Europäische Norm beschreibt Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Gefährdungen, für
die spezifische Anforderungen an Reblaubschneidegeräte benötigt werden. Sie behandelt keine allgemeinen
Gefährdungen, besonders nicht die allgemeinen Gefährdungen aufgrund der Beweglichkeit, einschließlich die
von selbstfahrenden Maschinen. Diese Aspekte werden in einer anderen Norm behandelt, die vom
CEN/TC 144 erstellt wird (siehe Einleitung).
Außerdem bestimmt sie Informationen über sicheres Arbeiten, die vom Hersteller zur Verfügung zu stellen
sind.
Die Liste der signifikanten Gefährdungen, die in dieser Norm angesprochen werden, ist in Anhang A
aufgeführt. Der Anhang A weist auch auf die Gefährdungen hin, die nicht behandelt wurden.
ANMERKUNG 2 Diese Norm behandelt nicht:
die Anordnung und Bedienung der Stellteile;
den Anbau und den Aufbau von Geräten an Traktoren und andere Fahrzeuge.
Die Umweltaspekte wurden in dieser Norm nicht in Betracht gezogen.
Diese Europäische Norm gilt in erster Linie für Maschinen, die nach dem Ausgabedatum der Norm hergestellt
worden sind.
Reģistrācijas numurs (WIID)
33201
Darbības sfēra
Gestaltung und Konstruktion von selbstfahrenden, angebauten oder aufgesattelten Reblaubschneidegeräten.
Diese mobilen Maschinen werden zum Laubschneiden im Weinbau und anderen, in gleicher Weise
wachsenden Obstkulturen eingesetzt. Bei den Schneidwerkzeugen handelt es sich entweder:
um schnell rotierende Klingen (die durch Schlag schneiden), oder
um rotierende Klingen und Gegenklingen (die durch Scheren schneiden), oder
um alternierende Schneidbalken (die durch Scheren schneiden).
Diese Europäische Norm gilt nicht für:
Laubschneidegeräte für freistehende Obststräucher,
handgeführte Maschinen,
Geräte zum Anbau an handgeführte Maschinen,
tragbare Maschinen.
ANMERKUNG 1 Geräte, die zum Anbau an handgeführte Maschinen bestimmt sind, werden bei der Überarbeitung
dieser Norm behandelt.
Diese Europäische Norm beschreibt Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Gefährdungen, für
die spezifische Anforderungen an Reblaubschneidegeräte benötigt werden. Sie behandelt keine allgemeinen
Gefährdungen, besonders nicht die allgemeinen Gefährdungen aufgrund der Beweglichkeit, einschließlich die
von selbstfahrenden Maschinen. Diese Aspekte werden in einer anderen Norm behandelt, die vom
CEN/TC 144 erstellt wird (siehe Einleitung).
Außerdem bestimmt sie Informationen über sicheres Arbeiten, die vom Hersteller zur Verfügung zu stellen
sind.
Die Liste der signifikanten Gefährdungen, die in dieser Norm angesprochen werden, ist in Anhang A
aufgeführt. Der Anhang A weist auch auf die Gefährdungen hin, die nicht behandelt wurden.
ANMERKUNG 2 Diese Norm behandelt nicht:
die Anordnung und Bedienung der Stellteile;
den Anbau und den Aufbau von Geräten an Traktoren und andere Fahrzeuge.
Die Umweltaspekte wurden in dieser Norm nicht in Betracht gezogen.
Diese Europäische Norm gilt in erster Linie für Maschinen, die nach dem Ausgabedatum der Norm hergestellt
worden sind.