Projekta Nr.EN 13525:2020
NosaukumsDieses Dokument enthält Sicherheitsanforderungen und deren Überprüfung für die Konstruktion und den Bau von z. B. selbstfahrenden, angebauten, aufgesattelten und gezogenen Buschholzhackern, die in der Land- und Forstwirtschaft, dem Gartenbau und der Landschaftspflege eingesetzt werden. Dieses Dokument gilt für stationär betriebene Buschholzhacker, die von Hand mit Holz über einen waagerechten oder nahezu waagerechten Zuführtrichter beschickt werden. Die Zuführung erfolgt durch die Hackwerkzeuge, die die Funktion von Zuführelementen übernehmen, oder durch separate Zuführelemente wie z. B. Walzen oder Förderer, die in den Zuführtrichter integriert sind. Buschholzhacker können durch eine externe Antriebsquelle (Zapfwelle), hydraulisch usw. oder durch eine integrierte Antriebsquelle wie z. B. einem Verbrennungsmotor angetrieben werden. Dieses Dokument behandelt nicht: - nationale straßenverkehrstechnische Anforderungen, die für den Transport zwischen zwei Einsatzorten gelten; - Gefahren in Hinblick auf die Selbstfahrfunktion; - Gefahren in Verbindung mit der Kraftübertragung durch externe Antriebsquellen, — z. B. Gelenkwellen; - Maschinen, bei denen der Zuführtrichter mit einem Verlängerungstisch ausgerüstet ist oder ein integrierter Förderer über die äußerste Unterkante des Zuführtrichters und das untere Schutzgerät des Zuführtrichters hinausragt; - Gefahren in Verbindung mit Seilzug-Starteinrichtungen von integrierten Antriebsquellen; - Gefahren in Verbindung mit mechanischem Beschicken; - Buschholzhacker mit senkrechtem Zuführtrichter; - Gesichtspunkte der elektromagnetischen Verträglichkeit von Buschholzhackern; - Gartenhäcksler nach EN 13683; - alle Maschinen, die mechanisch beschickt werden; - ergänzende mechanische Auswurfvorrichtungen für Hackschnitzel, die nicht Teil des Hackmechanismus sind, z. B. Förderer. Bei Maschinen, die sowohl von Hand als auch mechanisch beschickt werden können, deckt dieses Dokument lediglich die Sicherheit der Beschickung von Hand. ANMERKUNG 1 Alle zusätzlichen Anforderungen in Verbindung mit der mechanischen Beschickung als auch der von Hand, die die sichere Verwendung beeinträchtigen könnten oder notwendig sind, die Integrität der Schutzvorrichtungen zu wahren, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Dokument. Solche zusätzlichen Maßnahmen müssen bei der vom Hersteller durchgeführten Risikobeurteilung bestimmt werden. Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefahren, Gefahrensituationen und Gefahrenereignisse, die bei Buschholzhackern auftreten können, wenn Sie bestimmungsgemäß und unter den vom Hersteller vorhersehbaren Bedingungen verwendet werden (siehe Anhang A). Zusätzlich nennt Sie die Informationen, die vom Hersteller für den sicheren Gebrauch dieser Maschinen zur Verfügung zu stellen sind. Umweltschutzrelevante Gesichtspunkte (mit Ausnahme von Geräuschen) werden nicht behandelt. ANMERKUNG 2 Das in diesem Dokument beschriebene Geräuschmessverfahren entspricht nicht der EU Richtlinie 2000/14/EG zu Geräuschen im Freien. Dieses Dokument gilt nicht für Buschholzhacker, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokumentes durch CEN hergestellt wurden.
Reģistrācijas numurs (WIID)59629
Darbības sfēraDieses Dokument enthält Sicherheitsanforderungen und deren Überprüfung für die Konstruktion und den Bau von z. B. selbstfahrenden, angebauten, aufgesattelten und gezogenen Buschholzhackern, die in der Land- und Forstwirtschaft, dem Gartenbau und der Landschaftspflege eingesetzt werden. Dieses Dokument gilt für stationär betriebene Buschholzhacker, die von Hand mit Holz über einen waagerechten oder nahezu waagerechten Zuführtrichter beschickt werden. Die Zuführung erfolgt durch die Hackwerkzeuge, die die Funktion von Zuführelementen übernehmen, oder durch separate Zuführelemente wie z. B. Walzen oder Förderer, die in den Zuführtrichter integriert sind. Buschholzhacker können durch eine externe Antriebsquelle (Zapfwelle), hydraulisch usw. oder durch eine integrierte Antriebsquelle wie z. B. einem Verbrennungsmotor angetrieben werden. Dieses Dokument behandelt nicht: - nationale straßenverkehrstechnische Anforderungen, die für den Transport zwischen zwei Einsatzorten gelten; - Gefahren in Hinblick auf die Selbstfahrfunktion; - Gefahren in Verbindung mit der Kraftübertragung durch externe Antriebsquellen, — z. B. Gelenkwellen; - Maschinen, bei denen der Zuführtrichter mit einem Verlängerungstisch ausgerüstet ist oder ein integrierter Förderer über die äußerste Unterkante des Zuführtrichters und das untere Schutzgerät des Zuführtrichters hinausragt; - Gefahren in Verbindung mit Seilzug-Starteinrichtungen von integrierten Antriebsquellen; - Gefahren in Verbindung mit mechanischem Beschicken; - Buschholzhacker mit senkrechtem Zuführtrichter; - Gesichtspunkte der elektromagnetischen Verträglichkeit von Buschholzhackern; - Gartenhäcksler nach EN 13683; - alle Maschinen, die mechanisch beschickt werden; - ergänzende mechanische Auswurfvorrichtungen für Hackschnitzel, die nicht Teil des Hackmechanismus sind, z. B. Förderer. Bei Maschinen, die sowohl von Hand als auch mechanisch beschickt werden können, deckt dieses Dokument lediglich die Sicherheit der Beschickung von Hand. ANMERKUNG 1 Alle zusätzlichen Anforderungen in Verbindung mit der mechanischen Beschickung als auch der von Hand, die die sichere Verwendung beeinträchtigen könnten oder notwendig sind, die Integrität der Schutzvorrichtungen zu wahren, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Dokument. Solche zusätzlichen Maßnahmen müssen bei der vom Hersteller durchgeführten Risikobeurteilung bestimmt werden. Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefahren, Gefahrensituationen und Gefahrenereignisse, die bei Buschholzhackern auftreten können, wenn Sie bestimmungsgemäß und unter den vom Hersteller vorhersehbaren Bedingungen verwendet werden (siehe Anhang A). Zusätzlich nennt Sie die Informationen, die vom Hersteller für den sicheren Gebrauch dieser Maschinen zur Verfügung zu stellen sind. Umweltschutzrelevante Gesichtspunkte (mit Ausnahme von Geräuschen) werden nicht behandelt. ANMERKUNG 2 Das in diesem Dokument beschriebene Geräuschmessverfahren entspricht nicht der EU Richtlinie 2000/14/EG zu Geräuschen im Freien. Dieses Dokument gilt nicht für Buschholzhacker, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokumentes durch CEN hergestellt wurden.
StatussAtcelts
ICS grupa65.060.80