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Diese Europäische Norm gilt für Maschinen, die besonders gestaltet sind, um Teile aus Blockschaum zu
kommerziell benötigten Formen im Einzel- oder Doppelschnitt durch Schneiden, Spalten oder Schälen
herzustellen.
Alle Gefährdungen nach Abschnitt 4 werden in diesem Dokument behandelt.
Das Schneiden des Blockschaums kann erfolgen durch:
- Vertikalschnitt;
- Horizontalschnitt;
- Schrägschnitt;
- Transversalschnitt (Querschnitt);
- Konturschnitt; oder
- eine Kombination hiervon.
Das zu schneidende Material kann unterstützt bzw. bewegt werden durch:
- einen festen Tisch;
- einen Schiebetisch;
- ein Förderband;
- einen Drehtisch;
- durch Rollen, Walzen;
- eine Spannwelle; oder
- durch eine Kombination hiervon.
Das Schneiden kann entweder manuell oder automatisch erfolgen. Die Schneidwerkzeuge können sein:
- glatte oder gezahnte Bandmesser;
- Schneiddrähte.
Das Schneidwerkzeug kann entweder oszillieren oder umlaufen.
Dieser Europäische Normentwurf gilt nicht für:
- Laser- und Wasserstrahlschneidmaschinen;
- Heißdrahtschweißmaschinen;
- Schneidmaschinen für Holz, Metall und Nahrungsmittel.
Die Sicherheitsanforderungen für die zusätzlichen Gefährdungen durch das Zusammenwirken von Bandmesserschneidmaschinen
und Zusatzeinrichtungen, insbesondere Beschickungs- und Entnahmeeinrichtungen,
werden festgelegt. Die Sicherheitsanforderungen an die Zusatzeinrichtungen selbst werden nicht
behandelt.
Diese Europäische Norm behandelt Maschinen zum Schneiden von Kunststoff und Gummi mit zelliger oder
kompakter Struktur. Er kann jedoch auch angewendet werden, wenn diese Maschinen für das Schneiden
anderer Werkstoffe wie z. B. Textilien und Mineralwolle verwendet werden, wenn das Schneiden dieser
Werkstoffe keine zusätzlichen Gefährdungen hervorruft.
Dieses Dokument gilt nicht für Bandmesserschneidmaschinen, die hergestellt wurden, bevor CEN dieses
Dokument als EN veröffentlichte.
Reģistrācijas numurs (WIID)
5358
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm gilt für Maschinen, die besonders gestaltet sind, um Teile aus Blockschaum zu
kommerziell benötigten Formen im Einzel- oder Doppelschnitt durch Schneiden, Spalten oder Schälen
herzustellen.
Alle Gefährdungen nach Abschnitt 4 werden in diesem Dokument behandelt.
Das Schneiden des Blockschaums kann erfolgen durch:
- Vertikalschnitt;
- Horizontalschnitt;
- Schrägschnitt;
- Transversalschnitt (Querschnitt);
- Konturschnitt; oder
- eine Kombination hiervon.
Das zu schneidende Material kann unterstützt bzw. bewegt werden durch:
- einen festen Tisch;
- einen Schiebetisch;
- ein Förderband;
- einen Drehtisch;
- durch Rollen, Walzen;
- eine Spannwelle; oder
- durch eine Kombination hiervon.
Das Schneiden kann entweder manuell oder automatisch erfolgen. Die Schneidwerkzeuge können sein:
- glatte oder gezahnte Bandmesser;
- Schneiddrähte.
Das Schneidwerkzeug kann entweder oszillieren oder umlaufen.
Dieser Europäische Normentwurf gilt nicht für:
- Laser- und Wasserstrahlschneidmaschinen;
- Heißdrahtschweißmaschinen;
- Schneidmaschinen für Holz, Metall und Nahrungsmittel.
Die Sicherheitsanforderungen für die zusätzlichen Gefährdungen durch das Zusammenwirken von Bandmesserschneidmaschinen
und Zusatzeinrichtungen, insbesondere Beschickungs- und Entnahmeeinrichtungen,
werden festgelegt. Die Sicherheitsanforderungen an die Zusatzeinrichtungen selbst werden nicht
behandelt.
Diese Europäische Norm behandelt Maschinen zum Schneiden von Kunststoff und Gummi mit zelliger oder
kompakter Struktur. Er kann jedoch auch angewendet werden, wenn diese Maschinen für das Schneiden
anderer Werkstoffe wie z. B. Textilien und Mineralwolle verwendet werden, wenn das Schneiden dieser
Werkstoffe keine zusätzlichen Gefährdungen hervorruft.
Dieses Dokument gilt nicht für Bandmesserschneidmaschinen, die hergestellt wurden, bevor CEN dieses
Dokument als EN veröffentlichte.