Projekta Nr.EN 13418:2013
NosaukumsDiese Europäische Norm legt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefähr-dungsereignisse bezüglich Konstruktion und Bau von Wickelmaschinen zum Aufwickeln, Abwickeln, Umwickeln und zum Schneiden von Gummi, Kunststoffen und Verbundmaterialien fest, wenn diese Maschinen bestimmungsgemäß und unter Bedingungen, die vom Hersteller als Fehlanwendung vernünftiger¬weise vorhersehbar sind, verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Eine Wickelmaschine zum Aufwickeln und zum Umwickeln (Wickler oder Umwickler) beginnt am Flachbahneinlauf in die Wickelmaschine und endet an der Entnahmestelle der Rolle(n). Eine Wickelmaschine zum Abwickeln (Abwickler) beginnt an der Aufnahmestelle der Rolle(n) und endet am Flachbahnauslauf. Eine Wickelmaschine zum Abwickeln, Schneiden und Aufwickeln (Schneid- und Wickelmaschine) beginnt an der Aufnahmestelle der Rolle(n) und endet an der Entnahmestelle der Rolle(n) und umfasst eine oder mehrere Schneideinrichtungen. Bei einigen Maschinen können die Aufwickel-, Abwickel-, Umwickel- und Schneidfunktionen kombiniert sein. Gefährdungen durch elektromagnetische Strahlung, z. B. durch die Verwendung von Dickenmess-einrichtungen, werden in dieser Europäischen Norm nicht behandelt. Toxische oder chemische Gefährdungen und Gefährdungen durch Stäube, Dämpfe oder Gase, die durch die aufzuwickelnden, abzuwickelnden, zu schneidenden oder umzuwickelnden Materialien auftreten könnten, werden in dieser Europäischen Norm nicht behandelt. ANMERKUNG Die Richtlinie 94/9/EG bezüglich Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen kann bei Maschinen oder Bauteilen nach dieser Europäischen Norm zur Anwendung kommen. Die vorliegende Norm ist nicht als Mittel zum Nachweis der Übereinstimmung mit den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 94/9/EG vorgesehen. Diese Europäische Norm gilt nicht für Wickelmaschinen, die vor ihrer Veröffentlichung hergestellt worden sind.
Reģistrācijas numurs (WIID)34776
Darbības sfēraDiese Europäische Norm legt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefähr-dungsereignisse bezüglich Konstruktion und Bau von Wickelmaschinen zum Aufwickeln, Abwickeln, Umwickeln und zum Schneiden von Gummi, Kunststoffen und Verbundmaterialien fest, wenn diese Maschinen bestimmungsgemäß und unter Bedingungen, die vom Hersteller als Fehlanwendung vernünftiger¬weise vorhersehbar sind, verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Eine Wickelmaschine zum Aufwickeln und zum Umwickeln (Wickler oder Umwickler) beginnt am Flachbahneinlauf in die Wickelmaschine und endet an der Entnahmestelle der Rolle(n). Eine Wickelmaschine zum Abwickeln (Abwickler) beginnt an der Aufnahmestelle der Rolle(n) und endet am Flachbahnauslauf. Eine Wickelmaschine zum Abwickeln, Schneiden und Aufwickeln (Schneid- und Wickelmaschine) beginnt an der Aufnahmestelle der Rolle(n) und endet an der Entnahmestelle der Rolle(n) und umfasst eine oder mehrere Schneideinrichtungen. Bei einigen Maschinen können die Aufwickel-, Abwickel-, Umwickel- und Schneidfunktionen kombiniert sein. Gefährdungen durch elektromagnetische Strahlung, z. B. durch die Verwendung von Dickenmess-einrichtungen, werden in dieser Europäischen Norm nicht behandelt. Toxische oder chemische Gefährdungen und Gefährdungen durch Stäube, Dämpfe oder Gase, die durch die aufzuwickelnden, abzuwickelnden, zu schneidenden oder umzuwickelnden Materialien auftreten könnten, werden in dieser Europäischen Norm nicht behandelt. ANMERKUNG Die Richtlinie 94/9/EG bezüglich Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen kann bei Maschinen oder Bauteilen nach dieser Europäischen Norm zur Anwendung kommen. Die vorliegende Norm ist nicht als Mittel zum Nachweis der Übereinstimmung mit den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 94/9/EG vorgesehen. Diese Europäische Norm gilt nicht für Wickelmaschinen, die vor ihrer Veröffentlichung hergestellt worden sind.
StatussIzstrādē
ICS grupa83.200