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Diese Europäische Norm legt die wesentlichen Sicherheitsanforderungen fest, die bei Konzipierung und Bau von Agglomeratoren anzuwenden sind, die eingesetzt werden, um Kunststoffabfälle zu verdichten, ihre Größe und/oder ihr Volumen zu reduzieren.
Die Grenzen des Agglomerators sind wie folgt:
- die Außenkante der Beschickungsöffnung oder die Außenkante der fest angebrachten Beschickungs-einrichtung (z. B. Trichter) oder die Schnittstelle zwischen dem Beschickungssystem (z. B. Förderband) und der Agglomeratorkammer und
- die Außenkante der Austragsöffnung der Agglomeratorkammer oder die Schnittstelle zwischen der Agglomeratorkammer und dem Austragssystem.
Nur die in Abschnitt 4 angegebenen und in Abschnitt 5 behandelten signifikanten Gefährdungen sind Gegen-stand dieser Europäischen Norm.
Diese Europäische Norm behandelt nicht die Gefährdungen durch die Verarbeitung von Materialien (wie expandiertes Polystyrol (EPS) und Polyurethanschaum (PU)), die, wenn sie erhitzt werden, zu Brandgefahr und Freisetzen toxischer Gase führen können.
Diese Europäische Norm behandelt nicht die Gefährdungen, die durch vorgeschaltete und/oder nachgeschal-tete Ausrüstungen hervorgerufen werden.
Diese Europäische Norm gilt nicht für Agglomeratoren, die vor dem Annahmedatum als EN hergestellt wurden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
31146
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt die wesentlichen Sicherheitsanforderungen fest, die bei Konzipierung und Bau von Agglomeratoren anzuwenden sind, die eingesetzt werden, um Kunststoffabfälle zu verdichten, ihre Größe und/oder ihr Volumen zu reduzieren.
Die Grenzen des Agglomerators sind wie folgt:
- die Außenkante der Beschickungsöffnung oder die Außenkante der fest angebrachten Beschickungs-einrichtung (z. B. Trichter) oder die Schnittstelle zwischen dem Beschickungssystem (z. B. Förderband) und der Agglomeratorkammer und
- die Außenkante der Austragsöffnung der Agglomeratorkammer oder die Schnittstelle zwischen der Agglomeratorkammer und dem Austragssystem.
Nur die in Abschnitt 4 angegebenen und in Abschnitt 5 behandelten signifikanten Gefährdungen sind Gegen-stand dieser Europäischen Norm.
Diese Europäische Norm behandelt nicht die Gefährdungen durch die Verarbeitung von Materialien (wie expandiertes Polystyrol (EPS) und Polyurethanschaum (PU)), die, wenn sie erhitzt werden, zu Brandgefahr und Freisetzen toxischer Gase führen können.
Diese Europäische Norm behandelt nicht die Gefährdungen, die durch vorgeschaltete und/oder nachgeschal-tete Ausrüstungen hervorgerufen werden.
Diese Europäische Norm gilt nicht für Agglomeratoren, die vor dem Annahmedatum als EN hergestellt wurden.