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Diese Europäische Norm spezifiziert die sicherheitstechnischen Anforderungen für Konzipierung und Bau von Mehrwalzenkalandern zur Verarbeitung von Gummi und Kunststoffen.
Diese Norm betrifft den Kalander selbst sowie die auf seinem Ständer befestigten Vorrichtungen.
Anhang A zeigt Beispiele verschiedener Kalanderbauarten und Anhang B Beispiele für Kalandrierverfahren.
Nicht behandelt werden folgende Maschinen:
- Zweiwalzenkalander, die mit einem Extruder eine Einheit bilden (Roller head),
- Zwei- oder Dreiwalzen-Glättmaschinen und/oder Prägemaschinen (die keine Kalander sind), die Extrudern in Folienverarbeitungsanlagen nachgeschaltet sind.
Diese Norm behandelt die in Abschnitt 4 aufgelisteten signifikanten Gefährdungen.
Nicht behandelt werden folgende Gefährdungen:
- Gefährdungen, die durch die zu verarbeitenden Materialien entstehen (siehe informativen Anhang C),
- Gefährdungen, die bei der Verarbeitung von explosionsfähigen Materialien oder von Materialien, die eine explosible Atmosphäre erzeugen, entstehen,
- Brandgefahr durch Entzündung brennbarer Materialien durch Kontakt mit heißen Teilen des Kalanders (z. B. im Fall von Öl-Leckage),
- Gefährdungen durch elektromagnetische Strahlung, Laserstrahlung oder ionisierende Strahlung,
- Gefährdungen, falls der Kalander in explosiblen Atmosphären installiert wird.
Diese Norm gilt für Maschinen, die nach dem Annahmedatum der Norm durch CEN hergestellt worden sind.
Reģistrācijas numurs (WIID)
31148
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm spezifiziert die sicherheitstechnischen Anforderungen für Konzipierung und Bau von Mehrwalzenkalandern zur Verarbeitung von Gummi und Kunststoffen.
Diese Norm betrifft den Kalander selbst sowie die auf seinem Ständer befestigten Vorrichtungen.
Anhang A zeigt Beispiele verschiedener Kalanderbauarten und Anhang B Beispiele für Kalandrierverfahren.
Nicht behandelt werden folgende Maschinen:
- Zweiwalzenkalander, die mit einem Extruder eine Einheit bilden (Roller head),
- Zwei- oder Dreiwalzen-Glättmaschinen und/oder Prägemaschinen (die keine Kalander sind), die Extrudern in Folienverarbeitungsanlagen nachgeschaltet sind.
Diese Norm behandelt die in Abschnitt 4 aufgelisteten signifikanten Gefährdungen.
Nicht behandelt werden folgende Gefährdungen:
- Gefährdungen, die durch die zu verarbeitenden Materialien entstehen (siehe informativen Anhang C),
- Gefährdungen, die bei der Verarbeitung von explosionsfähigen Materialien oder von Materialien, die eine explosible Atmosphäre erzeugen, entstehen,
- Brandgefahr durch Entzündung brennbarer Materialien durch Kontakt mit heißen Teilen des Kalanders (z. B. im Fall von Öl-Leckage),
- Gefährdungen durch elektromagnetische Strahlung, Laserstrahlung oder ionisierende Strahlung,
- Gefährdungen, falls der Kalander in explosiblen Atmosphären installiert wird.
Diese Norm gilt für Maschinen, die nach dem Annahmedatum der Norm durch CEN hergestellt worden sind.