Informējam, ka Sistēma pielāgota darbam ar interneta pārlūkprogrammu Internet Explorer (8. un jaunākām versijām) un Mozilla Firefox (3.6 un jaunākām versijām).
Izmantojot citu interneta pārlūkprogrammu, brīdinām, ka Sistēmas funkcionalitāte var tikt traucēta.
Dieser Teil 3-2 der Technischen Spezifikation EN 13001 ist zusammen mit Teil 1 und Teil 2 anzuwenden und
spezifiziert allgemeine Bedingungen, Anforderungen und Methoden zur Vermeidung von Gefahren bei Drahtseilen
in Seiltrieben von Kranen durch die Konstruktion und theoretische Überprüfung.
ANMERKUNG 1 Besondere Anforderungen für spezielle Krantypen sind in der zugehörigen Technischen Spezifikation für
den speziellen Krantyp angegeben.
Im Folgenden ist eine Auflistung von wichtigen gefährlichen Situationen und gefährlichen Ereignissen gegeben, die
Risiken für Personen während des normalen Gebrauchs (des Krans) und vorhersehbaren Missbrauchs zur Folge
haben könnten. Abschnitte 5 und 6 dieser Spezifikation sind erforderlich, um mit folgenden Gefahren verbundene
Risiken zu reduzieren oder zu eliminieren:
Überschreitung der Festigkeitsgrenzwerte.
Diese Technische Spezifikation gilt für Krane, die nach dem Datum der Genehmigung durch CEN hergestellt
werden, und dient als Referenzgrundlage für die Technische Spezifikation für spezielle Krantypen.
ANMERKUNG 2 CEN/TS 13001-3-2 berücksichtigt nur die Methode der Grenzzustände nach EN 13001-1.
Reģistrācijas numurs (WIID)
5414
Darbības sfēra
Dieser Teil 3-2 der Technischen Spezifikation EN 13001 ist zusammen mit Teil 1 und Teil 2 anzuwenden und
spezifiziert allgemeine Bedingungen, Anforderungen und Methoden zur Vermeidung von Gefahren bei Drahtseilen
in Seiltrieben von Kranen durch die Konstruktion und theoretische Überprüfung.
ANMERKUNG 1 Besondere Anforderungen für spezielle Krantypen sind in der zugehörigen Technischen Spezifikation für
den speziellen Krantyp angegeben.
Im Folgenden ist eine Auflistung von wichtigen gefährlichen Situationen und gefährlichen Ereignissen gegeben, die
Risiken für Personen während des normalen Gebrauchs (des Krans) und vorhersehbaren Missbrauchs zur Folge
haben könnten. Abschnitte 5 und 6 dieser Spezifikation sind erforderlich, um mit folgenden Gefahren verbundene
Risiken zu reduzieren oder zu eliminieren:
Überschreitung der Festigkeitsgrenzwerte.
Diese Technische Spezifikation gilt für Krane, die nach dem Datum der Genehmigung durch CEN hergestellt
werden, und dient als Referenzgrundlage für die Technische Spezifikation für spezielle Krantypen.
ANMERKUNG 2 CEN/TS 13001-3-2 berücksichtigt nur die Methode der Grenzzustände nach EN 13001-1.