Projekta Nr.prEN 13157
NosaukumsDieses Dokument legt Anforderungen für die in Abschnitt 3 definierten und nachfolgend aufgeführten handbetriebenen Krane fest: - Handkettenzüge; - Hebelzüge; - Klemmbackenwinden; - handgetriebene Fahrwerke, mit Hebezeugen; ANMERKUNG Handbetriebene Fahrwerke, die separat auf den Markt gebracht werden und für die Verwendung mit Produkten im Anwendungsbereich dieses Dokuments bestimmt sind, werden als auswechselbare Ausrüstung nach Richtlinie 2006/42/EG betrachtet. - Trommelwinden; - Flaschenzüge. Dieses Dokument behandelt die folgenden signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefährdungsereignisse, die auf handbetriebene Krane zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen, die vom Hersteller als Fehlanwendung vernünftigerweise vorhersehbar sind, verwendet werden: - mechanische Gefährdungen; - Gefährdungen durch thermische Einflüsse; - Gefährdungen durch Materialien und Stoffe; - ergonomische Gefährdungen; - Gefährdungen in Zusammenhang mit der Umgebung, in der sie zum Einsatz kommen. Dieses Dokument behandelt nicht die Gefährdungen, die beim Heben von Personen auftreten. Dieses Dokument ist nicht anwendbar für handbetriebene Krane für: - die Anwendung in Umgebungstemperaturen außerhalb des Bereichs von -10 °C bis +50 °C. Für einige Tragmittel liegt die Mindesttemperatur allerdings bei mehr als -10 °C: - die Anwendung in direktem Kontakt mit Lebensmitteln oder pharmazeutischen Erzeugnissen, die aus hygienischen Gründen einen hohen Grad an Sauberkeit erfordern; - die Handhabung spezifischer gefährlicher Werkstoffe (z. B. Sprengstoffe, feuerflüssige Massen, strahlende Werkstoffe); - den Betrieb in explosionsfähigen Atmosphären. Dieses Dokument gilt nicht für handbetriebene Krane, die vor dem Veröffentlichungsdatum dieses Dokuments hergestellt wurden.
Reģistrācijas numurs (WIID)73754
Darbības sfēraDieses Dokument legt Anforderungen für die in Abschnitt 3 definierten und nachfolgend aufgeführten handbetriebenen Krane fest: - Handkettenzüge; - Hebelzüge; - Klemmbackenwinden; - handgetriebene Fahrwerke, mit Hebezeugen; ANMERKUNG Handbetriebene Fahrwerke, die separat auf den Markt gebracht werden und für die Verwendung mit Produkten im Anwendungsbereich dieses Dokuments bestimmt sind, werden als auswechselbare Ausrüstung nach Richtlinie 2006/42/EG betrachtet. - Trommelwinden; - Flaschenzüge. Dieses Dokument behandelt die folgenden signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefährdungsereignisse, die auf handbetriebene Krane zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen, die vom Hersteller als Fehlanwendung vernünftigerweise vorhersehbar sind, verwendet werden: - mechanische Gefährdungen; - Gefährdungen durch thermische Einflüsse; - Gefährdungen durch Materialien und Stoffe; - ergonomische Gefährdungen; - Gefährdungen in Zusammenhang mit der Umgebung, in der sie zum Einsatz kommen. Dieses Dokument behandelt nicht die Gefährdungen, die beim Heben von Personen auftreten. Dieses Dokument ist nicht anwendbar für handbetriebene Krane für: - die Anwendung in Umgebungstemperaturen außerhalb des Bereichs von -10 °C bis +50 °C. Für einige Tragmittel liegt die Mindesttemperatur allerdings bei mehr als -10 °C: - die Anwendung in direktem Kontakt mit Lebensmitteln oder pharmazeutischen Erzeugnissen, die aus hygienischen Gründen einen hohen Grad an Sauberkeit erfordern; - die Handhabung spezifischer gefährlicher Werkstoffe (z. B. Sprengstoffe, feuerflüssige Massen, strahlende Werkstoffe); - den Betrieb in explosionsfähigen Atmosphären. Dieses Dokument gilt nicht für handbetriebene Krane, die vor dem Veröffentlichungsdatum dieses Dokuments hergestellt wurden.
StatussAptauja slēgta
ICS grupa53.020.20