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Diese Europäische Norm findet zusammen mit Teil 1 und Teil 2 Anwendung. Sie spezifizieren allgemeine
Bedingungen, Anforderungen und Methoden zur Vermeidung mechanischer Gefahren von Kranen durch
Konstruktion und theoretische Nachweisverfahren.
ANMERKUNG 1 Spezifische Anforderungen für spezielle Krantypen sind in der jeweiligen Europäischen Norm für den
konkreten Krantyp enthalten.
Im folgenden sind signifikante Gefahrensituationen und gefährliche Ereignisse aufgeführt, die Risiken für
Personen bei Normaleinsatz und vorhersehbarem Missbrauch zur Folge haben könnten. Die Abschnitte 4 bis
8 dieser Norm enthalten Vorgaben zur Verminderung oder Ausschaltung von Risiken, die mit folgenden
Gefahren verbunden sind:
a) Überschreiten der Festigkeitsgrenzwerte (Fließen, Bruch, Ermüdung);
b) Überschreiten der Temperaturgrenzwerte des Werkstoffs oder der Komponenten;
c) Elastische Instabilität des Krans oder seiner Teile (Knicken, Beulen).
Diese Europäische Norm gilt für Krane, die nach dem Datum der Genehmigung dieser Norm durch CEN
gefertigt werden, und dient als Referenzgrundlage für Europäische Normen für spezielle Krantypen.
ANMERKUNG 2 prCEN/TS 13001-3.1 beinhaltet nur die Methode der Grenzzustände entsprechend EN 13001-1.
Alternativ zu der hierin genannten Methode der Grenzzustände unter Verwendung von
Teilsicherheitsbeiwerten, kann der zulässige Spannungsnachweis unter Verwendung des
Gesamtsicherheitsbeiwertes nach EN 13001-1 und EN 13001-2 auch für spezielle Krananlagen mit linearem
Verhalten angewendet werden.
Da Krankonstruktionen grundsätzlich dynamisch belastet werden, ist nur die lineare Elastizitätstheorie
anwendbar und nur die begrenzte örtliche Plastizität zulässig. Die Anwendung der Plastizitätstheorie zur
Berechnung der Grenztragfähigkeit ist nicht zulässig.
Reģistrācijas numurs (WIID)
5373
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm findet zusammen mit Teil 1 und Teil 2 Anwendung. Sie spezifizieren allgemeine
Bedingungen, Anforderungen und Methoden zur Vermeidung mechanischer Gefahren von Kranen durch
Konstruktion und theoretische Nachweisverfahren.
ANMERKUNG 1 Spezifische Anforderungen für spezielle Krantypen sind in der jeweiligen Europäischen Norm für den
konkreten Krantyp enthalten.
Im folgenden sind signifikante Gefahrensituationen und gefährliche Ereignisse aufgeführt, die Risiken für
Personen bei Normaleinsatz und vorhersehbarem Missbrauch zur Folge haben könnten. Die Abschnitte 4 bis
8 dieser Norm enthalten Vorgaben zur Verminderung oder Ausschaltung von Risiken, die mit folgenden
Gefahren verbunden sind:
a) Überschreiten der Festigkeitsgrenzwerte (Fließen, Bruch, Ermüdung);
b) Überschreiten der Temperaturgrenzwerte des Werkstoffs oder der Komponenten;
c) Elastische Instabilität des Krans oder seiner Teile (Knicken, Beulen).
Diese Europäische Norm gilt für Krane, die nach dem Datum der Genehmigung dieser Norm durch CEN
gefertigt werden, und dient als Referenzgrundlage für Europäische Normen für spezielle Krantypen.
ANMERKUNG 2 prCEN/TS 13001-3.1 beinhaltet nur die Methode der Grenzzustände entsprechend EN 13001-1.
Alternativ zu der hierin genannten Methode der Grenzzustände unter Verwendung von
Teilsicherheitsbeiwerten, kann der zulässige Spannungsnachweis unter Verwendung des
Gesamtsicherheitsbeiwertes nach EN 13001-1 und EN 13001-2 auch für spezielle Krananlagen mit linearem
Verhalten angewendet werden.
Da Krankonstruktionen grundsätzlich dynamisch belastet werden, ist nur die lineare Elastizitätstheorie
anwendbar und nur die begrenzte örtliche Plastizität zulässig. Die Anwendung der Plastizitätstheorie zur
Berechnung der Grenztragfähigkeit ist nicht zulässig.