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Dieses Dokument gilt für Brücken- und Portalkrane, einschließlich Halbportalkrane, die durch Laufräder auf Schienen, Fahrbahnen oder Fahrwegen bewegt werden können, sowie für Portalkrane ohne Laufräder, die in einer feststehenden Position montiert sind.
ANMERKUNG1 Leichtkransysteme (Baugruppe aus Hebevorrichtungen, Kranbrücken, Laufkatzen und Schienen; wandmontierte Auslegerkrane, Säulen-Auslegerkrane und Werkstatt-Auslegerkrane) werden in EN16851:2017+A1:2020 behandelt.
Dieses Dokument legt Anforderungen für alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse fest, die für Brücken- und Portalkrane maßgebend sind, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen sowie bei vorhersehbarer Fehlanwendung verwendet werden (siehe AnhangA).
ANMERKUNG2 Der automatische Betrieb kann zusätzlichen Anforderungen unterliegen. Leitlinien sind in AnhangJ angegeben.
Dieses Dokument enthält keine Anforderungen an das Heben von Personen.
Die spezifischen Gefährdungen aufgrund von explosionsgefährdeten Bereichen, ionisierender Strahlung und Arbeiten in elektromagnetischen Umgebungen über den Anwendungsbereich der ENIEC61000-6-2 hinaus werden in diesem Dokument nicht behandelt.
Dieses Dokument gilt nicht für Brücken- und Portalkrane, die vor dem Veröffentlichungsdatum dieses Doku
ments hergestellt wurden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
81031
Darbības sfēra
Dieses Dokument gilt für Brücken- und Portalkrane, einschließlich Halbportalkrane, die durch Laufräder auf Schienen, Fahrbahnen oder Fahrwegen bewegt werden können, sowie für Portalkrane ohne Laufräder, die in einer feststehenden Position montiert sind.
ANMERKUNG1 Leichtkransysteme (Baugruppe aus Hebevorrichtungen, Kranbrücken, Laufkatzen und Schienen; wandmontierte Auslegerkrane, Säulen-Auslegerkrane und Werkstatt-Auslegerkrane) werden in EN16851:2017+A1:2020 behandelt.
Dieses Dokument legt Anforderungen für alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse fest, die für Brücken- und Portalkrane maßgebend sind, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen sowie bei vorhersehbarer Fehlanwendung verwendet werden (siehe AnhangA).
ANMERKUNG2 Der automatische Betrieb kann zusätzlichen Anforderungen unterliegen. Leitlinien sind in AnhangJ angegeben.
Dieses Dokument enthält keine Anforderungen an das Heben von Personen.
Die spezifischen Gefährdungen aufgrund von explosionsgefährdeten Bereichen, ionisierender Strahlung und Arbeiten in elektromagnetischen Umgebungen über den Anwendungsbereich der ENIEC61000-6-2 hinaus werden in diesem Dokument nicht behandelt.
Dieses Dokument gilt nicht für Brücken- und Portalkrane, die vor dem Veröffentlichungsdatum dieses Doku
ments hergestellt wurden.