Informējam, ka Sistēma pielāgota darbam ar interneta pārlūkprogrammu Internet Explorer (8. un jaunākām versijām) un Mozilla Firefox (3.6 un jaunākām versijām).
Izmantojot citu interneta pārlūkprogrammu, brīdinām, ka Sistēmas funkcionalitāte var tikt traucēta.
Dieses Dokument gilt für die folgenden Krantypen:
1) Fahrzeugkrane mit den folgenden Eigenschaften:
- selbstfahrende Krane auf einem Fahrgestell mit einem Ausleger, der an einem Mast angebracht sein kann (Turm), und der in der Lage ist, mit und ohne Last zu fahren, ohne dass eine Fahrbahn erforderlich ist, und deren Standfestigkeit auf Schwerkraft beruht, wobei das Fahrgestell des Krans während der Fahrt auf öffentlichen Straßen nicht in der Lage ist, andere Waren zu tragen, als Kranteile oder Ausrüstung;
- Fahrzeugkrane können auf Reifen oder Raupenfahrwerken betrieben werden. In festen Positionen können sie durch Abstützungen oder anderes Zubehör zur Erhöhung ihrer Standfestigkeit gestützt werden;
- der Aufbau von Fahrzeugkranen kann für vollständig schwenkbar, eingeschränkt schwenkbar oder nicht schwenkbar sein. Er ist üblicherweise mit einem oder mehreren Hubwerken und/oder Hydraulikzylindern zum Anheben und Absenken des Auslegers und der Last ausgestattet;
- Fahrzeugkrane können mit Teleskopauslegern, Gelenkauslegern, Gitterauslegern oder einer Kombination derselben ausgestattet sein - die so gestaltet sind, dass sie einfach abgesenkt werden können;
- Lasten können mit Haken-Block-Baugruppen oder anderen Lastaufnahmemitteln für spezielle Aufgaben ausgestattet sein.
2) Fahrbare Hafenkrane mit den folgenden Eigenschaften:
- Fahrzeugkran ohne Straßenzulassung;
- Der Hauptzweck des Fahrzeugkrans besteht in der Handhabung von Fracht und Schüttgütern mit einer moderaten bis sehr schweren Anzahl an Lastspielen nach ISO 4301 2:2020 oder dem Schwerlastbetrieb.
3) geländegängige Fahrzeugkrane
- Fahrzeugkran zum Fahren vor Ort.
BEISPIEL Krane für raues Gelände, Raupenkrane.
4) Straßenzulässige Fahrzeugkrane
- Fahrzeugkran mit der notwendigen Ausrüstung zum Fahren auf öffentlichen Straßen und am Einsatzort.
BEISPIEL Geländegängiger Kran, Autokran.
ANMERKUNG 1 Der Begriff "Ausleger" in dieser Norm wird in der Outdoor Noise Directive, siehe Literaturhinweis [1] als "Kranarm" bezeichnet.
ANMERKUNG 2 Beispiele für übliche Fahrzeugkrane sind in Anhang A enthalten.
Dieses Dokument gilt für die Gestaltung, die Installation von Sicherheitseinrichtungen, Benutzerinformationen, Instandhaltung und Prüfung von Fahrzeugkranen.
Dieses Dokument gilt für Fahrzeugkrane, die auf anderen Arten von Trägern montiert sind (z. B. Schienenfahrzeuge, Schlittensysteme, Portale auf Schienen, Portale mit Gummibereifung) behandelt jedoch nicht zusätzliche Gefährdungen in Verbindung mit der Montage von Fahrzeugkranen auf dieser Art von Trägern.
Arten von Fahrzeugkranen und ihre wesentlichen Bauteile sind in den Abschnitten A.1, A.2, B.1 und B.2 angegeben.
Sofern nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird, gilt dieses Dokument nicht für:
5) Laderkrane (siehe EN 12999);
6) Offshore-Krane (siehe EN 13852-1);
7) Schwimmkrane (siehe EN 13852-2);
8) Schwenkbare Auslegerkrane (siehe EN 14985);
9) Flurförderzeug mit veränderlicher Reichweite (siehe Normenreihe EN 1459);
10) auf landwirtschaftlichen Zugmaschinen installierte Krane, die dafür vorgesehen sind, einen Anhänger zu ziehen, der Waren tragen kann;
11) fahrbare selbst-errichtende Turmdrehkrane (siehe EN 14439);
12) Erdbaumaschinen (siehe Normenreihe EN 474);
13) Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten (siehe Normenreihe EN 16228).
Dieses Dokument behandelt nicht Gefährdungen in Zusammenhang mit:
- dem Anheben von Personen.
ANMERKUNG 3 Die Verwendung von Fahrzeugkranen für das Heben von Personen kann besonderen nationalen Vorschriften unterliegen.
- Arbeiten in der Nähe von stromführenden Freileitungen, siehe auch ICSA N007 Guidance - Safe Crane Operation in the Vicinity of Power Lines. International Crane Stakeholder Assembly (siehe Literaturhinweis [19]).
- der Kombination eines Fahrzeugkrans mit anderen Maschinen.
...
Reģistrācijas numurs (WIID)
81034
Darbības sfēra
Dieses Dokument gilt für die folgenden Krantypen:
1) Fahrzeugkrane mit den folgenden Eigenschaften:
- selbstfahrende Krane auf einem Fahrgestell mit einem Ausleger, der an einem Mast angebracht sein kann (Turm), und der in der Lage ist, mit und ohne Last zu fahren, ohne dass eine Fahrbahn erforderlich ist, und deren Standfestigkeit auf Schwerkraft beruht, wobei das Fahrgestell des Krans während der Fahrt auf öffentlichen Straßen nicht in der Lage ist, andere Waren zu tragen, als Kranteile oder Ausrüstung;
- Fahrzeugkrane können auf Reifen oder Raupenfahrwerken betrieben werden. In festen Positionen können sie durch Abstützungen oder anderes Zubehör zur Erhöhung ihrer Standfestigkeit gestützt werden;
- der Aufbau von Fahrzeugkranen kann für vollständig schwenkbar, eingeschränkt schwenkbar oder nicht schwenkbar sein. Er ist üblicherweise mit einem oder mehreren Hubwerken und/oder Hydraulikzylindern zum Anheben und Absenken des Auslegers und der Last ausgestattet;
- Fahrzeugkrane können mit Teleskopauslegern, Gelenkauslegern, Gitterauslegern oder einer Kombination derselben ausgestattet sein - die so gestaltet sind, dass sie einfach abgesenkt werden können;
- Lasten können mit Haken-Block-Baugruppen oder anderen Lastaufnahmemitteln für spezielle Aufgaben ausgestattet sein.
2) Fahrbare Hafenkrane mit den folgenden Eigenschaften:
- Fahrzeugkran ohne Straßenzulassung;
- Der Hauptzweck des Fahrzeugkrans besteht in der Handhabung von Fracht und Schüttgütern mit einer moderaten bis sehr schweren Anzahl an Lastspielen nach ISO 4301 2:2020 oder dem Schwerlastbetrieb.
3) geländegängige Fahrzeugkrane
- Fahrzeugkran zum Fahren vor Ort.
BEISPIEL Krane für raues Gelände, Raupenkrane.
4) Straßenzulässige Fahrzeugkrane
- Fahrzeugkran mit der notwendigen Ausrüstung zum Fahren auf öffentlichen Straßen und am Einsatzort.
BEISPIEL Geländegängiger Kran, Autokran.
ANMERKUNG 1 Der Begriff "Ausleger" in dieser Norm wird in der Outdoor Noise Directive, siehe Literaturhinweis [1] als "Kranarm" bezeichnet.
ANMERKUNG 2 Beispiele für übliche Fahrzeugkrane sind in Anhang A enthalten.
Dieses Dokument gilt für die Gestaltung, die Installation von Sicherheitseinrichtungen, Benutzerinformationen, Instandhaltung und Prüfung von Fahrzeugkranen.
Dieses Dokument gilt für Fahrzeugkrane, die auf anderen Arten von Trägern montiert sind (z. B. Schienenfahrzeuge, Schlittensysteme, Portale auf Schienen, Portale mit Gummibereifung) behandelt jedoch nicht zusätzliche Gefährdungen in Verbindung mit der Montage von Fahrzeugkranen auf dieser Art von Trägern.
Arten von Fahrzeugkranen und ihre wesentlichen Bauteile sind in den Abschnitten A.1, A.2, B.1 und B.2 angegeben.
Sofern nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird, gilt dieses Dokument nicht für:
5) Laderkrane (siehe EN 12999);
6) Offshore-Krane (siehe EN 13852-1);
7) Schwimmkrane (siehe EN 13852-2);
8) Schwenkbare Auslegerkrane (siehe EN 14985);
9) Flurförderzeug mit veränderlicher Reichweite (siehe Normenreihe EN 1459);
10) auf landwirtschaftlichen Zugmaschinen installierte Krane, die dafür vorgesehen sind, einen Anhänger zu ziehen, der Waren tragen kann;
11) fahrbare selbst-errichtende Turmdrehkrane (siehe EN 14439);
12) Erdbaumaschinen (siehe Normenreihe EN 474);
13) Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten (siehe Normenreihe EN 16228).
Dieses Dokument behandelt nicht Gefährdungen in Zusammenhang mit:
- dem Anheben von Personen.
ANMERKUNG 3 Die Verwendung von Fahrzeugkranen für das Heben von Personen kann besonderen nationalen Vorschriften unterliegen.
- Arbeiten in der Nähe von stromführenden Freileitungen, siehe auch ICSA N007 Guidance - Safe Crane Operation in the Vicinity of Power Lines. International Crane Stakeholder Assembly (siehe Literaturhinweis [19]).
- der Kombination eines Fahrzeugkrans mit anderen Maschinen.
...