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Diese Norm gilt für kraftbetriebene Mitfahrer-Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite, zur Handhabung
unterschiedlicher Lasten mit Hilfe von Anbaugeräten, wie sie z. B. in 3.10, 3.11, 3.13, 3.14, 3.15, 3.16,
3.19 und 3.20 aufgeführt sind.
In dieser Norm wird das Anheben von Personen mit Hilfe von Anbaugeräten, wie z. B. Arbeitsbühnen, nicht
behandelt.
Sie gilt nicht für Flurförderzeuge, die mit Tragmitteln veränderlicher Länge ausgerüstet sind (wie Ketten oder
Seile) und ein freies Pendeln der Last in alle Richtungen ermöglichen.
Sie gilt für das Handhaben von Containern der Reihe 1 mit einer Länge von 6 m oder mehr mit den durch
ISO 668 und ISO 3874 vorgegebenen Abmessungen und Befestigungsart.
1.2 Im Sinne dieser Norm werden als kraftbetriebene Sitz-Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite
(im folgenden „Stapler“ genannt) alle Gegengewichts-Stapler nach ISO 5053:1987, 4.13.2.2.2, bezeichnet, die
mit einem oder mehreren nicht schwenkbaren Gelenkarmen (teleskopierbar oder nicht) für die Handhabung
von Lasten ausgerüstet sind. Die Lastaufnahmeeinrichtungen können entweder direkt an den Hubeinrichtungen
oder an einem Hilfsmast montiert sein, der am Ende der Hubeinrichtungen befestigt ist. Die
Hubeinrichtungen müssen starr befestigt sein oder aber können einen Bewegungsspielraum von nicht mehr
als 5° zu beiden Seiten der Längsachse des Staplers haben (siehe Bild 1).
Reģistrācijas numurs (WIID)
34001
Darbības sfēra
Diese Norm gilt für kraftbetriebene Mitfahrer-Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite, zur Handhabung
unterschiedlicher Lasten mit Hilfe von Anbaugeräten, wie sie z. B. in 3.10, 3.11, 3.13, 3.14, 3.15, 3.16,
3.19 und 3.20 aufgeführt sind.
In dieser Norm wird das Anheben von Personen mit Hilfe von Anbaugeräten, wie z. B. Arbeitsbühnen, nicht
behandelt.
Sie gilt nicht für Flurförderzeuge, die mit Tragmitteln veränderlicher Länge ausgerüstet sind (wie Ketten oder
Seile) und ein freies Pendeln der Last in alle Richtungen ermöglichen.
Sie gilt für das Handhaben von Containern der Reihe 1 mit einer Länge von 6 m oder mehr mit den durch
ISO 668 und ISO 3874 vorgegebenen Abmessungen und Befestigungsart.
1.2 Im Sinne dieser Norm werden als kraftbetriebene Sitz-Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite
(im folgenden „Stapler“ genannt) alle Gegengewichts-Stapler nach ISO 5053:1987, 4.13.2.2.2, bezeichnet, die
mit einem oder mehreren nicht schwenkbaren Gelenkarmen (teleskopierbar oder nicht) für die Handhabung
von Lasten ausgerüstet sind. Die Lastaufnahmeeinrichtungen können entweder direkt an den Hubeinrichtungen
oder an einem Hilfsmast montiert sein, der am Ende der Hubeinrichtungen befestigt ist. Die
Hubeinrichtungen müssen starr befestigt sein oder aber können einen Bewegungsspielraum von nicht mehr
als 5° zu beiden Seiten der Längsachse des Staplers haben (siehe Bild 1).