CEN/TC 151
Projekta Nr. | LVS EN 16191:2014 |
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Nosaukums | Diese Europäische Norm gilt für Tunnelbaumaschinen, die zur Konstruktion von Tunneln, Schächten und für andere Abbauarbeiten unter Tage, wie in Abschnitt 3 festgelegtdefiniert, verwendet werden. Sie behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf diese Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm behandelt die Überwachung gefahrbringender Umgebungen im Rahmen von Tunnelbaumaschinen. Hand-Arm- und Ganzkörpervibration werden nicht als signifikante Gefährdung bei Tunnelbaumaschinen berücksichtigt. Folgende Teile und Anwendungen sind in dieser Europäischen Norm nicht enthalten: die zusätzlichen Anforderungen an die Anwendung von Tunnelbaumaschinen unter Überdruckbedingun-gen; die zusätzlichen Anforderungen an die Anwendung von Tunnelbaumaschinen in explosionsfähiger Umge-bung; ANMERKUNG Zur Anwendung in explosionsfähiger Umgebung siehe EN 1710:2005+A1:2008 als Anleitung. Hilfswerkzeuge und Ausrüstung, die kein integraler Bestandteil von Tunnelbaumaschinen sind, aber an oder in der Maschine verwendet werden; Versorgungsleitungen (z. B. Energieversorgung, Wasser, Leitungen, Druckluft usw.) für die Tunnelbaumaschine; Lade- und Transportausrüstung, die nicht integraler Bestandteil der Tunnelbaumaschine ist, z. B. Wagen für den Personaltransport, Lokomotiven, Mörtelwagen, Wagen für den Tübbing- und Bohrguttransport und Schachtförderanlagen. Diese Europäische Norm gilt nicht für Teilschnittmaschinen, Continuous Miners und Schlagkopfmaschinen. Diese Europäische Norm gilt nicht für Tunnelbaumaschinen, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieser Europäischen Norm durch CEN hergestellt wurden, bevor CEN dieses Doku¬ment veröffentlichte.. |
Reģistrācijas numurs (WIID) | 34060 |
Darbības sfēra | Diese Europäische Norm gilt für Tunnelbaumaschinen, die zur Konstruktion von Tunneln, Schächten und für andere Abbauarbeiten unter Tage, wie in Abschnitt 3 festgelegtdefiniert, verwendet werden. Sie behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf diese Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm behandelt die Überwachung gefahrbringender Umgebungen im Rahmen von Tunnelbaumaschinen. Hand-Arm- und Ganzkörpervibration werden nicht als signifikante Gefährdung bei Tunnelbaumaschinen berücksichtigt. Folgende Teile und Anwendungen sind in dieser Europäischen Norm nicht enthalten: die zusätzlichen Anforderungen an die Anwendung von Tunnelbaumaschinen unter Überdruckbedingun-gen; die zusätzlichen Anforderungen an die Anwendung von Tunnelbaumaschinen in explosionsfähiger Umge-bung; ANMERKUNG Zur Anwendung in explosionsfähiger Umgebung siehe EN 1710:2005+A1:2008 als Anleitung. Hilfswerkzeuge und Ausrüstung, die kein integraler Bestandteil von Tunnelbaumaschinen sind, aber an oder in der Maschine verwendet werden; Versorgungsleitungen (z. B. Energieversorgung, Wasser, Leitungen, Druckluft usw.) für die Tunnelbaumaschine; Lade- und Transportausrüstung, die nicht integraler Bestandteil der Tunnelbaumaschine ist, z. B. Wagen für den Personaltransport, Lokomotiven, Mörtelwagen, Wagen für den Tübbing- und Bohrguttransport und Schachtförderanlagen. Diese Europäische Norm gilt nicht für Teilschnittmaschinen, Continuous Miners und Schlagkopfmaschinen. Diese Europäische Norm gilt nicht für Tunnelbaumaschinen, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieser Europäischen Norm durch CEN hergestellt wurden, bevor CEN dieses Doku¬ment veröffentlichte.. |
Statuss | Standarts spēkā |
ICS grupa | 93.060 91.220 |