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Diese Europäische Norm legt die gemeinsamen sicherheitstechnischen Anforderungen an Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten fest.
Teil 1 dieser Europäischen Norm behandelt die signifikanten Gefährdungen im Zusammenhang mit Geräten für Bohr- und Gründungsarbeiten, wenn sie wie vorgesehen und unter den vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen der Fehlanwendung verwendet werden (siehe Anhang A), die mit der gesamten Lebensdauer der Maschine in Verbindung stehen (Transport, Montage, Demontage, Gerät in Betrieb und außer Betrieb, Instandhaltung, Bewegung am Einsatzort, Lagerung, außer Betrieb setzen und Verschrotten).
ANMERKUNG 1 Die in diesem Teil der Norm festgelegten Anforderungen gelten gemeinsam für zwei oder mehrere Gattungen von Geräten für Bohr- und Gründungsarbeiten.
Dieses Dokument enthält sicherheitstechnische Anforderungen an alle Arten von Geräten für Bohr- und Gründungsarbeiten und ist in Zusammenhang mit einem der Teile 2 bis 7 zu verwenden. Diese maschinenspezifischen Teile wiederholen nicht die Anforderungen aus Teil 1, sondern ersetzen oder fügen Anforderungen für die Art des betreffenden Geräts für Bohr- und Gründungsarbeiten hinzu.
Für Mehrzweckgeräte werden die Teile der Norm angewendet, welche besondere Funktionen und Anwendungen umfassen, wenn z. B. ein Bohrgerät zusätzlich als Rammgerät verwendet wird, werden die entsprechenden Anforderungen aus EN 16228-1, EN 16228-2 und EN 16228-4, angewandt.
Folgende Maschinen fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm:
Folgende Maschinen sind aus dem Anwendungsbereich dieser Norm ausgeschlossen:
- Tunnelbaumaschinen, Tunnelbohrmaschinen ohne Schild und gestängelose Schachtbohrmaschinen für Gestein entsprechend prEN 16191;
- Aufbruchbohrmaschinen;
- Bohrgeräte, die in der Öl- und Gasindustrie verwendet werden.
ANMERKUNG 2 Besondere Anforderungen an Offshore-Anwendungen werden in dieser Europäischen Norm nicht behandelt.
Wenn ein Gerät für Bohr- oder Gründungsarbeiten in befestigter Konfiguration, deren Trennung nicht vorgesehen ist, auf einen Träger montiert wird, der auf Erdbaumaschinen, landwirtschaftlichen Geräten oder Kränen steht, so muss der gesamte Aufbau den in dieser Norm festgelegten Anforderungen an Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten entsprechen.
Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten innerhalb des Anwendungsbereiches von EN 16228, Teile 1 bis 6, können auswechselbare Zusatzausrüstung enthalten, die vom Anwendungsbereich der EN 16228-7, abgedeckt ist, entweder als integrierter Teil des Geräts oder als auswechselbare befestigte Ausrüstung.
Wenn vorgesehen ist, die Maschine für Bohr- und Gründungsarbeiten in explosionsfähiger Umgebung zu verwenden, müssen zusätzliche Anforderungen erfüllt werden, die in dieser Norm nicht behandelt werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
75042
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt die gemeinsamen sicherheitstechnischen Anforderungen an Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten fest.
Teil 1 dieser Europäischen Norm behandelt die signifikanten Gefährdungen im Zusammenhang mit Geräten für Bohr- und Gründungsarbeiten, wenn sie wie vorgesehen und unter den vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen der Fehlanwendung verwendet werden (siehe Anhang A), die mit der gesamten Lebensdauer der Maschine in Verbindung stehen (Transport, Montage, Demontage, Gerät in Betrieb und außer Betrieb, Instandhaltung, Bewegung am Einsatzort, Lagerung, außer Betrieb setzen und Verschrotten).
ANMERKUNG 1 Die in diesem Teil der Norm festgelegten Anforderungen gelten gemeinsam für zwei oder mehrere Gattungen von Geräten für Bohr- und Gründungsarbeiten.
Dieses Dokument enthält sicherheitstechnische Anforderungen an alle Arten von Geräten für Bohr- und Gründungsarbeiten und ist in Zusammenhang mit einem der Teile 2 bis 7 zu verwenden. Diese maschinenspezifischen Teile wiederholen nicht die Anforderungen aus Teil 1, sondern ersetzen oder fügen Anforderungen für die Art des betreffenden Geräts für Bohr- und Gründungsarbeiten hinzu.
Für Mehrzweckgeräte werden die Teile der Norm angewendet, welche besondere Funktionen und Anwendungen umfassen, wenn z. B. ein Bohrgerät zusätzlich als Rammgerät verwendet wird, werden die entsprechenden Anforderungen aus EN 16228-1, EN 16228-2 und EN 16228-4, angewandt.
Folgende Maschinen fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm:
Folgende Maschinen sind aus dem Anwendungsbereich dieser Norm ausgeschlossen:
- Tunnelbaumaschinen, Tunnelbohrmaschinen ohne Schild und gestängelose Schachtbohrmaschinen für Gestein entsprechend prEN 16191;
- Aufbruchbohrmaschinen;
- Bohrgeräte, die in der Öl- und Gasindustrie verwendet werden.
ANMERKUNG 2 Besondere Anforderungen an Offshore-Anwendungen werden in dieser Europäischen Norm nicht behandelt.
Wenn ein Gerät für Bohr- oder Gründungsarbeiten in befestigter Konfiguration, deren Trennung nicht vorgesehen ist, auf einen Träger montiert wird, der auf Erdbaumaschinen, landwirtschaftlichen Geräten oder Kränen steht, so muss der gesamte Aufbau den in dieser Norm festgelegten Anforderungen an Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten entsprechen.
Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten innerhalb des Anwendungsbereiches von EN 16228, Teile 1 bis 6, können auswechselbare Zusatzausrüstung enthalten, die vom Anwendungsbereich der EN 16228-7, abgedeckt ist, entweder als integrierter Teil des Geräts oder als auswechselbare befestigte Ausrüstung.
Wenn vorgesehen ist, die Maschine für Bohr- und Gründungsarbeiten in explosionsfähiger Umgebung zu verwenden, müssen zusätzliche Anforderungen erfüllt werden, die in dieser Norm nicht behandelt werden.