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1.1 Dieser Teil von EN 500 legt die gemeinsamen Sicherheitsanforderungen für bewegliche Straßenbaumaschinen
1 ) fest. Die EN 500er-Reihe gilt für bewegliche Straßenbaumaschinen, wie sie im Anhang A
aufgelistet sind. Wenn keine besondere Norm vorhanden ist, gilt EN 500-1.
Sie beschreibt gemeinsame Anforderungen für die Gestaltung und Konstruktion von beweglichen Straßenbaumaschinen,
um Beschäftigte vor Unfällen und Gesundheitsgefahren zu schützen, die beim Betrieb, beim
Verladen, beim Transportieren und bei Wartungsarbeiten auftreten können.
Für bestimmte Arten von beweglichen Straßenbaumaschinen sind ergänzende besondere Sicherheitsanforderungen
in den Teilen 2 bis 4 und 6 dieser Norm festgelegt.
Dieser Teil dieser Norm beschreibt Sicherheitsanforderungen für alle Arten von beweglichen Straßenbaumaschinen
und muss zusammen mit einem der Teile 2 bis 4 und 6 angewendet werden. Diese maschinenspezifischen
Teile wiederholen nicht die Anforderungen von Teil 1, sondern ergänzen bzw. ersetzen die
Anforderungen für die jeweilige Art der beweglichen Straßenbaumaschine.
Die maschinenspezifischen Anforderungen in den Teilen 2 bis 4 und 6 haben Vorrang vor den entsprechenden
Anforderungen in dieser Norm.
Für bewegliche Straßenbaumaschinenarten, die nicht in den Teilen 2 bis 4 und 6 der EN 500 behandelt
werden, gilt EN 500-1, !und falls für diese Maschinen zusätzliche, artverwandte Risiken entstehen können,
müssen diese Risiken berücksichtigt werden."
1.2 Diese Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse,
die auf bewegliche Straßenbaumaschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß verwendet
werden. Die nach vernünftigem Ermessen für den Hersteller vorhersehbare Nutzung der Maschine außerhalb
der bestimmungsgemäßen Verwendung ist ebenfalls berücksichtigt (siehe Abschnitt 4).
Reģistrācijas numurs (WIID)
34026
Darbības sfēra
1.1 Dieser Teil von EN 500 legt die gemeinsamen Sicherheitsanforderungen für bewegliche Straßenbaumaschinen
1 ) fest. Die EN 500er-Reihe gilt für bewegliche Straßenbaumaschinen, wie sie im Anhang A
aufgelistet sind. Wenn keine besondere Norm vorhanden ist, gilt EN 500-1.
Sie beschreibt gemeinsame Anforderungen für die Gestaltung und Konstruktion von beweglichen Straßenbaumaschinen,
um Beschäftigte vor Unfällen und Gesundheitsgefahren zu schützen, die beim Betrieb, beim
Verladen, beim Transportieren und bei Wartungsarbeiten auftreten können.
Für bestimmte Arten von beweglichen Straßenbaumaschinen sind ergänzende besondere Sicherheitsanforderungen
in den Teilen 2 bis 4 und 6 dieser Norm festgelegt.
Dieser Teil dieser Norm beschreibt Sicherheitsanforderungen für alle Arten von beweglichen Straßenbaumaschinen
und muss zusammen mit einem der Teile 2 bis 4 und 6 angewendet werden. Diese maschinenspezifischen
Teile wiederholen nicht die Anforderungen von Teil 1, sondern ergänzen bzw. ersetzen die
Anforderungen für die jeweilige Art der beweglichen Straßenbaumaschine.
Die maschinenspezifischen Anforderungen in den Teilen 2 bis 4 und 6 haben Vorrang vor den entsprechenden
Anforderungen in dieser Norm.
Für bewegliche Straßenbaumaschinenarten, die nicht in den Teilen 2 bis 4 und 6 der EN 500 behandelt
werden, gilt EN 500-1, !und falls für diese Maschinen zusätzliche, artverwandte Risiken entstehen können,
müssen diese Risiken berücksichtigt werden."
1.2 Diese Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse,
die auf bewegliche Straßenbaumaschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß verwendet
werden. Die nach vernünftigem Ermessen für den Hersteller vorhersehbare Nutzung der Maschine außerhalb
der bestimmungsgemäßen Verwendung ist ebenfalls berücksichtigt (siehe Abschnitt 4).