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1.1 Diese Norm gilt für Maschinen zur Herstellung von Bauprodukten aus Beton oder Kalksandsteinmassen, sofern eine oder mehrere Formen in die Dreh- oder Schiebetisch-Maschine eingebaut sind. Die Verdichtung der Mischung wird entweder mechanisch (Anhänge A, B) oder hydraulisch (Anhänge C, D) betrieben.
1.2 Diese Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf diese Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Norm spezifiziert die entsprechenden technischen Maßnahmen zur Beseitigung oder Reduzierung der Risiken, die von diesen Gefährdungen ausgehen.
1.3 Der Geltungsbereich dieser Norm beginnt für diese Maschinen bei der Zuführung der Mischung (siehe Punkt 1, Anhänge A, B, C, D), der Zuführung der Paletten für die Betonprodukte (siehe Punkt 8, Anhänge C, D) und endet an der Stelle, an der die Paletten mit den frischen Produkten die Anlage zur weiteren Verarbeitung verlassen (siehe Punkt 2, Anhänge A, B, C, D).
1.4 Diese Norm behandelt nicht die Anforderungen zur Verminderung von Gefährdungen durch mechanische, elektrische, pneumatische, hydraulische oder andere Bauteile oder Maschinen, die in den Normen für ihre allgemeine Verwendung (Typ A, B1 und B2-Normen) behandelt sind.
1.5 Diese Norm behandelt die in Abschnitt 4 aufgeführten Gefährdungen, außer Gefährdungen durch Lärm ), die während des Betriebs und der Wartung von Schiebe- und Drehtischmaschinen einschließlich der Schnittstellen auftreten können, wenn sie entsprechend den Angaben des Herstellers oder seines bevollmächtigten Vertreters betrieben werden.
ANMERKUNG Eine Änderung ist in Vorbereitung, die Lärm behandelt sowie insbesondere Maßnahmen zur Lärmminderung an der Quelle und ein Geräuschmessverfahren einschließlich der Angabe von Geräuschemissionswerten.
Diese Norm behandelt Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzverfahren, die für
Reģistrācijas numurs (WIID)
5508
Darbības sfēra
1.1 Diese Norm gilt für Maschinen zur Herstellung von Bauprodukten aus Beton oder Kalksandsteinmassen, sofern eine oder mehrere Formen in die Dreh- oder Schiebetisch-Maschine eingebaut sind. Die Verdichtung der Mischung wird entweder mechanisch (Anhänge A, B) oder hydraulisch (Anhänge C, D) betrieben.
1.2 Diese Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf diese Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Norm spezifiziert die entsprechenden technischen Maßnahmen zur Beseitigung oder Reduzierung der Risiken, die von diesen Gefährdungen ausgehen.
1.3 Der Geltungsbereich dieser Norm beginnt für diese Maschinen bei der Zuführung der Mischung (siehe Punkt 1, Anhänge A, B, C, D), der Zuführung der Paletten für die Betonprodukte (siehe Punkt 8, Anhänge C, D) und endet an der Stelle, an der die Paletten mit den frischen Produkten die Anlage zur weiteren Verarbeitung verlassen (siehe Punkt 2, Anhänge A, B, C, D).
1.4 Diese Norm behandelt nicht die Anforderungen zur Verminderung von Gefährdungen durch mechanische, elektrische, pneumatische, hydraulische oder andere Bauteile oder Maschinen, die in den Normen für ihre allgemeine Verwendung (Typ A, B1 und B2-Normen) behandelt sind.
1.5 Diese Norm behandelt die in Abschnitt 4 aufgeführten Gefährdungen, außer Gefährdungen durch Lärm ), die während des Betriebs und der Wartung von Schiebe- und Drehtischmaschinen einschließlich der Schnittstellen auftreten können, wenn sie entsprechend den Angaben des Herstellers oder seines bevollmächtigten Vertreters betrieben werden.
ANMERKUNG Eine Änderung ist in Vorbereitung, die Lärm behandelt sowie insbesondere Maßnahmen zur Lärmminderung an der Quelle und ein Geräuschmessverfahren einschließlich der Angabe von Geräuschemissionswerten.
Diese Norm behandelt Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzverfahren, die für