Projekta Nr.EN 474-12:2006
NosaukumsDieser Teil der EN 474 behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefähr¬dungsereignisse, die auf Seilbagger entsprechend EN ISO 6165:2006 zutreffen, wenn sie bestimmungsge¬mäß verwendet werden. Die nach vernünftigem Ermessen für den Hersteller vorhersehbare Nutzung der Ma¬schine außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist ebenfalls berücksichtigt (siehe Abschnitt 4). Dieses Dokument gilt auch für Seilbagger und ihre Unter- und Oberwagen, wenn diese in Verbindung mit anderen Arbeitsausrüstungen und Einrichtungen wie Bohr-, Ramm- und Ziehausrüstungen und Fahrwerken (z. B. Schienenfahrwerk, Schreitwerk, Ponton, Schiff) oder mit stationärem Unterbau betrieben werden sollen. Dieses Dokument behandelt nicht die speziellen Gefährdungen, die sich aus diesen zusätzlichen Aus- rüstun¬gen und Einrichtungen ergeben. ANMERKUNG Für diese zusätzlichen Ausrüstungen und Einrichtungen sollten (soweit vorhanden) die speziellen Europäischen Normen beachtet werden, wie z. B.  für Ramm- und Ziehgeräte: EN 996:1995;  für Bohrgeräte: EN 791:1995. Die Anforderungen gelten ergänzend zu den allgemeinen Anforderungen der EN 474-1:2006. Dieser Teil wiederholt nicht die Anforderungen der EN 474-1:2006, sondern ergänzt oder ersetzt diese für den Einsatz von Seilbaggern. Dieser Teil beschreibt die geeigneten technischen Maßnahmen, um die Risiken zu mindern oder zu be- seiti¬gen, die aufgrund signifikanter Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die wäh¬rend der Inbetriebnahme, des Betriebes, der Instandhaltung von Seilbaggern eintreten können. Diese Europäische Norm ist nicht anzuwenden für Seilbagger, die vor der Veröffentlichung dieser Euro- päi¬schen Norm durch CEN hergestellt wurden.
Reģistrācijas numurs (WIID)5579
Darbības sfēraDieser Teil der EN 474 behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefähr¬dungsereignisse, die auf Seilbagger entsprechend EN ISO 6165:2006 zutreffen, wenn sie bestimmungsge¬mäß verwendet werden. Die nach vernünftigem Ermessen für den Hersteller vorhersehbare Nutzung der Ma¬schine außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist ebenfalls berücksichtigt (siehe Abschnitt 4). Dieses Dokument gilt auch für Seilbagger und ihre Unter- und Oberwagen, wenn diese in Verbindung mit anderen Arbeitsausrüstungen und Einrichtungen wie Bohr-, Ramm- und Ziehausrüstungen und Fahrwerken (z. B. Schienenfahrwerk, Schreitwerk, Ponton, Schiff) oder mit stationärem Unterbau betrieben werden sollen. Dieses Dokument behandelt nicht die speziellen Gefährdungen, die sich aus diesen zusätzlichen Aus- rüstun¬gen und Einrichtungen ergeben. ANMERKUNG Für diese zusätzlichen Ausrüstungen und Einrichtungen sollten (soweit vorhanden) die speziellen Europäischen Normen beachtet werden, wie z. B.  für Ramm- und Ziehgeräte: EN 996:1995;  für Bohrgeräte: EN 791:1995. Die Anforderungen gelten ergänzend zu den allgemeinen Anforderungen der EN 474-1:2006. Dieser Teil wiederholt nicht die Anforderungen der EN 474-1:2006, sondern ergänzt oder ersetzt diese für den Einsatz von Seilbaggern. Dieser Teil beschreibt die geeigneten technischen Maßnahmen, um die Risiken zu mindern oder zu be- seiti¬gen, die aufgrund signifikanter Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die wäh¬rend der Inbetriebnahme, des Betriebes, der Instandhaltung von Seilbaggern eintreten können. Diese Europäische Norm ist nicht anzuwenden für Seilbagger, die vor der Veröffentlichung dieser Euro- päi¬schen Norm durch CEN hergestellt wurden.
StatussAtcelts
ICS grupa53.100