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Dieser Teil der EN 474 behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefähr¬dungsereignisse, die auf Seilbagger entsprechend EN ISO 6165:2006 zutreffen, wenn sie bestimmungsge¬mäß verwendet werden. Die nach vernünftigem Ermessen für den Hersteller vorhersehbare Nutzung der
Ma¬schine außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist ebenfalls berücksichtigt (siehe Abschnitt 4).
Dieses Dokument gilt auch für Seilbagger und ihre Unter- und Oberwagen, wenn diese in Verbindung mit anderen Arbeitsausrüstungen und Einrichtungen wie Bohr-, Ramm- und Ziehausrüstungen und Fahrwerken (z. B. Schienenfahrwerk, Schreitwerk, Ponton, Schiff) oder mit stationärem Unterbau betrieben werden sollen. Dieses Dokument behandelt nicht die speziellen Gefährdungen, die sich aus diesen zusätzlichen Aus-
rüstun¬gen und Einrichtungen ergeben.
ANMERKUNG Für diese zusätzlichen Ausrüstungen und Einrichtungen sollten (soweit vorhanden) die speziellen Europäischen Normen beachtet werden, wie z. B.
für Ramm- und Ziehgeräte: EN 996:1995;
für Bohrgeräte: EN 791:1995.
Die Anforderungen gelten ergänzend zu den allgemeinen Anforderungen der EN 474-1:2006.
Dieser Teil wiederholt nicht die Anforderungen der EN 474-1:2006, sondern ergänzt oder ersetzt diese für den Einsatz von Seilbaggern.
Dieser Teil beschreibt die geeigneten technischen Maßnahmen, um die Risiken zu mindern oder zu be-
seiti¬gen, die aufgrund signifikanter Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die wäh¬rend der Inbetriebnahme, des Betriebes, der Instandhaltung von Seilbaggern eintreten können.
Diese Europäische Norm ist nicht anzuwenden für Seilbagger, die vor der Veröffentlichung dieser Euro-
päi¬schen Norm durch CEN hergestellt wurden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
5579
Darbības sfēra
Dieser Teil der EN 474 behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefähr¬dungsereignisse, die auf Seilbagger entsprechend EN ISO 6165:2006 zutreffen, wenn sie bestimmungsge¬mäß verwendet werden. Die nach vernünftigem Ermessen für den Hersteller vorhersehbare Nutzung der
Ma¬schine außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist ebenfalls berücksichtigt (siehe Abschnitt 4).
Dieses Dokument gilt auch für Seilbagger und ihre Unter- und Oberwagen, wenn diese in Verbindung mit anderen Arbeitsausrüstungen und Einrichtungen wie Bohr-, Ramm- und Ziehausrüstungen und Fahrwerken (z. B. Schienenfahrwerk, Schreitwerk, Ponton, Schiff) oder mit stationärem Unterbau betrieben werden sollen. Dieses Dokument behandelt nicht die speziellen Gefährdungen, die sich aus diesen zusätzlichen Aus-
rüstun¬gen und Einrichtungen ergeben.
ANMERKUNG Für diese zusätzlichen Ausrüstungen und Einrichtungen sollten (soweit vorhanden) die speziellen Europäischen Normen beachtet werden, wie z. B.
für Ramm- und Ziehgeräte: EN 996:1995;
für Bohrgeräte: EN 791:1995.
Die Anforderungen gelten ergänzend zu den allgemeinen Anforderungen der EN 474-1:2006.
Dieser Teil wiederholt nicht die Anforderungen der EN 474-1:2006, sondern ergänzt oder ersetzt diese für den Einsatz von Seilbaggern.
Dieser Teil beschreibt die geeigneten technischen Maßnahmen, um die Risiken zu mindern oder zu be-
seiti¬gen, die aufgrund signifikanter Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die wäh¬rend der Inbetriebnahme, des Betriebes, der Instandhaltung von Seilbaggern eintreten können.
Diese Europäische Norm ist nicht anzuwenden für Seilbagger, die vor der Veröffentlichung dieser Euro-
päi¬schen Norm durch CEN hergestellt wurden.