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Diese Europäische Norm gilt für Maschinen zur Straßenoberflächenbehandlung, als da sind im Einzelnen:
Bindemittel-Spritzmaschinen [oder Spritzmaschinen];
Splitt-Spritzstreuer [oder Splittstreuer];
Oberflächenreparaturmaschinen (Bindemittel-Splitt-Spritzstreuer [oder Spritzstreuer]);
Gussasphaltkocher;
Fugenfüller;
Mikrooberflächenmaschinen/Schlämmemaschinen;
Kaltasphaltverlegemaschinen/Mikroasphaltverlegemaschinen
(siehe auch Abschnitt 3).
Maschinen zur Straßenoberflächenbehandlung können auf ein Trägerfahrzeug, einen Anhänger oder ein Spezialfahrzeug aufgebaut sein, die kombiniert eine Einheit bilden. Ebenfalls möglich ist der Aufbau einer Maschine zur Straßenoberflächenbehandlung auf einem speziell konstruierten Fahrgestell- und Antriebssystem (selbstfahrend oder mitgängergeführt). In jedem Fall bilden Aufbau und Fahrgestell eine Einheit.
Richtlinien und Normen des Fahrzeugbaues sind bindend für das Spezialfahrzeug, in diesem Dokument als „Trägerfahrzeug“ bezeichnet, auch wenn spezielle Anpassungen zum Aufbau einer Maschine zur Straßenoberflächenbehandlung erforderlich sind. Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr gelten die nationalen Vorschriften.
Diese Europäische Norm behandelt alle anhand einer Risikobeurteilung festgestellten signifikanten Gefährdungen, die auf Maschinen für die Straßenoberflächenbehandlung zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den Empfehlungen des Herstellers verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm behandelt nicht die signifikanten Gefährdungen bezüglich druckbeaufschlagter Tanks und elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV). Diese Europäische Norm spezifiziert die entsprechenden technischen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Risiken, die von den signifikanten Gefährdungen beim Einsatz, der Einstellung, der Be- und Entladung und der Instandhaltung der Maschine ausgehen.
Diese Europäische Norm behandelt nicht die Anforderungen an Trägerfahrzeuge oder Sonderkonstruktionen. Diese werden in Richtlinien zum Fahrzeugbau abgedeckt. An- und Aufbauwechselsysteme (z. B. für Wechselbehälter) sind in anderen Normen geregelt. Vibrationen werden in dieser Norm nicht behandelt, weil Vibration für alle Maschinen dieser Art keine relevante Gefährdung auf Grund der langsamen Arbeitsgeschwindigkeit und speziellen Arbeitsbedingungen (z. B. glatte Oberfläche) darstellt.
Diese Europäische Norm behandelt keine Risiken, die sich beim Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen ergeben.
Diese Europäische Norm berücksichtigt keine Anforderungen der Richtlinie 94/55/EG bezüglich des Gefahrguttransports auf der Straße, enthält aber zusätzliche Spezifikationen in Verbindung mit diesen bestehenden Anforderungen.
Diese Europäische Norm gilt für Maschinen, die nach dem Datum der Zustimmung durch CEN zu dieser Norm hergestellt wurden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
39654
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm gilt für Maschinen zur Straßenoberflächenbehandlung, als da sind im Einzelnen:
Bindemittel-Spritzmaschinen [oder Spritzmaschinen];
Splitt-Spritzstreuer [oder Splittstreuer];
Oberflächenreparaturmaschinen (Bindemittel-Splitt-Spritzstreuer [oder Spritzstreuer]);
Gussasphaltkocher;
Fugenfüller;
Mikrooberflächenmaschinen/Schlämmemaschinen;
Kaltasphaltverlegemaschinen/Mikroasphaltverlegemaschinen
(siehe auch Abschnitt 3).
Maschinen zur Straßenoberflächenbehandlung können auf ein Trägerfahrzeug, einen Anhänger oder ein Spezialfahrzeug aufgebaut sein, die kombiniert eine Einheit bilden. Ebenfalls möglich ist der Aufbau einer Maschine zur Straßenoberflächenbehandlung auf einem speziell konstruierten Fahrgestell- und Antriebssystem (selbstfahrend oder mitgängergeführt). In jedem Fall bilden Aufbau und Fahrgestell eine Einheit.
Richtlinien und Normen des Fahrzeugbaues sind bindend für das Spezialfahrzeug, in diesem Dokument als „Trägerfahrzeug“ bezeichnet, auch wenn spezielle Anpassungen zum Aufbau einer Maschine zur Straßenoberflächenbehandlung erforderlich sind. Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr gelten die nationalen Vorschriften.
Diese Europäische Norm behandelt alle anhand einer Risikobeurteilung festgestellten signifikanten Gefährdungen, die auf Maschinen für die Straßenoberflächenbehandlung zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den Empfehlungen des Herstellers verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm behandelt nicht die signifikanten Gefährdungen bezüglich druckbeaufschlagter Tanks und elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV). Diese Europäische Norm spezifiziert die entsprechenden technischen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Risiken, die von den signifikanten Gefährdungen beim Einsatz, der Einstellung, der Be- und Entladung und der Instandhaltung der Maschine ausgehen.
Diese Europäische Norm behandelt nicht die Anforderungen an Trägerfahrzeuge oder Sonderkonstruktionen. Diese werden in Richtlinien zum Fahrzeugbau abgedeckt. An- und Aufbauwechselsysteme (z. B. für Wechselbehälter) sind in anderen Normen geregelt. Vibrationen werden in dieser Norm nicht behandelt, weil Vibration für alle Maschinen dieser Art keine relevante Gefährdung auf Grund der langsamen Arbeitsgeschwindigkeit und speziellen Arbeitsbedingungen (z. B. glatte Oberfläche) darstellt.
Diese Europäische Norm behandelt keine Risiken, die sich beim Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen ergeben.
Diese Europäische Norm berücksichtigt keine Anforderungen der Richtlinie 94/55/EG bezüglich des Gefahrguttransports auf der Straße, enthält aber zusätzliche Spezifikationen in Verbindung mit diesen bestehenden Anforderungen.
Diese Europäische Norm gilt für Maschinen, die nach dem Datum der Zustimmung durch CEN zu dieser Norm hergestellt wurden.