Projekta Nr.EN 12629-2:2002+A1:2010
NosaukumsDieser Teil von EN 12629, zusammen mit EN 12629-1:2000+A1:2010, gilt für Maschinen zur Herstellung von Blöcken, Bordsteinen, Pflastersteinen und ähnlichen Betonprodukten. EN 12629-1:2000+A1:2010 spezifiziert allgemeine Anforderungen für Maschinen zur Herstellung von Bauprodukten aus Beton und Kalksandstein. Dieses Dokument legt die zusätzlichen Anforderungen für und/oder Abweichungen von EN 12629-1:2000+A1:2010, die spezifisch für die Maschinen sind, die es abdeckt, fest." 1.2 !Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, die auf diese Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den Bedingungen des Missbrauchs, die vernünftigerweise vom Hersteller vorhersehbar sind, verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm spezifiziert die entsprechenden technischen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Risiken, die von den signifikanten Gefährdungen ausgehen." 1.3 Diese Norm gilt für die Maschine von der Stelle an, wo die Mischzufuhr die Maschine befüllt (siehe Punkt 1 bis 2 von Anhang B) und an der Stelle, wo die Unterlagsbretter zugeführt werden (siehe Punkt 3 von Anhang B) bis zu der Stelle, wo die Frischprodukte zu dem „Trockenkammer-System“ (siehe Punkt 4 von Anhang B) abtransportiert werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)35562
Darbības sfēraDieser Teil von EN 12629, zusammen mit EN 12629-1:2000+A1:2010, gilt für Maschinen zur Herstellung von Blöcken, Bordsteinen, Pflastersteinen und ähnlichen Betonprodukten. EN 12629-1:2000+A1:2010 spezifiziert allgemeine Anforderungen für Maschinen zur Herstellung von Bauprodukten aus Beton und Kalksandstein. Dieses Dokument legt die zusätzlichen Anforderungen für und/oder Abweichungen von EN 12629-1:2000+A1:2010, die spezifisch für die Maschinen sind, die es abdeckt, fest." 1.2 !Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, die auf diese Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den Bedingungen des Missbrauchs, die vernünftigerweise vom Hersteller vorhersehbar sind, verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm spezifiziert die entsprechenden technischen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Risiken, die von den signifikanten Gefährdungen ausgehen." 1.3 Diese Norm gilt für die Maschine von der Stelle an, wo die Mischzufuhr die Maschine befüllt (siehe Punkt 1 bis 2 von Anhang B) und an der Stelle, wo die Unterlagsbretter zugeführt werden (siehe Punkt 3 von Anhang B) bis zu der Stelle, wo die Frischprodukte zu dem „Trockenkammer-System“ (siehe Punkt 4 von Anhang B) abtransportiert werden.
StatussAtcelts
ICS grupa91.220