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Dieser Teil von EN 12629, zusammen mit EN 12629-1:2000+A1:2010, gilt für Maschinen zur
Herstellung von Blöcken, Bordsteinen, Pflastersteinen und ähnlichen Betonprodukten.
EN 12629-1:2000+A1:2010 spezifiziert allgemeine Anforderungen für Maschinen zur Herstellung von Bauprodukten
aus Beton und Kalksandstein.
Dieses Dokument legt die zusätzlichen Anforderungen für und/oder Abweichungen von
EN 12629-1:2000+A1:2010, die spezifisch für die Maschinen sind, die es abdeckt, fest."
1.2 !Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, die auf diese Maschinen
zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den Bedingungen des Missbrauchs, die vernünftigerweise
vom Hersteller vorhersehbar sind, verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm spezifiziert
die entsprechenden technischen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Risiken, die von den
signifikanten Gefährdungen ausgehen."
1.3 Diese Norm gilt für die Maschine von der Stelle an, wo die Mischzufuhr die Maschine befüllt (siehe
Punkt 1 bis 2 von Anhang B) und an der Stelle, wo die Unterlagsbretter zugeführt werden (siehe Punkt 3 von
Anhang B) bis zu der Stelle, wo die Frischprodukte zu dem „Trockenkammer-System“ (siehe Punkt 4 von
Anhang B) abtransportiert werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
35562
Darbības sfēra
Dieser Teil von EN 12629, zusammen mit EN 12629-1:2000+A1:2010, gilt für Maschinen zur
Herstellung von Blöcken, Bordsteinen, Pflastersteinen und ähnlichen Betonprodukten.
EN 12629-1:2000+A1:2010 spezifiziert allgemeine Anforderungen für Maschinen zur Herstellung von Bauprodukten
aus Beton und Kalksandstein.
Dieses Dokument legt die zusätzlichen Anforderungen für und/oder Abweichungen von
EN 12629-1:2000+A1:2010, die spezifisch für die Maschinen sind, die es abdeckt, fest."
1.2 !Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, die auf diese Maschinen
zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den Bedingungen des Missbrauchs, die vernünftigerweise
vom Hersteller vorhersehbar sind, verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm spezifiziert
die entsprechenden technischen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Risiken, die von den
signifikanten Gefährdungen ausgehen."
1.3 Diese Norm gilt für die Maschine von der Stelle an, wo die Mischzufuhr die Maschine befüllt (siehe
Punkt 1 bis 2 von Anhang B) und an der Stelle, wo die Unterlagsbretter zugeführt werden (siehe Punkt 3 von
Anhang B) bis zu der Stelle, wo die Frischprodukte zu dem „Trockenkammer-System“ (siehe Punkt 4 von
Anhang B) abtransportiert werden.