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1.1 Dieser Teil von EN 500 beschreibt die gemeinsamen Sicherheitsanforderungen für bewegliche Straßenbaumaschinen1). Die EN 500er-Reihe gilt für bewegliche Straßenbaumaschinen, wie sie im Anhang A aufgelistet sind. Wenn keine besondere Norm vorhanden ist, gilt EN 500-1.
Sie beschreibt gemeinsame Anforderungen für die Gestaltung und Konstruktion von beweglichen Straßenbaumaschinen, um Beschäftigte vor Unfällen und Gesundheitsgefahren zu schützen, die beim Betrieb, beim Verladen, beim Transportieren und bei Wartungsarbeiten auftreten können.
Für bestimmte Arten von beweglichen Straßenbaumaschinen sind ergänzende besondere Sicherheitsanforderungen in den Teilen 2 bis 4 und 6 dieser Norm festgelegt.
Dieser Teil dieser Norm beschreibt Sicherheitsanforderungen für alle Arten von beweglichen Straßenbaumaschinen und muss zusammen mit einem der Teile 2 bis 4 und 6 angewendet werden. Diese maschinenspezifischen Teile wiederholen nicht die Anforderungen von Teil 1, sondern ergänzen bzw. ersetzen die Anforderungen für die jeweilige Art der beweglichen Straßenbaumaschine.
Die maschinenspezifischen Anforderungen in den Teilen 2 bis 4 und 6 haben Vorrang vor den entsprechenden Anforderungen in dieser Norm.
Für bewegliche Straßenbaumaschinenarten, die nicht in den Teilen 2 bis 4 und 6 der EN 500 behandelt werden, gilt EN 500-1.
1.2 Diese Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf bewegliche Straßenbaumaschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß verwendet werden. Die nach vernünftigem Ermessen für den Hersteller vorhersehbare Nutzung der Maschine außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist ebenfalls berücksichtigt (siehe Abschnitt 4).
Diese Europäische Norm beschreibt die angemessenen technischen Maßnahmen, um die Risiken auszuschließen oder zu reduzieren, die von den in Abschnitt 4 spezifizierten signifikanten Gefährdungen ausgehen.
Reģistrācijas numurs (WIID)
25786
Darbības sfēra
1.1 Dieser Teil von EN 500 beschreibt die gemeinsamen Sicherheitsanforderungen für bewegliche Straßenbaumaschinen1). Die EN 500er-Reihe gilt für bewegliche Straßenbaumaschinen, wie sie im Anhang A aufgelistet sind. Wenn keine besondere Norm vorhanden ist, gilt EN 500-1.
Sie beschreibt gemeinsame Anforderungen für die Gestaltung und Konstruktion von beweglichen Straßenbaumaschinen, um Beschäftigte vor Unfällen und Gesundheitsgefahren zu schützen, die beim Betrieb, beim Verladen, beim Transportieren und bei Wartungsarbeiten auftreten können.
Für bestimmte Arten von beweglichen Straßenbaumaschinen sind ergänzende besondere Sicherheitsanforderungen in den Teilen 2 bis 4 und 6 dieser Norm festgelegt.
Dieser Teil dieser Norm beschreibt Sicherheitsanforderungen für alle Arten von beweglichen Straßenbaumaschinen und muss zusammen mit einem der Teile 2 bis 4 und 6 angewendet werden. Diese maschinenspezifischen Teile wiederholen nicht die Anforderungen von Teil 1, sondern ergänzen bzw. ersetzen die Anforderungen für die jeweilige Art der beweglichen Straßenbaumaschine.
Die maschinenspezifischen Anforderungen in den Teilen 2 bis 4 und 6 haben Vorrang vor den entsprechenden Anforderungen in dieser Norm.
Für bewegliche Straßenbaumaschinenarten, die nicht in den Teilen 2 bis 4 und 6 der EN 500 behandelt werden, gilt EN 500-1.
1.2 Diese Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf bewegliche Straßenbaumaschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß verwendet werden. Die nach vernünftigem Ermessen für den Hersteller vorhersehbare Nutzung der Maschine außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist ebenfalls berücksichtigt (siehe Abschnitt 4).
Diese Europäische Norm beschreibt die angemessenen technischen Maßnahmen, um die Risiken auszuschließen oder zu reduzieren, die von den in Abschnitt 4 spezifizierten signifikanten Gefährdungen ausgehen.