Informējam, ka Sistēma pielāgota darbam ar interneta pārlūkprogrammu Internet Explorer (8. un jaunākām versijām) un Mozilla Firefox (3.6 un jaunākām versijām).
Izmantojot citu interneta pārlūkprogrammu, brīdinām, ka Sistēmas funkcionalitāte var tikt traucēta.
1.1 Dieses Dokument legt die Sicherheitsanforderungen für Fahrmischer fest.
Dieses Dokument behandelt auch die Schnittstelle zwischen der Mischereinheit und dem Lastkraftwagen oder Anhänger (jedoch nicht den Lastkraftwagen oder Anhänger selbst).
ANMERKUNG 1 Lastkraftwagen oder Anhänger, vor allem für die Beförderung von Gütern, wie in Richtlinie 2007/46/EG, Kategorie N3 oder O4, klassifiziert.
Dieses Dokument behandelt nicht:
a) Zusatzausrüstung (Förderband, Mörtelpumpe, Betonpumpe, Betonverteilermast);
b) Anforderungen für den Betrieb in Tunneln;
c) Fahrmischer oder selbstfahrende Mischer mit Selbstladeeinrichtung;
d) Mischer mit Frontentleerung;
e) Mischereinheiten mit Knicklenkung;
f) Fahrmischer-Trommelreinigungssystem;
g) Energiequelle(n).
Dieses Dokument behandelt keine Trägerfahrzeuge, z. B. Lastkraftwagen, Traktoren, Baumaschinen und mobile industrielle Fördergeräte oder andere selbstfahrende Fahrzeuge.
Dieses Dokument enthält keine Anforderungen, die in den Richtlinien zum Bau von Fahrzeugen oder nationalen Straßenverkehrsvorschriften abgedeckt sind.
ANMERKUNG 2 Die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr unterliegt nationalen Regelungen.
1.2 Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Fahrmischer zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen, die vom Hersteller als Fehlanwendung vernünftigerweise vorhersehbar sind, verwendet werden (siehe Anhang D). Dieses Dokument legt die geeigneten technischen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Risiken fest, die von den signifikanten Gefährdungen während des Transports, der Bestückung, der Demontage, des Außerbetriebsetzens, der Verschrottung, des Betriebs und der Instandhaltung des Fahrmischers ausgehen.
1.3 Dieses Dokument gilt nicht für Maschinen, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments durch CEN hergestellt worden sind.
Reģistrācijas numurs (WIID)
62953
Darbības sfēra
1.1 Dieses Dokument legt die Sicherheitsanforderungen für Fahrmischer fest.
Dieses Dokument behandelt auch die Schnittstelle zwischen der Mischereinheit und dem Lastkraftwagen oder Anhänger (jedoch nicht den Lastkraftwagen oder Anhänger selbst).
ANMERKUNG 1 Lastkraftwagen oder Anhänger, vor allem für die Beförderung von Gütern, wie in Richtlinie 2007/46/EG, Kategorie N3 oder O4, klassifiziert.
Dieses Dokument behandelt nicht:
a) Zusatzausrüstung (Förderband, Mörtelpumpe, Betonpumpe, Betonverteilermast);
b) Anforderungen für den Betrieb in Tunneln;
c) Fahrmischer oder selbstfahrende Mischer mit Selbstladeeinrichtung;
d) Mischer mit Frontentleerung;
e) Mischereinheiten mit Knicklenkung;
f) Fahrmischer-Trommelreinigungssystem;
g) Energiequelle(n).
Dieses Dokument behandelt keine Trägerfahrzeuge, z. B. Lastkraftwagen, Traktoren, Baumaschinen und mobile industrielle Fördergeräte oder andere selbstfahrende Fahrzeuge.
Dieses Dokument enthält keine Anforderungen, die in den Richtlinien zum Bau von Fahrzeugen oder nationalen Straßenverkehrsvorschriften abgedeckt sind.
ANMERKUNG 2 Die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr unterliegt nationalen Regelungen.
1.2 Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Fahrmischer zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen, die vom Hersteller als Fehlanwendung vernünftigerweise vorhersehbar sind, verwendet werden (siehe Anhang D). Dieses Dokument legt die geeigneten technischen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Risiken fest, die von den signifikanten Gefährdungen während des Transports, der Bestückung, der Demontage, des Außerbetriebsetzens, der Verschrottung, des Betriebs und der Instandhaltung des Fahrmischers ausgehen.
1.3 Dieses Dokument gilt nicht für Maschinen, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments durch CEN hergestellt worden sind.