Informējam, ka Sistēma pielāgota darbam ar interneta pārlūkprogrammu Internet Explorer (8. un jaunākām versijām) un Mozilla Firefox (3.6 un jaunākām versijām).
Izmantojot citu interneta pārlūkprogrammu, brīdinām, ka Sistēmas funkcionalitāte var tikt traucēta.
1.1 Dieser Teil von EN 12629, zusammen mit EN 12629-1:2000+A1:2010, gilt für Maschinen zur Herstellung von Bauprodukten aus Kalksandsteinmassen oder Beton, sofern eine oder mehrere Form(en) in die Drehtisch- oder Schiebetisch-Maschine eingebaut ist (sind). Die Antriebsanlage zur Verdichtung der Mischung wird entweder mechanisch (Anhänge A, B) oder hydraulisch (Anhänge C und D) betrieben.
EN 12629-1:2000+A1:2010 spezifiziert allgemeine Anforderungen für Maschinen zur Herstellung von Bauprodukten aus Beton und Kalksandstein.
Dieses Dokument legt die zusätzlichen Anforderungen für und/oder Abweichungen von EN 12629 1:2000+A1:2010 fest, die spezifisch für die Maschinen sind, die es abdeckt.
1.2 Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, die auf diese Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den Bedingungen des Missbrauchs, die vernünftigerweise vom Hersteller vorhersehbar sind, verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm spezifiziert die entsprechenden technischen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Risiken, die von den signifikanten Gefährdungen ausgehen.
1.3 Der Anwendungsbereich dieser Norm beginnt für diese Maschinen bei der Zuführung der Mischung (siehe Punkt 1, Anhänge A, B, C, D), der Zuführung der Paletten für die Betonprodukte (siehe Punkt 8, Anhänge C und D) und endet an der Stelle, an der die Paletten mit den frischen Produkten die Anlage zur weiteren Verarbeitung verlassen (siehe Punkt 2, Anhänge A, B, C, D).
1.4 Diese Europäische Norm behandelt die in Abschnitt 4 aufgeführten Gefährdungen, die während des Betriebs und der Wartung von Schiebe- und Drehtischmaschinen einschließlich der Schnittstellen auftreten können, wenn sie entsprechend den Angaben des Herstellers oder seines bevollmächtigten Vertreters durch¬geführt werden.
Diese Norm legt Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzverfahren fest, die für diese Maschinen gelten.
1.5 (...)
Reģistrācijas numurs (WIID)
35563
Darbības sfēra
1.1 Dieser Teil von EN 12629, zusammen mit EN 12629-1:2000+A1:2010, gilt für Maschinen zur Herstellung von Bauprodukten aus Kalksandsteinmassen oder Beton, sofern eine oder mehrere Form(en) in die Drehtisch- oder Schiebetisch-Maschine eingebaut ist (sind). Die Antriebsanlage zur Verdichtung der Mischung wird entweder mechanisch (Anhänge A, B) oder hydraulisch (Anhänge C und D) betrieben.
EN 12629-1:2000+A1:2010 spezifiziert allgemeine Anforderungen für Maschinen zur Herstellung von Bauprodukten aus Beton und Kalksandstein.
Dieses Dokument legt die zusätzlichen Anforderungen für und/oder Abweichungen von EN 12629 1:2000+A1:2010 fest, die spezifisch für die Maschinen sind, die es abdeckt.
1.2 Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, die auf diese Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den Bedingungen des Missbrauchs, die vernünftigerweise vom Hersteller vorhersehbar sind, verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm spezifiziert die entsprechenden technischen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Risiken, die von den signifikanten Gefährdungen ausgehen.
1.3 Der Anwendungsbereich dieser Norm beginnt für diese Maschinen bei der Zuführung der Mischung (siehe Punkt 1, Anhänge A, B, C, D), der Zuführung der Paletten für die Betonprodukte (siehe Punkt 8, Anhänge C und D) und endet an der Stelle, an der die Paletten mit den frischen Produkten die Anlage zur weiteren Verarbeitung verlassen (siehe Punkt 2, Anhänge A, B, C, D).
1.4 Diese Europäische Norm behandelt die in Abschnitt 4 aufgeführten Gefährdungen, die während des Betriebs und der Wartung von Schiebe- und Drehtischmaschinen einschließlich der Schnittstellen auftreten können, wenn sie entsprechend den Angaben des Herstellers oder seines bevollmächtigten Vertreters durch¬geführt werden.
Diese Norm legt Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzverfahren fest, die für diese Maschinen gelten.
1.5 (...)