| Nosaukums | Diese Europäische Norm& legt allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen für
Erdbaumaschinen1) fest, die in EN ISO 6165:2006 beschrieben sind, ausgenommen hiervon sind Walzen und
Horizontalbohrmaschinen.
ANMERKUNG 1 Walzen werden in EN 500 behandelt.
ANMERKUNG 2 Horizontalbohrmaschinen werden in EN 791 behandelt.
%Diese Europäische Norm& gilt auch für artverwandte Maschinen (siehe 3.1.2), die vorrangig für die
Verwendung mit Arbeitseinrichtungen zum Lösen, Aufnehmen, Bewegen, Transportieren, Verteilen und
Planieren von Erdreich und Gestein vorgesehen sind.
%Diese Europäische Norm& beschreibt gemeinsame Sicherheitsanforderungen für Erdbaumaschinen
und ist dazu vorgesehen, zusammen mit einem der Teile von EN 474, Teil 2 bis Teil 12, angewendet zu
werden. Diese maschinenspezifischen Teile (EN 474-2 bis EN 474-12) wiederholen nicht die Anforderungen
von !EN 474-1:2006+A1:2009", sondern ergänzen bzw. ersetzen Anforderungen für die jeweilige
Maschinenart.
ANMERKUNG 3 Die Anforderungen, die in diesem Teil der Normenreihe beschrieben sind, treffen auf zwei oder
mehr Arten von Erdbaumaschinen zu.
'Dieser Teil enthält spezifische Anforderungen für Abrissmaschinen.(
Die spezifischen Anforderungen von EN 474, Teil 2 bis Teil 12, haben Vorrang vor den entsprechenden Anforderungen
in!EN 474-1:2006+A1:2009".
Für Mehrzweckmaschinen sind die Teile der Normenreihe anzuwenden, die die spezifischen Funktionen und
Einsatzarten behandeln. Für einen Kompaktlader, der z. B. auch als Grabenfräse eingesetzt wird, sind die
zutreffenden Anforderungen von EN 474-1, EN 474-3 und EN 474-10 zu berücksichtigen.
Die Norm enthält auch allgemeine Anforderungen für Arbeitsausrüstungen, die dazu bestimmt sind, in
Verbindung mit den im Anwendungsbereich beschriebenen Erdbaumaschinen eingesetzt zu werden.
Elektrische Gefährdungen, die durch den Hauptstromkreis und den Antrieb hervorgerufen werden, !
werden, außer in Teil 12, in dieser Europäischen Norm nicht behandelt", wenn die Primär-Energiequelle
Elektrizität ist.
!Diese Europäische Norm behandelt nicht das Ziehen von Anhängern."
Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und
Gefährdungsereignisse, die auf Erdbaumaschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß verwendet
werden. Die nach vernünftigem Ermessen für den Hersteller vorhersehbare Nutzung der Maschine
außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist ebenfalls berücksichtigt (siehe Abschnitt 4). Die
entsprechenden Maßnahmen, um die Risiken, die von den signifikanten Gefährdungen,
Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignissen während der Inbetriebnahme, des Betriebs und der
Instandhaltung der Erdbaumaschine ausgehen, zu verhindern oder zu minimieren, sind in dieser
Europäischen Norm beschrieben.
Diese Europäische Norm gilt nicht für Erdbaumaschinen, die vor Veröffentlichung dieser Europäischen Norm
durch CEN hergestellt wurden. |
| Darbības sfēra | Diese Europäische Norm& legt allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen für
Erdbaumaschinen1) fest, die in EN ISO 6165:2006 beschrieben sind, ausgenommen hiervon sind Walzen und
Horizontalbohrmaschinen.
ANMERKUNG 1 Walzen werden in EN 500 behandelt.
ANMERKUNG 2 Horizontalbohrmaschinen werden in EN 791 behandelt.
%Diese Europäische Norm& gilt auch für artverwandte Maschinen (siehe 3.1.2), die vorrangig für die
Verwendung mit Arbeitseinrichtungen zum Lösen, Aufnehmen, Bewegen, Transportieren, Verteilen und
Planieren von Erdreich und Gestein vorgesehen sind.
%Diese Europäische Norm& beschreibt gemeinsame Sicherheitsanforderungen für Erdbaumaschinen
und ist dazu vorgesehen, zusammen mit einem der Teile von EN 474, Teil 2 bis Teil 12, angewendet zu
werden. Diese maschinenspezifischen Teile (EN 474-2 bis EN 474-12) wiederholen nicht die Anforderungen
von !EN 474-1:2006+A1:2009", sondern ergänzen bzw. ersetzen Anforderungen für die jeweilige
Maschinenart.
ANMERKUNG 3 Die Anforderungen, die in diesem Teil der Normenreihe beschrieben sind, treffen auf zwei oder
mehr Arten von Erdbaumaschinen zu.
'Dieser Teil enthält spezifische Anforderungen für Abrissmaschinen.(
Die spezifischen Anforderungen von EN 474, Teil 2 bis Teil 12, haben Vorrang vor den entsprechenden Anforderungen
in!EN 474-1:2006+A1:2009".
Für Mehrzweckmaschinen sind die Teile der Normenreihe anzuwenden, die die spezifischen Funktionen und
Einsatzarten behandeln. Für einen Kompaktlader, der z. B. auch als Grabenfräse eingesetzt wird, sind die
zutreffenden Anforderungen von EN 474-1, EN 474-3 und EN 474-10 zu berücksichtigen.
Die Norm enthält auch allgemeine Anforderungen für Arbeitsausrüstungen, die dazu bestimmt sind, in
Verbindung mit den im Anwendungsbereich beschriebenen Erdbaumaschinen eingesetzt zu werden.
Elektrische Gefährdungen, die durch den Hauptstromkreis und den Antrieb hervorgerufen werden, !
werden, außer in Teil 12, in dieser Europäischen Norm nicht behandelt", wenn die Primär-Energiequelle
Elektrizität ist.
!Diese Europäische Norm behandelt nicht das Ziehen von Anhängern."
Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und
Gefährdungsereignisse, die auf Erdbaumaschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß verwendet
werden. Die nach vernünftigem Ermessen für den Hersteller vorhersehbare Nutzung der Maschine
außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist ebenfalls berücksichtigt (siehe Abschnitt 4). Die
entsprechenden Maßnahmen, um die Risiken, die von den signifikanten Gefährdungen,
Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignissen während der Inbetriebnahme, des Betriebs und der
Instandhaltung der Erdbaumaschine ausgehen, zu verhindern oder zu minimieren, sind in dieser
Europäischen Norm beschrieben.
Diese Europäische Norm gilt nicht für Erdbaumaschinen, die vor Veröffentlichung dieser Europäischen Norm
durch CEN hergestellt wurden. |