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Dieser Teil von EN 474 legt allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen für Erdbaumaschinen) fest, die in EN ISO 6165:2006 beschrieben sind, ausgenommen hiervon sind Walzen und Horizontalbohrmaschinen.
ANMERKUNG 1 Walzen werden in der EN 500 behandelt.
ANMERKUNG 2 Horizontalbohrmaschinen werden in der EN 791 behandelt.
Dieser Teil gilt auch für artverwandte Maschinen (siehe 3.1.2), die vorrangig für die Verwendung mit Arbeitseinrichtungen zum Lösen, Aufnehmen, Bewegen, Transportieren, Verteilen und Planieren von Erdreich und Gestein vorgesehen sind.
Dieser Teil beschreibt gemeinsame Sicherheitsanforderungen für Erdbaumaschinen und ist dazu vorgesehen, zusammen mit einem der Teile von EN 474, Teile 2 bis 12 angewendet zu werden. Diese maschinen¬spezifischen Teile (EN 474-2 bis -12) wiederholen nicht die Anforderungen der EN 474 1:2006+A1:2009, sondern ergänzen bzw. ersetzen Anforderungen für die jeweilige Maschinenart.
ANMERKUNG 3 Die Anforderungen, die in diesem Teil der Normenreihe beschrieben sind, treffen auf zwei oder mehr Arten von Erdbaumaschinen zu.
Die spezifischen Anforderungen der EN 474, Teile 2 bis 12 haben Vorrang vor den entsprechenden Anfor-derungen in der EN 474-1:2006+A1:2009.
Für Mehrzweckmaschinen sind die Teile der Normenreihe anzuwenden, die die spezifischen Funktionen und Einsatzarten behandeln. Für einen Kompaktlader, der z. B. auch als Grabenfräse eingesetzt wird, sind die zutreffenden Anforderungen von EN 474-1, -3 und -10 zu berücksichtigen.
Dieses Dokument enthält auch allgemeine Anforderungen für Arbeitsausrüstungen, die dazu bestimmt sind, in Verbindung mit den im Anwendungsbereich beschriebenen Erdbaumaschinen eingesetzt zu werden.
Elektrische Gefährdungen, die durch den Hauptstromkreis und den Antrieb hervorgerufen werden, werden, außer in Teil 12, in dieser Europäischen Norm nicht behandelt, wenn die Primär-Energiequelle Elektrizität ist.
Diese Europäische Norm behandelt nicht das Ziehen (...)
Reģistrācijas numurs (WIID)
39636
Darbības sfēra
Dieser Teil von EN 474 legt allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen für Erdbaumaschinen) fest, die in EN ISO 6165:2006 beschrieben sind, ausgenommen hiervon sind Walzen und Horizontalbohrmaschinen.
ANMERKUNG 1 Walzen werden in der EN 500 behandelt.
ANMERKUNG 2 Horizontalbohrmaschinen werden in der EN 791 behandelt.
Dieser Teil gilt auch für artverwandte Maschinen (siehe 3.1.2), die vorrangig für die Verwendung mit Arbeitseinrichtungen zum Lösen, Aufnehmen, Bewegen, Transportieren, Verteilen und Planieren von Erdreich und Gestein vorgesehen sind.
Dieser Teil beschreibt gemeinsame Sicherheitsanforderungen für Erdbaumaschinen und ist dazu vorgesehen, zusammen mit einem der Teile von EN 474, Teile 2 bis 12 angewendet zu werden. Diese maschinen¬spezifischen Teile (EN 474-2 bis -12) wiederholen nicht die Anforderungen der EN 474 1:2006+A1:2009, sondern ergänzen bzw. ersetzen Anforderungen für die jeweilige Maschinenart.
ANMERKUNG 3 Die Anforderungen, die in diesem Teil der Normenreihe beschrieben sind, treffen auf zwei oder mehr Arten von Erdbaumaschinen zu.
Die spezifischen Anforderungen der EN 474, Teile 2 bis 12 haben Vorrang vor den entsprechenden Anfor-derungen in der EN 474-1:2006+A1:2009.
Für Mehrzweckmaschinen sind die Teile der Normenreihe anzuwenden, die die spezifischen Funktionen und Einsatzarten behandeln. Für einen Kompaktlader, der z. B. auch als Grabenfräse eingesetzt wird, sind die zutreffenden Anforderungen von EN 474-1, -3 und -10 zu berücksichtigen.
Dieses Dokument enthält auch allgemeine Anforderungen für Arbeitsausrüstungen, die dazu bestimmt sind, in Verbindung mit den im Anwendungsbereich beschriebenen Erdbaumaschinen eingesetzt zu werden.
Elektrische Gefährdungen, die durch den Hauptstromkreis und den Antrieb hervorgerufen werden, werden, außer in Teil 12, in dieser Europäischen Norm nicht behandelt, wenn die Primär-Energiequelle Elektrizität ist.
Diese Europäische Norm behandelt nicht das Ziehen (...)