Nosaukums | 1.1 Allgemeines
Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung von Bandsägemaschinen, wie in 1.2 beschrieben, fest (siehe Bilder 1 bis 5).
Die in dieser Europäischen Norm behandelten Maschinen werden zum Schneiden von Folgendem verwendet:
Knochen;
frischem oder tiefgefrorenem Fleisch mit oder ohne Knochen;
frischem oder tiefgefrorenem Fisch, ganz oder filetiert;
im Block tiefgefrorenen Lebensmitteln;
frischem oder tiefgefrorenem Gemüse;
anderen Produkten, wie z. B. Schweinefett oder ähnliche Produkte.
Die in dieser Europäischen Norm behandelten Bandsägemaschinen umfassen keine Bandsägemaschinen zum Bearbeiten von Holz und ähnlichen Materialien, die zum Anwendungsbereich der Normenreihe EN 1807 gehören.
Bandsägemaschinen für den Hausgebrauch werden von dieser Europäischen Norm nicht erfasst.
Diese Europäische Norm gilt nicht für Bandsägemaschinen, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als Europäische Norm hergestellt wurden.
Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefähr-dungsereignisse, die auf Bandsägemaschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingun¬gen von durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden (siehe Abschnitt 4).
Diese Europäische Norm behandelt die Gefährdungen, die während der gesamten Lebensdauer der Maschine, einschließlich der Zeiträume von Transport, Installation, Inbetriebnahme, Betrieb, Reinigung, Nutzung, Wartung, Außerbetriebnahme, Abbau, Stilllegung und Abwracken der Maschine auftreten können.
Diese Europäische Norm umfasst folgende Bauarten von Maschinen:
Bandsägemaschinen, die als Tischaufsatzmaschinen mit oder ohne Untergestell gestaltet sind;
Bandsägemaschinen, die als Bodenstandmaschinen mit oder ohne Laufrollen gestaltet sind.
1.2 Beschreibung verschiedener Bauarten von Maschinen
1.2.1 Allgemeines
Bandsägemaschinen bestehen aus Maschinenständer, fest angebrachtem Zuführtisch oder Schiebezuführ¬tisch, Rollenbahn oder Transportband, Materialdrücker, höhenverstellbarer Schutzleiste, Antriebs- und Umlenkscheibe, Sägeblatt, oberer und unterer Blattführung, Blattspanneinrichtung, Antrieb und elektrischen Komponenten, abhängig von der Maschinenart. Diese Norm ist nicht anwendbar auf Maschinen mit automatischen Be /Entladeeinrichtungen (z. B. automatischen Transportbändern).
Bei Bodenbandsägemaschinen wird das Schneidgut von Hand auf den fest angebrachten Zuführtisch oder den Schiebezuführtisch aufgelegt und mit dem Materialdrücker oder der Tischrückwand des Schiebezuführ¬tisches oder mit der Rollenbahn oder dem Transportband gegen die Schneidstelle des Sägeblattes gedrückt und durchgesägt.
1.2.2 Typ A
Bandsägemaschine mit fest angebrachtem Zuführtisch und nicht abnehmbarem, beweglichem Materialdrücker:
größte Schnitthöhe SH 250 mm.
1.2.3 Typ B
Bandsägemaschine mit fest angebrachtem Zuführtisch, Schutzleiste und einer größten Schnitthöhe von 420 mm.
1.2.4 Typ C
Bandsägemaschine mit Schiebezuführtisch, Schutzleiste und einer größten Schnitthöhe von 420 mm.
1.2.5 Typ D
Bandsägemaschine mit nichtselbsttätiger Zu und Abführeinrichtung (z. B. Rollenbahn, Transportband); größte Schnitthöhe SH 550 mm. |
Darbības sfēra | 1.1 Allgemeines
Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung von Bandsägemaschinen, wie in 1.2 beschrieben, fest (siehe Bilder 1 bis 5).
Die in dieser Europäischen Norm behandelten Maschinen werden zum Schneiden von Folgendem verwendet:
Knochen;
frischem oder tiefgefrorenem Fleisch mit oder ohne Knochen;
frischem oder tiefgefrorenem Fisch, ganz oder filetiert;
im Block tiefgefrorenen Lebensmitteln;
frischem oder tiefgefrorenem Gemüse;
anderen Produkten, wie z. B. Schweinefett oder ähnliche Produkte.
Die in dieser Europäischen Norm behandelten Bandsägemaschinen umfassen keine Bandsägemaschinen zum Bearbeiten von Holz und ähnlichen Materialien, die zum Anwendungsbereich der Normenreihe EN 1807 gehören.
Bandsägemaschinen für den Hausgebrauch werden von dieser Europäischen Norm nicht erfasst.
Diese Europäische Norm gilt nicht für Bandsägemaschinen, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als Europäische Norm hergestellt wurden.
Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefähr-dungsereignisse, die auf Bandsägemaschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingun¬gen von durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden (siehe Abschnitt 4).
Diese Europäische Norm behandelt die Gefährdungen, die während der gesamten Lebensdauer der Maschine, einschließlich der Zeiträume von Transport, Installation, Inbetriebnahme, Betrieb, Reinigung, Nutzung, Wartung, Außerbetriebnahme, Abbau, Stilllegung und Abwracken der Maschine auftreten können.
Diese Europäische Norm umfasst folgende Bauarten von Maschinen:
Bandsägemaschinen, die als Tischaufsatzmaschinen mit oder ohne Untergestell gestaltet sind;
Bandsägemaschinen, die als Bodenstandmaschinen mit oder ohne Laufrollen gestaltet sind.
1.2 Beschreibung verschiedener Bauarten von Maschinen
1.2.1 Allgemeines
Bandsägemaschinen bestehen aus Maschinenständer, fest angebrachtem Zuführtisch oder Schiebezuführ¬tisch, Rollenbahn oder Transportband, Materialdrücker, höhenverstellbarer Schutzleiste, Antriebs- und Umlenkscheibe, Sägeblatt, oberer und unterer Blattführung, Blattspanneinrichtung, Antrieb und elektrischen Komponenten, abhängig von der Maschinenart. Diese Norm ist nicht anwendbar auf Maschinen mit automatischen Be /Entladeeinrichtungen (z. B. automatischen Transportbändern).
Bei Bodenbandsägemaschinen wird das Schneidgut von Hand auf den fest angebrachten Zuführtisch oder den Schiebezuführtisch aufgelegt und mit dem Materialdrücker oder der Tischrückwand des Schiebezuführ¬tisches oder mit der Rollenbahn oder dem Transportband gegen die Schneidstelle des Sägeblattes gedrückt und durchgesägt.
1.2.2 Typ A
Bandsägemaschine mit fest angebrachtem Zuführtisch und nicht abnehmbarem, beweglichem Materialdrücker:
größte Schnitthöhe SH 250 mm.
1.2.3 Typ B
Bandsägemaschine mit fest angebrachtem Zuführtisch, Schutzleiste und einer größten Schnitthöhe von 420 mm.
1.2.4 Typ C
Bandsägemaschine mit Schiebezuführtisch, Schutzleiste und einer größten Schnitthöhe von 420 mm.
1.2.5 Typ D
Bandsägemaschine mit nichtselbsttätiger Zu und Abführeinrichtung (z. B. Rollenbahn, Transportband); größte Schnitthöhe SH 550 mm. |