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1.1 Diese Europäische Norm gilt für die Gestaltung/Konstruktion und Herstellung von autarken Teigteilmaschinen, die über einen Einfülltrichter verfügen und einzeln oder in einer Prozesslinie angeordnet in der Nahrungsmittelindustrie und in Geschäften (Konditoreien, Bäckereien, Confiserien usw.) für das Teilen und darüber hinaus zum Langwirken/Rundwirken von Teig oder Blätterteig in einstellbare Portionen verwendet werden können, um das gewünschte Gewicht der Teigportion beim Teilvorgang zu erzielen. Diese Maschinen können automatisch oder von Hand beschickt werden.
Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die während Transport, Installation, Einstellarbeiten, Betrieb, Reinigung, Wartung, Zerlegung, Außerbetriebnahme und Demontage von Teigteilmaschinen auftreten können, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen von durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden (siehe Abschnitt 4).
Diese Maschinen sind nicht für eine Reinigung mit Druckwasser vorgesehen.
1.2 Diese Europäische Norm gilt nicht für Folgendes:
- Versuchs- und Prüfmaschinen, die in der Entwicklung beim Hersteller sind;
- Wägeeinrichtungen;
- Teigpressen ohne Einfülltrichter, die Messer für den Teilvorgang verwenden;
- Prozesslinien mit getrennten Schneid- und Formelementen außerhalb des Gehäuses;
- Hub- und Kippeinrichtungen1
- zusätzliche Gefährdungen, die bei der Anordnung der Maschine in einer Prozesslinie oder bei der mechanischen Beschickung entstehen. ) oder andere separate Zuführeinrichtungen;
1.3 Im Anhang A befindet sich zur Deklaration der Geräuschemission ein Verfahren zur Geräuschmessung als Hilfestellung für den Hersteller zur Geräuschmessung.
1.4 Diese Europäische Norm gilt nicht für Maschinen, die vor deren Veröffentlichung als EN gebaut wurden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
72041
Darbības sfēra
1.1 Diese Europäische Norm gilt für die Gestaltung/Konstruktion und Herstellung von autarken Teigteilmaschinen, die über einen Einfülltrichter verfügen und einzeln oder in einer Prozesslinie angeordnet in der Nahrungsmittelindustrie und in Geschäften (Konditoreien, Bäckereien, Confiserien usw.) für das Teilen und darüber hinaus zum Langwirken/Rundwirken von Teig oder Blätterteig in einstellbare Portionen verwendet werden können, um das gewünschte Gewicht der Teigportion beim Teilvorgang zu erzielen. Diese Maschinen können automatisch oder von Hand beschickt werden.
Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die während Transport, Installation, Einstellarbeiten, Betrieb, Reinigung, Wartung, Zerlegung, Außerbetriebnahme und Demontage von Teigteilmaschinen auftreten können, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen von durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden (siehe Abschnitt 4).
Diese Maschinen sind nicht für eine Reinigung mit Druckwasser vorgesehen.
1.2 Diese Europäische Norm gilt nicht für Folgendes:
- Versuchs- und Prüfmaschinen, die in der Entwicklung beim Hersteller sind;
- Wägeeinrichtungen;
- Teigpressen ohne Einfülltrichter, die Messer für den Teilvorgang verwenden;
- Prozesslinien mit getrennten Schneid- und Formelementen außerhalb des Gehäuses;
- Hub- und Kippeinrichtungen1
- zusätzliche Gefährdungen, die bei der Anordnung der Maschine in einer Prozesslinie oder bei der mechanischen Beschickung entstehen. ) oder andere separate Zuführeinrichtungen;
1.3 Im Anhang A befindet sich zur Deklaration der Geräuschemission ein Verfahren zur Geräuschmessung als Hilfestellung für den Hersteller zur Geräuschmessung.
1.4 Diese Europäische Norm gilt nicht für Maschinen, die vor deren Veröffentlichung als EN gebaut wurden.