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Diese Europäische Norm spezifiziert Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung von Kreissägemaschinen
(siehe Bilder 1 und 2).
Die von dieser Europäischen Norm behandelten Maschinen werden zum Schneiden von Knochen und Fleisch
verwendet.
Die in dieser Europäischen Norm behandelten Kreissägemaschinen sind keine Kreissägemaschinen zum
Bearbeiten von Holz und ähnlichen Materialien und die in EN 1870-1:1999 beschriebenen Anforderungen
gelten nicht.
Kreissägemaschinen für den Hausgebrauch werden von dieser Europäischen Norm nicht behandelt.
Diese Europäische Norm gilt nur für Maschinen, die nach dem Ausgabedatum dieser Europäischen Norm
erstellt werden.
Diese Europäische Norm behandelt folgende Bauarten von Maschinen:
Kreissägemaschinen mit Zuführtisch und fest angebrachtem Materialdrücker:
⎯ Der Abstand „A“ zwischen Fußboden und Fläche des Zuführtisches zwischen 800 mm und 1 050 mm.
Der Durchmesser des Sägeblattes liegt zwischen 350 mm und 400 mm (siehe Bild 1).
⎯ Kreissägemaschinen, eingebaut in eine Zerlegeanlage (z. B. Transportband oder Rollenbahn), z. B. mit
anhebbarem Schutzteil an der Zuführ- und Abführseite. Der Durchmesser des Sägeblattes liegt zwischen
350 mm und 400 mm (siehe Bild 2).
Reģistrācijas numurs (WIID)
34917
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm spezifiziert Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung von Kreissägemaschinen
(siehe Bilder 1 und 2).
Die von dieser Europäischen Norm behandelten Maschinen werden zum Schneiden von Knochen und Fleisch
verwendet.
Die in dieser Europäischen Norm behandelten Kreissägemaschinen sind keine Kreissägemaschinen zum
Bearbeiten von Holz und ähnlichen Materialien und die in EN 1870-1:1999 beschriebenen Anforderungen
gelten nicht.
Kreissägemaschinen für den Hausgebrauch werden von dieser Europäischen Norm nicht behandelt.
Diese Europäische Norm gilt nur für Maschinen, die nach dem Ausgabedatum dieser Europäischen Norm
erstellt werden.
Diese Europäische Norm behandelt folgende Bauarten von Maschinen:
Kreissägemaschinen mit Zuführtisch und fest angebrachtem Materialdrücker:
⎯ Der Abstand „A“ zwischen Fußboden und Fläche des Zuführtisches zwischen 800 mm und 1 050 mm.
Der Durchmesser des Sägeblattes liegt zwischen 350 mm und 400 mm (siehe Bild 1).
⎯ Kreissägemaschinen, eingebaut in eine Zerlegeanlage (z. B. Transportband oder Rollenbahn), z. B. mit
anhebbarem Schutzteil an der Zuführ- und Abführseite. Der Durchmesser des Sägeblattes liegt zwischen
350 mm und 400 mm (siehe Bild 2).