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1.1 1.1 Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Konstruktion, die Herstellung, die Aufstellung, den Transport, die elektrische Anlage und die Reinigung von Entschwartungs-, Enthäutungs- und Entvliesmaschinen (siehe Bilder 1 bis 5) fest.
Die von dieser Norm erfassten Maschinen werden für das Entschwarten, Enthäuten und Entvliesen von Fleisch und Fisch durch Trennen oder Schneiden an einer Messereinrichtung verwendet.
Entschwartungs-, Enthäutungs- und Entvliesmaschinen für den Hausgebrauch und Tischmaschinen werden von dieser Norm nicht abgedeckt.
Diese Norm gilt nur für Maschinen, die nach dem Ausgabedatum dieser Norm hergestellt werden.
1.21.2 Diese Norm umfasst folgende Bauarten von Maschinen:
Offene Entschwartungsmaschinen mit Zuführtisch und einem Abstand zwischen Fußboden und Fläche des Zuführtisches von 800 mm und bis 1050 mm.
Zahnform der Zahnwalze:
Tiefe < 5,0 mm
Teilung < 6,5 mm
(siehe Bilder 1 und 2)
Entschwartungs-, Enthäutungs- und Entvliesmaschinen bestehen hauptsächlich aus Maschinenständer, Zahnwalze mit Abstreiferkamm, Andrückrolle mit Abstreiferrechen, Transportwalze mit Abstreiferwalze und Luftabblaseinrichtung, Messereinrichtung und elektrischen, elektronischen oder pneumatischen Komponenten, abhängig von der Maschinenart.
Entschwartungs-, Enthäutungs- und Entvliesmaschinen können ausgerüstet sein z. B. mit
Zuführ- und Abführtisch;
Zuführ- und Abführtransportbändern;
Messereinrichtung;
Doppelmesser;
Andrückeinrichtung (z. B. Andrückrollen, -bänder oder -finger);
Rundmessern innerhalb oder anstelle von Andrückrollen;
Abstreiferkamm/Abstreiferwalze/Abstreiferrechen.
Entschwartungs-, Enthäutungs- und Entvliesmaschinen können ververfahrbar ausgeführt sein (siehe Bilder 1 und 3).
1.3 1.3 Bestimmungsgemäße Verwendung
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die bestimmungsgemäßen Verwendungen der Maschinen sind in Kapitel 7 dieser Norm "Benutzerinformation" beschrieben.
Das zu bearbeitende Produkt (rohes Fleisch
Reģistrācijas numurs (WIID)
5660
Darbības sfēra
1.1 1.1 Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Konstruktion, die Herstellung, die Aufstellung, den Transport, die elektrische Anlage und die Reinigung von Entschwartungs-, Enthäutungs- und Entvliesmaschinen (siehe Bilder 1 bis 5) fest.
Die von dieser Norm erfassten Maschinen werden für das Entschwarten, Enthäuten und Entvliesen von Fleisch und Fisch durch Trennen oder Schneiden an einer Messereinrichtung verwendet.
Entschwartungs-, Enthäutungs- und Entvliesmaschinen für den Hausgebrauch und Tischmaschinen werden von dieser Norm nicht abgedeckt.
Diese Norm gilt nur für Maschinen, die nach dem Ausgabedatum dieser Norm hergestellt werden.
1.21.2 Diese Norm umfasst folgende Bauarten von Maschinen:
Offene Entschwartungsmaschinen mit Zuführtisch und einem Abstand zwischen Fußboden und Fläche des Zuführtisches von 800 mm und bis 1050 mm.
Zahnform der Zahnwalze:
Tiefe < 5,0 mm
Teilung < 6,5 mm
(siehe Bilder 1 und 2)
Entschwartungs-, Enthäutungs- und Entvliesmaschinen bestehen hauptsächlich aus Maschinenständer, Zahnwalze mit Abstreiferkamm, Andrückrolle mit Abstreiferrechen, Transportwalze mit Abstreiferwalze und Luftabblaseinrichtung, Messereinrichtung und elektrischen, elektronischen oder pneumatischen Komponenten, abhängig von der Maschinenart.
Entschwartungs-, Enthäutungs- und Entvliesmaschinen können ausgerüstet sein z. B. mit
Zuführ- und Abführtisch;
Zuführ- und Abführtransportbändern;
Messereinrichtung;
Doppelmesser;
Andrückeinrichtung (z. B. Andrückrollen, -bänder oder -finger);
Rundmessern innerhalb oder anstelle von Andrückrollen;
Abstreiferkamm/Abstreiferwalze/Abstreiferrechen.
Entschwartungs-, Enthäutungs- und Entvliesmaschinen können ververfahrbar ausgeführt sein (siehe Bilder 1 und 3).
1.3 1.3 Bestimmungsgemäße Verwendung
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die bestimmungsgemäßen Verwendungen der Maschinen sind in Kapitel 7 dieser Norm "Benutzerinformation" beschrieben.
Das zu bearbeitende Produkt (rohes Fleisch