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Diese europäische Norm spezifiziert Sicherheits- und Hygieneanforderungen bei Konstruktion und Bau von Baguetteschneidemaschinen für Großküchen.
Die bestimmungsgemäße Verwendung dieser Maschinen ist es, Baguettes (lange Brotstangen) in kleine Scheiben zu schneiden. Die Betriebsanleitung kann erweiterte Grenzen für die Benutzung der Maschine spezifizieren.
Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen bei der Benutzung der Maschine beim Beschicken, Schneiden, Entnehmen, beim Reinigungsprozess, bei der Krumenentsorgung und der allgemeinen Pflege.
Diese Maschinen werden manuell betrieben.
Diese Maschinen mit vertikaler Handbeschickung haben ein sichelförmiges Messerblatt, das an einer Antriebswelle befestigt ist, die eine rotierende Bewegung ausführt.
Folgende Maschinen fallen nicht in den Geltungsbereich dieser Norm:
¾ Gattermaschinen mit mehreren Schneiden
¾ Maschinen mit an einer Welle befestigtem sichelförmigem Messer, oder Rundmesser mit oszillierender Bewegung und horizontaler manueller Beschickung
Versuchs- und Testmaschinen, die sich beim Hersteller in der Entwicklung
¾ befinden;
¾ Haushaltsgeräte und Maschinen, die von der Allgemeinheit benutzt werden können.
Die von dieser Norm abgedeckten signifikanten Gefährdungen sind mechanische (z. B. Schneiden, Einziehen, Scheren, Verlust der Standfestigkeit), elektrische, ergonomische sowie die Vernachlässigung von Hygiene.
Geräusch wird nicht als signifikante Gefährdung angesehen. Ein Geräuschtestverfahren wird in Anhang B behandelt. Diese Norm befasst sich nicht mit der Reduzierung von Geräusch.
Dieses Dokument schließt sämtliche vor Publikationsdatum dieser Norm durch die CEN hergestellten Baguetteschneidemaschinen aus.
Reģistrācijas numurs (WIID)
22751
Darbības sfēra
Diese europäische Norm spezifiziert Sicherheits- und Hygieneanforderungen bei Konstruktion und Bau von Baguetteschneidemaschinen für Großküchen.
Die bestimmungsgemäße Verwendung dieser Maschinen ist es, Baguettes (lange Brotstangen) in kleine Scheiben zu schneiden. Die Betriebsanleitung kann erweiterte Grenzen für die Benutzung der Maschine spezifizieren.
Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen bei der Benutzung der Maschine beim Beschicken, Schneiden, Entnehmen, beim Reinigungsprozess, bei der Krumenentsorgung und der allgemeinen Pflege.
Diese Maschinen werden manuell betrieben.
Diese Maschinen mit vertikaler Handbeschickung haben ein sichelförmiges Messerblatt, das an einer Antriebswelle befestigt ist, die eine rotierende Bewegung ausführt.
Folgende Maschinen fallen nicht in den Geltungsbereich dieser Norm:
¾ Gattermaschinen mit mehreren Schneiden
¾ Maschinen mit an einer Welle befestigtem sichelförmigem Messer, oder Rundmesser mit oszillierender Bewegung und horizontaler manueller Beschickung
Versuchs- und Testmaschinen, die sich beim Hersteller in der Entwicklung
¾ befinden;
¾ Haushaltsgeräte und Maschinen, die von der Allgemeinheit benutzt werden können.
Die von dieser Norm abgedeckten signifikanten Gefährdungen sind mechanische (z. B. Schneiden, Einziehen, Scheren, Verlust der Standfestigkeit), elektrische, ergonomische sowie die Vernachlässigung von Hygiene.
Geräusch wird nicht als signifikante Gefährdung angesehen. Ein Geräuschtestverfahren wird in Anhang B behandelt. Diese Norm befasst sich nicht mit der Reduzierung von Geräusch.
Dieses Dokument schließt sämtliche vor Publikationsdatum dieser Norm durch die CEN hergestellten Baguetteschneidemaschinen aus.