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Diese Norm gilt für die Gestaltung/Konstruktion und Herstellung von Langwirkmaschinen der in 3.1, 3.2 und
3.3 beschriebenen und in den Bildern 3a, 3b und 3c gezeigten Typen. Diese Langwirkmaschinen werden in
der Nahrungsmittelindustrie und in Geschäften (Bäckereien, Konditoreien, Süßwarenindustrie, Delikatessenhersteller,
Versorgungsbetriebe etc.) eingesetzt, um Teigstücke zu ebnen, auszuwalzen und zu längen.
Andere Konstruktionen von Langwirkmaschinen und Langwirkmaschinen vom Typ1, die für andere, nicht
handgemachte Produkte gestaltet wurden, die weichen Teig verwenden, z. B. französisches Baguette, sind
nicht durch diese Norm abgedeckt.
Diese Norm umfasst die in !EN ISO 12100-2003, 3.22" und in der Betriebsanleitung des Herstellers
definierten technischen Sicherheits- und Hygieneanforderungen für die Installation, das Einrichten, die
Bedienung, Reinigung und Wartung dieser Maschinen.
Die signifikanten Gefährdungen, die durch diese Norm abgedeckt sind, sind mechanische (Einziehen,
Fangen, Erfassen/Aufwickeln, Quetschen, Verlust der Standfestigkeit), elektrische, ergonomische und auch
solche die durch Einatmen von Staub und die Vernachlässigung hygienischer Prinzipien hervorgerufen
werden.
Geräusche werden nicht als signifikante Gefährdung an Langwirkmaschinen angesehen. Dies bedeutet nicht,
dass der Hersteller dieser Maschine davon befreit ist, Maßnahmen zur Geräuschreduzierung zu treffen und
Angaben zu den Geräuschen zu machen. Deshalb sind in Anhang B dieser Norm Regeln zur Geräuschmessung
enthalten.
Die folgenden Maschinen sind ausgenommen:
⎯ Versuchs- und Prüfmaschinen, die in der Entwicklung beim Hersteller sind;
⎯ Haushaltsgeräte;
⎯ Bagelmaschinen.
Diese Norm bezieht sich nur auf Maschinen, die nach der Annahme dieser Norm durch das CEN hergestellt
werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
33504
Darbības sfēra
Diese Norm gilt für die Gestaltung/Konstruktion und Herstellung von Langwirkmaschinen der in 3.1, 3.2 und
3.3 beschriebenen und in den Bildern 3a, 3b und 3c gezeigten Typen. Diese Langwirkmaschinen werden in
der Nahrungsmittelindustrie und in Geschäften (Bäckereien, Konditoreien, Süßwarenindustrie, Delikatessenhersteller,
Versorgungsbetriebe etc.) eingesetzt, um Teigstücke zu ebnen, auszuwalzen und zu längen.
Andere Konstruktionen von Langwirkmaschinen und Langwirkmaschinen vom Typ1, die für andere, nicht
handgemachte Produkte gestaltet wurden, die weichen Teig verwenden, z. B. französisches Baguette, sind
nicht durch diese Norm abgedeckt.
Diese Norm umfasst die in !EN ISO 12100-2003, 3.22" und in der Betriebsanleitung des Herstellers
definierten technischen Sicherheits- und Hygieneanforderungen für die Installation, das Einrichten, die
Bedienung, Reinigung und Wartung dieser Maschinen.
Die signifikanten Gefährdungen, die durch diese Norm abgedeckt sind, sind mechanische (Einziehen,
Fangen, Erfassen/Aufwickeln, Quetschen, Verlust der Standfestigkeit), elektrische, ergonomische und auch
solche die durch Einatmen von Staub und die Vernachlässigung hygienischer Prinzipien hervorgerufen
werden.
Geräusche werden nicht als signifikante Gefährdung an Langwirkmaschinen angesehen. Dies bedeutet nicht,
dass der Hersteller dieser Maschine davon befreit ist, Maßnahmen zur Geräuschreduzierung zu treffen und
Angaben zu den Geräuschen zu machen. Deshalb sind in Anhang B dieser Norm Regeln zur Geräuschmessung
enthalten.
Die folgenden Maschinen sind ausgenommen:
⎯ Versuchs- und Prüfmaschinen, die in der Entwicklung beim Hersteller sind;
⎯ Haushaltsgeräte;
⎯ Bagelmaschinen.
Diese Norm bezieht sich nur auf Maschinen, die nach der Annahme dieser Norm durch das CEN hergestellt
werden.