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Diese Europäische Norm legt die Eigenschaften von Gesteinskörnungen fest, die durch Aufbereitung natürlicher, künstlicher industriell hergestellter oder recycelter rezyklierter Materialien und Mischungen dieser Materialien gewonnen und als Wasserbausteine verwendet werden.
Sie enthält Festlegungen für die Bewertung der Konformität von Produkten nach dieser Europäischen Norm.
ANMERKUNG 1 Die Anforderungen dieser Europäischen Norm basieren auf Erfahrungen mit Wasserbausteinarten, für die ein festgelegtes Anwendungsdie sich in der Anwendung bewährt haben.muster besteht. DieDie Verwendung von Wasserbausteinen aus Bezugsquellen ohne einen derartiges BewährungAnwendungsmuster, wie z. B. von von recyceltenrezyklierten oder in einemin einem industriellen ProzessProzess entstandenen erzeugten Wasserbausteinen, sollte sorgfältig geprüft werden, sollte gründlich erwogen werden. Derartige Wasserbausteine könnten trotz Übereinstimmung mit sämtlichen Anforderungen dieser Europäischen Norm Eigenschaften besitzen, die nicht im Mandat M 125 erfasstenthalten sind und die nicht für die Gesamtheit der Wasserbausteinarten mit einer bewährten Anwendung gelten, die sich bewährt haben mit einem festgelegten Anwendungsmuster gelten.; Ffalls erforderlich, können für die Bewertung Beurteilung ihrer Eignung die am jeweiligen EinsatzVerwendungsort geltenden Vorschriften herangezogen werden.
ANMERKUNG 2 In Wasserbauwerken werden feinere als die in dieser Europäischen Norm festgelegten Gesteinskörnungen verwendet. Bei derartigen Gesteinskörnungen sollten die für andere Endanwendungen Verwendungszwecke geltenden Europäischen Normen über Gesteinskörnungen angewendet werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
5744
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt die Eigenschaften von Gesteinskörnungen fest, die durch Aufbereitung natürlicher, künstlicher industriell hergestellter oder recycelter rezyklierter Materialien und Mischungen dieser Materialien gewonnen und als Wasserbausteine verwendet werden.
Sie enthält Festlegungen für die Bewertung der Konformität von Produkten nach dieser Europäischen Norm.
ANMERKUNG 1 Die Anforderungen dieser Europäischen Norm basieren auf Erfahrungen mit Wasserbausteinarten, für die ein festgelegtes Anwendungsdie sich in der Anwendung bewährt haben.muster besteht. DieDie Verwendung von Wasserbausteinen aus Bezugsquellen ohne einen derartiges BewährungAnwendungsmuster, wie z. B. von von recyceltenrezyklierten oder in einemin einem industriellen ProzessProzess entstandenen erzeugten Wasserbausteinen, sollte sorgfältig geprüft werden, sollte gründlich erwogen werden. Derartige Wasserbausteine könnten trotz Übereinstimmung mit sämtlichen Anforderungen dieser Europäischen Norm Eigenschaften besitzen, die nicht im Mandat M 125 erfasstenthalten sind und die nicht für die Gesamtheit der Wasserbausteinarten mit einer bewährten Anwendung gelten, die sich bewährt haben mit einem festgelegten Anwendungsmuster gelten.; Ffalls erforderlich, können für die Bewertung Beurteilung ihrer Eignung die am jeweiligen EinsatzVerwendungsort geltenden Vorschriften herangezogen werden.
ANMERKUNG 2 In Wasserbauwerken werden feinere als die in dieser Europäischen Norm festgelegten Gesteinskörnungen verwendet. Bei derartigen Gesteinskörnungen sollten die für andere Endanwendungen Verwendungszwecke geltenden Europäischen Normen über Gesteinskörnungen angewendet werden.