Informējam, ka Sistēma pielāgota darbam ar interneta pārlūkprogrammu Internet Explorer (8. un jaunākām versijām) un Mozilla Firefox (3.6 un jaunākām versijām).
Izmantojot citu interneta pārlūkprogrammu, brīdinām, ka Sistēmas funkcionalitāte var tikt traucēta.
Diese Europäische Norm legt die Eigenschaften von Gesteinskörnungen und Füllern fest, die durch Aufbereitung natürlicher, industriell hergestellter oder rezyklierter Materialien und Mischungen daraus für die Verwendung in Beton nach EN 206 1 und in Beton zur Verwendung in Straßen, anderen Deckschichten und in Betonfertigteilen gewonnen werden.
Sie deckt Gesteinskörnungen mit einer Kornrohdichte nach Trocknung im Wärmeschrank größer als 2,00 Mg/m3 (2 000 kg/m3) ab. Die Norm deckt ebenfalls rezyklierte Gesteinskörnungen mit einer Rohdichte größer als 1,50 Mg/m3 (1 500 kg/m3) und rezyklierte feine Gesteinskörnungen ab, jeweils mit den entsprechenden Einschränkungen.
Anhang A (normativ) enthält ein Verzeichnis der berücksichtigten Ausgangsmaterialien, die im Anwen-dungsbereich dieser Europäischen Norm liegen.
Anforderungen an die Bewertung der Konformität von Produkten nach dieser Europäischen Norm sind in EN 16236 enthalten.
Die Norm enthält die allgemeine Anforderung, dass die Freisetzung gefährlicher Stoffe aus Gesteinskörnungen die maximal zulässigen Grenzwerte, die in der einschlägigen Europäischen Norm für das Material festgelegt sind bzw. die nach den nationalen Bestimmungen des Bestimmungsmitgliedstaats zulässig sind, nicht übersteigen darf.
Die Tabellen in dieser Norm enthalten Kategorien, die in allen vier Hauptnormen für Gesteinskörnungen festgelegt sind: EN 12620, EN 13043, EN 13139 und EN 13242. Nicht alle Kategorien sind für Gesteinskörnungen zur Verwendung in Beton geeignet.
Die grau hinterlegten Kategorien, Anmerkungen, Kommentare, usw. sollten nicht für Gesteinskörnungen in Beton verwendet werden.
Gesteinskörnungen im Bauwesen sollten mit allen einschlägigen Anforderungen der jeweiligen Europäischen Normen für Gesteinskörnungen übereinstimmen. Diese Normen enthalten umfassende und spezifische Anforderungen an natürliche Gesteinskörnungen, Hochofenstück- und Stahlwerksschlacken und rezyklierte Gesteinskörnungen, die sich zum Beispiel mit der Raumbeständigkeit bestimmter Basalte, der Volumenzunahme bestimmter Schlacken und der Zusammensetzung von rezyklierten Gesteinskörnungen befassen.
Die Arbeiten an Festlegungen für Materialien aus weiteren sekundären Quellen sind jedoch noch nicht abgeschlossen und die Anforderungen sind unvollständig. In der Zwischenzeit sollten solche Materialien, sofern sie als Gesteinskörnungen in Verkehr gebracht werden, den Anforderungen dieser Norm voll entsprechen. Unter Umständen müssen sie aber auch zusätzliche spezifische Anforderungen, die am Verwendungsort gelten, erfüllen. Abhängig von den Erfahrungen mit der Anwendung des Produkts dürfen im Einzelfall zusätzliche Eigenschaften und Anforderungen festgelegt werden und in den spezifischen Vertragsunterlagen definiert werden.
ANMERKUNG Anforderungen an leichte Gesteinskörnungen sind in prEN 13055 festgelegt.
Zurzeit werden Anforderungen an die Angabe des Potenzials von Gesteinskörnungen, gesetzlich geregelte gefährliche Stoffe freizusetzen, erarbeitet. Bis zur Fertigstellung dieser Anforderungen sollten die Anforderungen am Verwendungsort beachtet werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
30262
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt die Eigenschaften von Gesteinskörnungen und Füllern fest, die durch Aufbereitung natürlicher, industriell hergestellter oder rezyklierter Materialien und Mischungen daraus für die Verwendung in Beton nach EN 206 1 und in Beton zur Verwendung in Straßen, anderen Deckschichten und in Betonfertigteilen gewonnen werden.
Sie deckt Gesteinskörnungen mit einer Kornrohdichte nach Trocknung im Wärmeschrank größer als 2,00 Mg/m3 (2 000 kg/m3) ab. Die Norm deckt ebenfalls rezyklierte Gesteinskörnungen mit einer Rohdichte größer als 1,50 Mg/m3 (1 500 kg/m3) und rezyklierte feine Gesteinskörnungen ab, jeweils mit den entsprechenden Einschränkungen.
Anhang A (normativ) enthält ein Verzeichnis der berücksichtigten Ausgangsmaterialien, die im Anwen-dungsbereich dieser Europäischen Norm liegen.
Anforderungen an die Bewertung der Konformität von Produkten nach dieser Europäischen Norm sind in EN 16236 enthalten.
Die Norm enthält die allgemeine Anforderung, dass die Freisetzung gefährlicher Stoffe aus Gesteinskörnungen die maximal zulässigen Grenzwerte, die in der einschlägigen Europäischen Norm für das Material festgelegt sind bzw. die nach den nationalen Bestimmungen des Bestimmungsmitgliedstaats zulässig sind, nicht übersteigen darf.
Die Tabellen in dieser Norm enthalten Kategorien, die in allen vier Hauptnormen für Gesteinskörnungen festgelegt sind: EN 12620, EN 13043, EN 13139 und EN 13242. Nicht alle Kategorien sind für Gesteinskörnungen zur Verwendung in Beton geeignet.
Die grau hinterlegten Kategorien, Anmerkungen, Kommentare, usw. sollten nicht für Gesteinskörnungen in Beton verwendet werden.
Gesteinskörnungen im Bauwesen sollten mit allen einschlägigen Anforderungen der jeweiligen Europäischen Normen für Gesteinskörnungen übereinstimmen. Diese Normen enthalten umfassende und spezifische Anforderungen an natürliche Gesteinskörnungen, Hochofenstück- und Stahlwerksschlacken und rezyklierte Gesteinskörnungen, die sich zum Beispiel mit der Raumbeständigkeit bestimmter Basalte, der Volumenzunahme bestimmter Schlacken und der Zusammensetzung von rezyklierten Gesteinskörnungen befassen.
Die Arbeiten an Festlegungen für Materialien aus weiteren sekundären Quellen sind jedoch noch nicht abgeschlossen und die Anforderungen sind unvollständig. In der Zwischenzeit sollten solche Materialien, sofern sie als Gesteinskörnungen in Verkehr gebracht werden, den Anforderungen dieser Norm voll entsprechen. Unter Umständen müssen sie aber auch zusätzliche spezifische Anforderungen, die am Verwendungsort gelten, erfüllen. Abhängig von den Erfahrungen mit der Anwendung des Produkts dürfen im Einzelfall zusätzliche Eigenschaften und Anforderungen festgelegt werden und in den spezifischen Vertragsunterlagen definiert werden.
ANMERKUNG Anforderungen an leichte Gesteinskörnungen sind in prEN 13055 festgelegt.
Zurzeit werden Anforderungen an die Angabe des Potenzials von Gesteinskörnungen, gesetzlich geregelte gefährliche Stoffe freizusetzen, erarbeitet. Bis zur Fertigstellung dieser Anforderungen sollten die Anforderungen am Verwendungsort beachtet werden.