Projekta Nr.EN 13450:2002
NosaukumsDie vorliegende Europäische Norm legt die Eigenschaften von Gesteinskörnungen für die Verwendung beim Bau von Bahnkörpern fest, die durch Aufbereitung natürlicher oder industriell hergestellter Materialien oder gebrochener ungebundener rezyklierter Gesteinskörnungen gewonnen werden. Für die Zwecke dieser Norm werden die Gesteinskörnungen als Gleisschotter bezeichnet. Sie enthält Festlegungen für die Bewertung der Konformität von Produkten nach dieser Europäischen Norm. ANMERKUNG Die Anforderungen dieser Europäischen Norm basieren auf Erfahrungen mit Gesteinskörnungsarten, die sich in der Anwendung bewährt haben. Die Verwendung von Gesteinskörnungen aus Bezugsquellen ohne eine derartige Bewährung, wie z. B. von rezyklierten oder in einem industriellen Prozess entstandenen Gesteinskörnungen, sollte sorgfältig geprüft werden. Derartige Gesteinskörnungen könnten trotz Übereinstimmung mit sämtlichen Anforderungen dieser Europäischen Norm Eigenschaften besitzen, die nicht im Mandat M 125 (in der geänderten Fassung) erfasst sind und die nicht für die Gesamtheit der Gesteinskörnungsarten mit einer bewährten Anwendung gelten. Falls erforderlich, können für die Beurteilung ihrer Eignung die am jeweiligen Verwendungsort geltenden Vorschriften herangezogen werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)5745
Darbības sfēraDie vorliegende Europäische Norm legt die Eigenschaften von Gesteinskörnungen für die Verwendung beim Bau von Bahnkörpern fest, die durch Aufbereitung natürlicher oder industriell hergestellter Materialien oder gebrochener ungebundener rezyklierter Gesteinskörnungen gewonnen werden. Für die Zwecke dieser Norm werden die Gesteinskörnungen als Gleisschotter bezeichnet. Sie enthält Festlegungen für die Bewertung der Konformität von Produkten nach dieser Europäischen Norm. ANMERKUNG Die Anforderungen dieser Europäischen Norm basieren auf Erfahrungen mit Gesteinskörnungsarten, die sich in der Anwendung bewährt haben. Die Verwendung von Gesteinskörnungen aus Bezugsquellen ohne eine derartige Bewährung, wie z. B. von rezyklierten oder in einem industriellen Prozess entstandenen Gesteinskörnungen, sollte sorgfältig geprüft werden. Derartige Gesteinskörnungen könnten trotz Übereinstimmung mit sämtlichen Anforderungen dieser Europäischen Norm Eigenschaften besitzen, die nicht im Mandat M 125 (in der geänderten Fassung) erfasst sind und die nicht für die Gesamtheit der Gesteinskörnungsarten mit einer bewährten Anwendung gelten. Falls erforderlich, können für die Beurteilung ihrer Eignung die am jeweiligen Verwendungsort geltenden Vorschriften herangezogen werden.
StatussIzstrādē
ICS grupa91.100.15