Informējam, ka Sistēma pielāgota darbam ar interneta pārlūkprogrammu Internet Explorer (8. un jaunākām versijām) un Mozilla Firefox (3.6 un jaunākām versijām).
Izmantojot citu interneta pārlūkprogrammu, brīdinām, ka Sistēmas funkcionalitāte var tikt traucēta.
Diese Europäische Norm legt die Eigenschaften von Gesteinskörnungen fest, die durch Aufbereitung natürlicher, industriell hergestellter oder rezyklierter Materialien und Mischungen dieser Materialien gewonnen und als Wasserbausteine verwendet werden.
Eine Liste der betrachteten Rohstoffe, die dem Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm entsprechen, ist in Anhang A enthalten.
Diese Europäische Norm legt fest, dass für die werkseigene Produktionskontrolle ein Qualitätslenkungssystem umgesetzt sein muss; außerdem ist die Bewertung der Konformität von Produkten nach dieser Europäischen Norm vorgesehen.
Diese Norm enthält die allgemeine Anforderung, dass Wasserbausteine keine gefährlichen Substanzen in Mengen freisetzen dürfen, die Werte überschreiten, die in der für das Material geltenden Europäischen Norm festgelegt oder nach den nationalen Vorschriften des Bestimmungslandes zulässig sind.
ANMERKUNG 1 Wasserbausteine für das Bauwesen sollten sämtlichen Anforderungen dieser Europäischen Norm genügen. Die Norm enthält spezifische Anforderungen an natürliche Wasserbausteine, Wasserbausteine aus Eisenhütten und Stahlwerksschlacke sowie rezyklierte Wasserbausteine. Für Materialien aus einigen anderen sekundären Vorkommen wird die Arbeit noch fortgesetzt; hier sind die Anforderungen noch nicht vollständig. In der Zwischenzeit sollten derartige Rohstoffe, die als Wasserbausteine auf den Markt gebracht werden, sämtliche Anforderungen dieser Europäischen Norm erfüllen, müssen jedoch möglicherweise außerdem bestimmten zusätzlichen Anforderungen am vorgesehenen Einsatzort entsprechen. Im Einzelfall können zusätzliche Eigenschaften und Anforderungen abhängig von den Erfahrungen bei der Anwendung des Produktes festgelegt sowie in besonderen vertraglichen Vereinbarungen definiert werden.
ANMERKUNG 2 In Wasserbauwerken werden feinere als die in dieser Europäischen Norm festgelegten Gesteinskörnungen verwendet. Bei derartigen Gesteinskörnungen sollten die für andere Verwendungszwecke geltenden Europäischen Normen zu Gesteinskörnungen angewendet werden.
ANMERKUNG 3 Anforderungen an die Angabe der gefährlichen Substanzen, die von Wasserbausteinen möglicherweise freigesetzt werden, werden derzeit noch erarbeitet. Bis diese endgültig feststehen, sollten die am Einsatzort geltenden Anforderungen beachtet werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
28806
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt die Eigenschaften von Gesteinskörnungen fest, die durch Aufbereitung natürlicher, industriell hergestellter oder rezyklierter Materialien und Mischungen dieser Materialien gewonnen und als Wasserbausteine verwendet werden.
Eine Liste der betrachteten Rohstoffe, die dem Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm entsprechen, ist in Anhang A enthalten.
Diese Europäische Norm legt fest, dass für die werkseigene Produktionskontrolle ein Qualitätslenkungssystem umgesetzt sein muss; außerdem ist die Bewertung der Konformität von Produkten nach dieser Europäischen Norm vorgesehen.
Diese Norm enthält die allgemeine Anforderung, dass Wasserbausteine keine gefährlichen Substanzen in Mengen freisetzen dürfen, die Werte überschreiten, die in der für das Material geltenden Europäischen Norm festgelegt oder nach den nationalen Vorschriften des Bestimmungslandes zulässig sind.
ANMERKUNG 1 Wasserbausteine für das Bauwesen sollten sämtlichen Anforderungen dieser Europäischen Norm genügen. Die Norm enthält spezifische Anforderungen an natürliche Wasserbausteine, Wasserbausteine aus Eisenhütten und Stahlwerksschlacke sowie rezyklierte Wasserbausteine. Für Materialien aus einigen anderen sekundären Vorkommen wird die Arbeit noch fortgesetzt; hier sind die Anforderungen noch nicht vollständig. In der Zwischenzeit sollten derartige Rohstoffe, die als Wasserbausteine auf den Markt gebracht werden, sämtliche Anforderungen dieser Europäischen Norm erfüllen, müssen jedoch möglicherweise außerdem bestimmten zusätzlichen Anforderungen am vorgesehenen Einsatzort entsprechen. Im Einzelfall können zusätzliche Eigenschaften und Anforderungen abhängig von den Erfahrungen bei der Anwendung des Produktes festgelegt sowie in besonderen vertraglichen Vereinbarungen definiert werden.
ANMERKUNG 2 In Wasserbauwerken werden feinere als die in dieser Europäischen Norm festgelegten Gesteinskörnungen verwendet. Bei derartigen Gesteinskörnungen sollten die für andere Verwendungszwecke geltenden Europäischen Normen zu Gesteinskörnungen angewendet werden.
ANMERKUNG 3 Anforderungen an die Angabe der gefährlichen Substanzen, die von Wasserbausteinen möglicherweise freigesetzt werden, werden derzeit noch erarbeitet. Bis diese endgültig feststehen, sollten die am Einsatzort geltenden Anforderungen beachtet werden.