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Diese Europäische Norm legt die Eigenschaften von Gesteinskörnungen fest, die durch Aufbereitung natürlicher, industriell hergestellter oder rezyklierter Stoffe und ihrer Mischungen gewonnen werden und für die Verwendung als Wasserbausteine vorgesehen sind.
Anhang A (normativ) enthält eine Liste von betrachteten Ausgangsstoffen, die in den Anwendungsbereich der Norm fallen.
Festlegungen hinsichtlich der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) von Wasserbau¬steinen nach dieser Europäischen Norm sind in FprEN 16236 zu finden.
Wasserbausteine für die Verwendung im Bauwesen sollten alle Anforderungen dieser Europäischen Norm erfüllen. Diese Norm legt darüber hinaus besondere Anforderungen an natürliche Wasserbausteine, Stahlwerksschlacke und rezyklierte Wasserbausteine fest.
In Wasserbauwerken werden feinere als die in dieser Europäischen Norm festgelegten Gesteinskörnungen verwendet. Bei solchen Gesteinskörnungen sollten die für andere Verwendungszwecke geltenden Europäischen Normen über Gesteinskörnungen angewendet werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
39807
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt die Eigenschaften von Gesteinskörnungen fest, die durch Aufbereitung natürlicher, industriell hergestellter oder rezyklierter Stoffe und ihrer Mischungen gewonnen werden und für die Verwendung als Wasserbausteine vorgesehen sind.
Anhang A (normativ) enthält eine Liste von betrachteten Ausgangsstoffen, die in den Anwendungsbereich der Norm fallen.
Festlegungen hinsichtlich der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) von Wasserbau¬steinen nach dieser Europäischen Norm sind in FprEN 16236 zu finden.
Wasserbausteine für die Verwendung im Bauwesen sollten alle Anforderungen dieser Europäischen Norm erfüllen. Diese Norm legt darüber hinaus besondere Anforderungen an natürliche Wasserbausteine, Stahlwerksschlacke und rezyklierte Wasserbausteine fest.
In Wasserbauwerken werden feinere als die in dieser Europäischen Norm festgelegten Gesteinskörnungen verwendet. Bei solchen Gesteinskörnungen sollten die für andere Verwendungszwecke geltenden Europäischen Normen über Gesteinskörnungen angewendet werden.