CEN/TC 154
Projekta Nr. | LVS EN 13043:2002 |
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Nosaukums | Diese Europäische Norm legt die Eigenschaften von Gesteinskörnungen und Füller fest, die durch Aufbereitung natürlicher, industriell hergestellter oder rezyklierter Materialien für die Verwendung in Asphalten und Oberflächenbehandlungen gewonnen werden. Diese Norm gilt nicht für die Verwendung von Ausbauasphalt. Sie enthält Festlegungen für die Bewertung der Konformität von Produkten nach dieser Europäischen Norm. ANMERKUNG 1 Die Anforderungen dieser Europäischen Norm basieren auf Erfahrungen mit Gesteinskörnungsarten, die sich in der Anwendung bewährt haben. Die Verwendung von Gesteinskörnungen aus Bezugsquellen ohne eine derartige Bewährung, wie z. B. von rezyklierten oder in einem industriellen Prozess entstandenen Gesteinskörnungen, sollte sorgfältig geprüft werden. Derartige Gesteinskörnungen könnten trotz Übereinstimmung mit sämtlichen Anforderungen dieser Europäischen Norm Eigenschaften besitzen, die nicht im Mandat M 125 erfasst sind und die nicht für die Gesamtheit der Gesteinskörnungsarten mit einer bewährten Anwendung gelten. Falls erforderlich, können für die Beurteilung ihrer Eignung die am jeweiligen Verwendungsort geltenden Vorschriften herangezogen werden. ANMERKUNG 2 Die Eigenschaften von leichten Gesteinskörnungen sind in prEN 13055-2 festgelegt. |
Reģistrācijas numurs (WIID) | 5742 |
Darbības sfēra | Diese Europäische Norm legt die Eigenschaften von Gesteinskörnungen und Füller fest, die durch Aufbereitung natürlicher, industriell hergestellter oder rezyklierter Materialien für die Verwendung in Asphalten und Oberflächenbehandlungen gewonnen werden. Diese Norm gilt nicht für die Verwendung von Ausbauasphalt. Sie enthält Festlegungen für die Bewertung der Konformität von Produkten nach dieser Europäischen Norm. ANMERKUNG 1 Die Anforderungen dieser Europäischen Norm basieren auf Erfahrungen mit Gesteinskörnungsarten, die sich in der Anwendung bewährt haben. Die Verwendung von Gesteinskörnungen aus Bezugsquellen ohne eine derartige Bewährung, wie z. B. von rezyklierten oder in einem industriellen Prozess entstandenen Gesteinskörnungen, sollte sorgfältig geprüft werden. Derartige Gesteinskörnungen könnten trotz Übereinstimmung mit sämtlichen Anforderungen dieser Europäischen Norm Eigenschaften besitzen, die nicht im Mandat M 125 erfasst sind und die nicht für die Gesamtheit der Gesteinskörnungsarten mit einer bewährten Anwendung gelten. Falls erforderlich, können für die Beurteilung ihrer Eignung die am jeweiligen Verwendungsort geltenden Vorschriften herangezogen werden. ANMERKUNG 2 Die Eigenschaften von leichten Gesteinskörnungen sind in prEN 13055-2 festgelegt. |
Statuss | Nav uzstādīts |
ICS grupa | 91.100.15 93.080.20 |