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Diese Internationale Norm legt die Eigenschaften und Anforderungen für Rohrleitungsteile, wie z. B. Rohre, Formstücke und Armaturen, aus einem der folgenden Werkstoffe fest, die für oberirdisch verlegte und erdverlegte Rohrleitungssysteme für industrielle Anwendungen aus thermoplastischen Kunststoffen eingesetzt werden:
Polybuten (PB);
Polyethylen (PE);
Polyethylen erhöhter Temperaturbeständigkeit (PE RT);
vernetztes Polyethylen (PE X);
Polypropylen (PP).
ANMERKUNG 1 Anforderungen für Industriearmaturen sind in dieser Internationalen Norm und/oder anderen Norm(en) angegeben. Armaturen sind mit Rohrleitungsteilen nach dieser Norm zu verwenden, sofern sie zusätzlich den maßgebenden Anforderungen dieser Internationalen Norm entsprechen.
Diese Internationale Norm gilt für Rohre, Formstücke, Armaturen aus PB, PE, PE RT, PE X oder PP, deren Verbindungen untereinander sowie mit Rohrleitungsteilen aus anderen Kunststoffen und Werkstoffen, die abhängig von ihrer Eignung für den Transport von flüssigen und gasförmigen Fluiden sowie von festen Bestandteilen in Fluiden, für die folgenden industriellen Anwendungen vorgesehen sind:
chemische Industrieanlagen;
Industrieabwassertechnik;
Energietechnik (Kühl- und Brauchwasser);
Bergbau;
Galvanisierungs- und Beizanlagen;
Halbleiterindustrie;
landwirtschaftliche Produktionsstätten;
Brandbekämpfung;
Kläranlagen;
Erdwärmeanlagen.
ANMERKUNG 2 Sofern zutreffend, gelten für besondere Anwendungen (z. B. Kläranlagen) nationale Vorschriften.
Andere Anwendungsgebiete sind zulässig, wenn die Anforderungen dieser Internationalen Norm und/oder geltende nationale Anforderungen erfüllt werden.
Es gelten nationale Vorschriften zum Brandverhalten und Explosionsrisiko.
Die Rohrleitungsteile müssen den zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Anforde-rungen widerstehen und gegenüber den transportierten Fluiden beständig sein.
Eigenschaften und Anforderungen, die für alle Werkstoffe (PB, PE, PE RT, PE X oder PP) gelten, sind in den maßgebenden Abschnitten dieser Internationalen Norm aufgeführt. Eigenschaften und Anforderungen die von den Werkstoffen abhängen, werden im entsprechenden normativen Anhang für jeden Werkstoff (siehe Tabelle 1) festgelegt.
Tabelle 1 - Werkstoffspezifische Anhänge
Werkstoff Anhang
Polybuten (PB) A
Polyethylen (PE) B
Polyethylen erhöhter Temperaturbeständigkeit (PE RT) C
Vernetztes Polyethylen (PE X) D
Polypropylen (PP) E
Rohrleitungsteile, die einer der in den Literaturhinweisen aufgeführten Produktnormen bzw. nationalen Normen entsprechen, dürfen mit Rohrleitungsteilen nach der vorliegenden Internationalen Norm verwendet werden, sofern sie die Anforderungen an die Anschlussmaße sowie die maßgebenden Anforderungen dieser Internationalen Norm erfüllen.
Reģistrācijas numurs (WIID)
34366
Darbības sfēra
Diese Internationale Norm legt die Eigenschaften und Anforderungen für Rohrleitungsteile, wie z. B. Rohre, Formstücke und Armaturen, aus einem der folgenden Werkstoffe fest, die für oberirdisch verlegte und erdverlegte Rohrleitungssysteme für industrielle Anwendungen aus thermoplastischen Kunststoffen eingesetzt werden:
Polybuten (PB);
Polyethylen (PE);
Polyethylen erhöhter Temperaturbeständigkeit (PE RT);
vernetztes Polyethylen (PE X);
Polypropylen (PP).
ANMERKUNG 1 Anforderungen für Industriearmaturen sind in dieser Internationalen Norm und/oder anderen Norm(en) angegeben. Armaturen sind mit Rohrleitungsteilen nach dieser Norm zu verwenden, sofern sie zusätzlich den maßgebenden Anforderungen dieser Internationalen Norm entsprechen.
Diese Internationale Norm gilt für Rohre, Formstücke, Armaturen aus PB, PE, PE RT, PE X oder PP, deren Verbindungen untereinander sowie mit Rohrleitungsteilen aus anderen Kunststoffen und Werkstoffen, die abhängig von ihrer Eignung für den Transport von flüssigen und gasförmigen Fluiden sowie von festen Bestandteilen in Fluiden, für die folgenden industriellen Anwendungen vorgesehen sind:
chemische Industrieanlagen;
Industrieabwassertechnik;
Energietechnik (Kühl- und Brauchwasser);
Bergbau;
Galvanisierungs- und Beizanlagen;
Halbleiterindustrie;
landwirtschaftliche Produktionsstätten;
Brandbekämpfung;
Kläranlagen;
Erdwärmeanlagen.
ANMERKUNG 2 Sofern zutreffend, gelten für besondere Anwendungen (z. B. Kläranlagen) nationale Vorschriften.
Andere Anwendungsgebiete sind zulässig, wenn die Anforderungen dieser Internationalen Norm und/oder geltende nationale Anforderungen erfüllt werden.
Es gelten nationale Vorschriften zum Brandverhalten und Explosionsrisiko.
Die Rohrleitungsteile müssen den zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Anforde-rungen widerstehen und gegenüber den transportierten Fluiden beständig sein.
Eigenschaften und Anforderungen, die für alle Werkstoffe (PB, PE, PE RT, PE X oder PP) gelten, sind in den maßgebenden Abschnitten dieser Internationalen Norm aufgeführt. Eigenschaften und Anforderungen die von den Werkstoffen abhängen, werden im entsprechenden normativen Anhang für jeden Werkstoff (siehe Tabelle 1) festgelegt.
Tabelle 1 - Werkstoffspezifische Anhänge
Werkstoff Anhang
Polybuten (PB) A
Polyethylen (PE) B
Polyethylen erhöhter Temperaturbeständigkeit (PE RT) C
Vernetztes Polyethylen (PE X) D
Polypropylen (PP) E
Rohrleitungsteile, die einer der in den Literaturhinweisen aufgeführten Produktnormen bzw. nationalen Normen entsprechen, dürfen mit Rohrleitungsteilen nach der vorliegenden Internationalen Norm verwendet werden, sofern sie die Anforderungen an die Anschlussmaße sowie die maßgebenden Anforderungen dieser Internationalen Norm erfüllen.