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Dieser Teil der EN 1852 legt Anforderungen an Vollwand-Rohre mit glatter Innen und Außenoberfläche, die über die gesamte Wanddicke aus der gleichen Formmasse/Zusammensetzung extrudiert wurden, Form¬stücke und das Rohrleitungssystem aus Polypropylen (PP) fest, zur Verwendung in erdverlegten drucklosen Abwasserkanälen und leitungen
— außerhalb der Gebäudestruktur (Anwendungs¬kennzeichen U) sowie
— sowohl innerhalb der Gebäudestruktur (Anwendungs¬kennzeichen D) als auch außerhalb der Gebäudestruktur.
Die Erzeugnisse werden entsprechend mit „U“ bzw. „UD“ gekennzeichnet.
Diese Norm ist anwendbar für Werkstoffe aus Polypropylen (PP) ohne mineralische Additive.
Es werden auch die Prüfparameter für die Prüfverfahren festgelegt, auf die in dieser Norm verwiesen wird.
ANMERKUNG 1 Vollwand-Mehrschichtrohre mit unterschiedlicher Zusammensetzung über die Wanddicke und geschäumte Kernrohre fallen in den Anwendungsbereich von EN 13476 2 [1] (siehe auch CEN ISO/TR 27165 [2]).
Diese Norm ist anwendbar für eine Reihe von Nennweiten und Rohrreihen und gibt Empfehlungen für die Farbgebung.
ANMERKUNG 2 Der Kunde bzw. Auftraggeber ist unter Berücksichtigung der eigenen Anforderungen sowie der geltenden nationalen Vorschriften und Verlegepraktiken bzw. -bestimmungen für die entsprechende Auswahl dieser Kriterien verantwortlich.
Zusammen mit CEN/TS 1852 2 ist dieses Dokument anwendbar für Rohre und Formstücke aus PP, ihre Verbindungen untereinander sowie Verbindungen mit Rohrleitungsteilen aus anderen Kunststoffen oder sonstigen Werkstoffen, die für erdverlegte Abwasserkanäle und -leitungen vorgesehen sind.
Die Formstücke können im Spritzguss hergestellt oder aus Rohren und/oder Spritzgussteilen handfertigt werden.
ANMERKUNG 3 Rohre, Formstücke oder andere Rohrleitungsteile, die einer der in Anhang C aufgeführten Kunststoff-Produktnormen entsprechen, können mit Rohren und Formstücken nach dieser Norm verbunden werden, sofern sie die Anforderungen an die Maße der Verbindungen nach Abschnitt 6 sowie die Anforderungen nach Tabelle 14 erfüllen.
Reģistrācijas numurs (WIID)
76328
Darbības sfēra
Dieser Teil der EN 1852 legt Anforderungen an Vollwand-Rohre mit glatter Innen und Außenoberfläche, die über die gesamte Wanddicke aus der gleichen Formmasse/Zusammensetzung extrudiert wurden, Form¬stücke und das Rohrleitungssystem aus Polypropylen (PP) fest, zur Verwendung in erdverlegten drucklosen Abwasserkanälen und leitungen
— außerhalb der Gebäudestruktur (Anwendungs¬kennzeichen U) sowie
— sowohl innerhalb der Gebäudestruktur (Anwendungs¬kennzeichen D) als auch außerhalb der Gebäudestruktur.
Die Erzeugnisse werden entsprechend mit „U“ bzw. „UD“ gekennzeichnet.
Diese Norm ist anwendbar für Werkstoffe aus Polypropylen (PP) ohne mineralische Additive.
Es werden auch die Prüfparameter für die Prüfverfahren festgelegt, auf die in dieser Norm verwiesen wird.
ANMERKUNG 1 Vollwand-Mehrschichtrohre mit unterschiedlicher Zusammensetzung über die Wanddicke und geschäumte Kernrohre fallen in den Anwendungsbereich von EN 13476 2 [1] (siehe auch CEN ISO/TR 27165 [2]).
Diese Norm ist anwendbar für eine Reihe von Nennweiten und Rohrreihen und gibt Empfehlungen für die Farbgebung.
ANMERKUNG 2 Der Kunde bzw. Auftraggeber ist unter Berücksichtigung der eigenen Anforderungen sowie der geltenden nationalen Vorschriften und Verlegepraktiken bzw. -bestimmungen für die entsprechende Auswahl dieser Kriterien verantwortlich.
Zusammen mit CEN/TS 1852 2 ist dieses Dokument anwendbar für Rohre und Formstücke aus PP, ihre Verbindungen untereinander sowie Verbindungen mit Rohrleitungsteilen aus anderen Kunststoffen oder sonstigen Werkstoffen, die für erdverlegte Abwasserkanäle und -leitungen vorgesehen sind.
Die Formstücke können im Spritzguss hergestellt oder aus Rohren und/oder Spritzgussteilen handfertigt werden.
ANMERKUNG 3 Rohre, Formstücke oder andere Rohrleitungsteile, die einer der in Anhang C aufgeführten Kunststoff-Produktnormen entsprechen, können mit Rohren und Formstücken nach dieser Norm verbunden werden, sofern sie die Anforderungen an die Maße der Verbindungen nach Abschnitt 6 sowie die Anforderungen nach Tabelle 14 erfüllen.