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Diese Europäische Norm legt die Mindestanforderungen an Helme für technische Rettung fest. Diese Helme sind dazu vorgesehen, die obere Hälfte des Kopfes hauptsächlich gegen die Auswirkungen mechanischer Gefährdungen wie Stoß und Durchdringung, Flammen, elektrische und chemische Gefährdungen bei der Durchführung von technischen Rettungsmaßnahmen und damit verbundenen Tätigkeiten zu schützen.
Technische Rettungsmaßnahmen umfassen Arbeiten, die mit der jeweiligen Umgebung im Zusammenhang stehen sowie mit den Einsatzszenarien verbundene Bedingungen wie Verkehrsunfälle, die jedoch nicht darauf beschränkt sind, sondern häufig Arbeiten in und um eingestürzte(n) Bauwerke(n) im Anschluss an Naturkatastrophen (Überschwemmung, Erdbeben usw.) über längere Zeiträume einschließen.
Anforderungen an die Kennzeichnung und an die Herstellerinformation sind ebenfalls enthalten.
Helme zur Verwendung für die Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen baulichen Anlagen oder für Wald- und Flächenbrandbekämpfung werden in dieser Europäischen Norm nicht behandelt, siehe EN 443 und EN 16471.
Helme zur Anwendung bei Rettungsaktionen im Wasser mit handwerklichen Techniken werden in dieser Europäischen Norm ebenfalls nicht behandelt.
Der Schutz des Gesichtes, der Augen, der Ohren und des Halses kann zusätzliche Gegenstände Persönlicher Schutzausrüstung erfordern, die in dieser Europäischen Norm nicht behandelt werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
36685
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt die Mindestanforderungen an Helme für technische Rettung fest. Diese Helme sind dazu vorgesehen, die obere Hälfte des Kopfes hauptsächlich gegen die Auswirkungen mechanischer Gefährdungen wie Stoß und Durchdringung, Flammen, elektrische und chemische Gefährdungen bei der Durchführung von technischen Rettungsmaßnahmen und damit verbundenen Tätigkeiten zu schützen.
Technische Rettungsmaßnahmen umfassen Arbeiten, die mit der jeweiligen Umgebung im Zusammenhang stehen sowie mit den Einsatzszenarien verbundene Bedingungen wie Verkehrsunfälle, die jedoch nicht darauf beschränkt sind, sondern häufig Arbeiten in und um eingestürzte(n) Bauwerke(n) im Anschluss an Naturkatastrophen (Überschwemmung, Erdbeben usw.) über längere Zeiträume einschließen.
Anforderungen an die Kennzeichnung und an die Herstellerinformation sind ebenfalls enthalten.
Helme zur Verwendung für die Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen baulichen Anlagen oder für Wald- und Flächenbrandbekämpfung werden in dieser Europäischen Norm nicht behandelt, siehe EN 443 und EN 16471.
Helme zur Anwendung bei Rettungsaktionen im Wasser mit handwerklichen Techniken werden in dieser Europäischen Norm ebenfalls nicht behandelt.
Der Schutz des Gesichtes, der Augen, der Ohren und des Halses kann zusätzliche Gegenstände Persönlicher Schutzausrüstung erfordern, die in dieser Europäischen Norm nicht behandelt werden.