Projekta Nr.EN ISO 10256:2003
NosaukumsDiese Internationale Norm legt Anforderungen an die Funktionsfähigkeit und Prüfungen für den Kopf- und Gesichtsschutz zur Benutzung beim Eishockey fest. ANMERKUNG 1 Der Zweck ist die Verringerung der Gefahr von Kopf- und Gesichtsverletzungen, ohne die Form oder die Attraktivität des Spiels zu beeinflussen. ANMERKUNG 2 Eishockey ist ein Sport, bei dem eine Verletzungsgefahr besteht. Diese Internationale Norm ist nur für Helme und Gesichtsschutz zur Benutzung beim Eishockey bestimmt. Eishockeyhelme bieten keinen Schutz gegen Hals- oder Wirbelsäulenverletzungen. Schwere Kopf-, Gehirn- oder Wirbelsäulenverletzungen, einschließlich Lähmungen oder Tod, können trotz der Benutzung eines Eishockeyhelmes nach dieser Internationalen Norm vorkommen. Anforderungen an die Funktionsfähigkeit und Prüfverfahren, wo anwendbar, sind für folgende Punkte festgelegt: a) Konstruktion; b) stoßdämpfende Eigenschaften; c) Puckaufprallwiderstand; d) Durchdringungsfestigkeit; e) Eigenschaften der Trageeinrichtung; f) Sichtfeld; g) Kennzeichnung und Information. Der Kopf- und Gesichtsschutz ist bestimmt zur Benutzung durch a) Spieler, b) Torwarte und c) bestimmte Begleitpersonen (z. B. Schiedsrichter).
Reģistrācijas numurs (WIID)6480
Darbības sfēraDiese Internationale Norm legt Anforderungen an die Funktionsfähigkeit und Prüfungen für den Kopf- und Gesichtsschutz zur Benutzung beim Eishockey fest. ANMERKUNG 1 Der Zweck ist die Verringerung der Gefahr von Kopf- und Gesichtsverletzungen, ohne die Form oder die Attraktivität des Spiels zu beeinflussen. ANMERKUNG 2 Eishockey ist ein Sport, bei dem eine Verletzungsgefahr besteht. Diese Internationale Norm ist nur für Helme und Gesichtsschutz zur Benutzung beim Eishockey bestimmt. Eishockeyhelme bieten keinen Schutz gegen Hals- oder Wirbelsäulenverletzungen. Schwere Kopf-, Gehirn- oder Wirbelsäulenverletzungen, einschließlich Lähmungen oder Tod, können trotz der Benutzung eines Eishockeyhelmes nach dieser Internationalen Norm vorkommen. Anforderungen an die Funktionsfähigkeit und Prüfverfahren, wo anwendbar, sind für folgende Punkte festgelegt: a) Konstruktion; b) stoßdämpfende Eigenschaften; c) Puckaufprallwiderstand; d) Durchdringungsfestigkeit; e) Eigenschaften der Trageeinrichtung; f) Sichtfeld; g) Kennzeichnung und Information. Der Kopf- und Gesichtsschutz ist bestimmt zur Benutzung durch a) Spieler, b) Torwarte und c) bestimmte Begleitpersonen (z. B. Schiedsrichter).
StatussAtcelts
ICS grupa13.340.20