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Diese Internationale Norm legt die grundlegenden Mindestanforderungen an die Sicherheit und die
Prüfverfahren für Schutzkleidung fest einschließlich Hauben, Schürzen, Überziehärmel und Gamaschen, die
dafür vorgesehen ist, den Träger einschließlich Kopf (Haube) und Füße (Gamaschen) beim Schweißen und
verwandten Prozessen mit vergleichbaren Risiken zu schützen. Der Anwendungsbereich dieser Internationalen
Norm umfasst zum Schutz des Kopfes und der Füße des Schweißers nur Gamaschen und
Hauben. Diese Internationale Norm legt keine Anforderungen an Handschutz oder Visiere für den Schutz des
Gesichts fest.
Diese Art Schutzkleidung ist dazu vorgesehen, den Träger gegen Schweißspritzer (kleine Spritzer geschmolzenen
Metalls), kurzzeitigen Kontakt mit Flammen sowie Strahlungswärme aus dem Lichtbogen zu schützen
und sie bietet unter üblichen Schweißbedingungen in begrenztem Maße elektrische Isolation gegenüber unter
Gleichspannung bis ungefähr 100 V stehenden elektrischen Leitern. Schweiß, Verschmutzung oder andere
Verunreinigungen können den Schutz gegen kurzzeitiges unbeabsichtigtes Berühren von spannungsführenden
elektrischen Leitern bis zu dieser Spannung beeinträchtigen. Diese Internationale Norm legt zwei
Klassen mit spezifischen Leistungsanforderungen fest (siehe Anhang A), wobei Klasse 1 die niedrigere
Klasse und Klasse 2 die höhere Klasse ist.
- Klasse 1 (niedrigere Klasse) bietet Schutz gegen weniger gefährdende Schweißverfahren und Arbeitsplatzsituationen
mit weniger Schweißspritzern und niedrigerer Strahlungswärme.
- Klasse 2 (höhere Klasse) bietet Schutz gegen stärker gefährdende Schweißverfahren und Arbeitsplatzsituationen
mit mehr Schweißspritzern und stärkerer Strahlungswärme.
Einzelheiten sind in Tabelle 1 und Anhang B angegeben.
Für angemessenen Schutz gegen Risiken, denen Schweißer üblicherweise ausgesetzt sind, sollte
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Kopf, Gesicht, Hände und Füße entsprechend anderen Normen
getragen werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
32207
Darbības sfēra
Diese Internationale Norm legt die grundlegenden Mindestanforderungen an die Sicherheit und die
Prüfverfahren für Schutzkleidung fest einschließlich Hauben, Schürzen, Überziehärmel und Gamaschen, die
dafür vorgesehen ist, den Träger einschließlich Kopf (Haube) und Füße (Gamaschen) beim Schweißen und
verwandten Prozessen mit vergleichbaren Risiken zu schützen. Der Anwendungsbereich dieser Internationalen
Norm umfasst zum Schutz des Kopfes und der Füße des Schweißers nur Gamaschen und
Hauben. Diese Internationale Norm legt keine Anforderungen an Handschutz oder Visiere für den Schutz des
Gesichts fest.
Diese Art Schutzkleidung ist dazu vorgesehen, den Träger gegen Schweißspritzer (kleine Spritzer geschmolzenen
Metalls), kurzzeitigen Kontakt mit Flammen sowie Strahlungswärme aus dem Lichtbogen zu schützen
und sie bietet unter üblichen Schweißbedingungen in begrenztem Maße elektrische Isolation gegenüber unter
Gleichspannung bis ungefähr 100 V stehenden elektrischen Leitern. Schweiß, Verschmutzung oder andere
Verunreinigungen können den Schutz gegen kurzzeitiges unbeabsichtigtes Berühren von spannungsführenden
elektrischen Leitern bis zu dieser Spannung beeinträchtigen. Diese Internationale Norm legt zwei
Klassen mit spezifischen Leistungsanforderungen fest (siehe Anhang A), wobei Klasse 1 die niedrigere
Klasse und Klasse 2 die höhere Klasse ist.
- Klasse 1 (niedrigere Klasse) bietet Schutz gegen weniger gefährdende Schweißverfahren und Arbeitsplatzsituationen
mit weniger Schweißspritzern und niedrigerer Strahlungswärme.
- Klasse 2 (höhere Klasse) bietet Schutz gegen stärker gefährdende Schweißverfahren und Arbeitsplatzsituationen
mit mehr Schweißspritzern und stärkerer Strahlungswärme.
Einzelheiten sind in Tabelle 1 und Anhang B angegeben.
Für angemessenen Schutz gegen Risiken, denen Schweißer üblicherweise ausgesetzt sind, sollte
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Kopf, Gesicht, Hände und Füße entsprechend anderen Normen
getragen werden.