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Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter
Schutzwirkung einschließlich wiederverwendbarer Schutzkleidung fest. Chemikalienschutzkleidung mit
eingeschränkter Schutzwirkung ist für die Verwendung in Fällen einer möglichen Exposition gegenüber
leichter Chemikalienversprühung, flüssigen Aerosolen oder mit niedrigem Druck auftreffenden Spritzern
geeignet, gegen die eine vollständige Barriere gegen Flüssigkeitspermeation (auf molekularer Ebene) nicht
erforderlich ist.
Dieses Dokument gilt für beide, die Chemikalienschutzbekleidungen (Typ 6) und den Teilkörperschutz (Typ
PB [6]).
Chemikalienschutzanzüge (Typ 6) bedecken und schützen mindestens den Rumpf und die Lenden, z. B.
einteilige Overalls und zweiteilige Anzüge mit oder ohne Haube, mit oder ohne Füßlinge oder Überschuhe.
Dieses Dokument legt auch die Mindestanforderungen für die Verbindungen zwischen den verschiedenen
Teilen von Typ-6-Anzügen durch Anwendung eines abgeschwächten Spray-Tests für den ganzen Anzug
mittels einer Variante von EN 468 fest, wie in 5.2 beschrieben.
Teilweiser Körperschutz mit ähnlicher eingeschränkter Schutzwirkung (Typ PB [6]) bedeckt und schützt nur
einen Teil des Körpers, wie z. B. Kittel oder Schürzen, Ärmel usw. Sie sollten jedoch nicht mit dem Test für
den ganzen Anzug (5.2) geprüft werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
6673
Darbības sfēra
Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter
Schutzwirkung einschließlich wiederverwendbarer Schutzkleidung fest. Chemikalienschutzkleidung mit
eingeschränkter Schutzwirkung ist für die Verwendung in Fällen einer möglichen Exposition gegenüber
leichter Chemikalienversprühung, flüssigen Aerosolen oder mit niedrigem Druck auftreffenden Spritzern
geeignet, gegen die eine vollständige Barriere gegen Flüssigkeitspermeation (auf molekularer Ebene) nicht
erforderlich ist.
Dieses Dokument gilt für beide, die Chemikalienschutzbekleidungen (Typ 6) und den Teilkörperschutz (Typ
PB [6]).
Chemikalienschutzanzüge (Typ 6) bedecken und schützen mindestens den Rumpf und die Lenden, z. B.
einteilige Overalls und zweiteilige Anzüge mit oder ohne Haube, mit oder ohne Füßlinge oder Überschuhe.
Dieses Dokument legt auch die Mindestanforderungen für die Verbindungen zwischen den verschiedenen
Teilen von Typ-6-Anzügen durch Anwendung eines abgeschwächten Spray-Tests für den ganzen Anzug
mittels einer Variante von EN 468 fest, wie in 5.2 beschrieben.
Teilweiser Körperschutz mit ähnlicher eingeschränkter Schutzwirkung (Typ PB [6]) bedeckt und schützt nur
einen Teil des Körpers, wie z. B. Kittel oder Schürzen, Ärmel usw. Sie sollten jedoch nicht mit dem Test für
den ganzen Anzug (5.2) geprüft werden.