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Diese Europäische Norm wurde gemäß dem von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone an CEN erteilten Mandat M/1102) erarbeitet.
Die in diesem Anhang aufgeführten Abschnitte dieser Europäischen Norm erfüllen die Anforderungen des Mandates, das auf der Grundlage der EG-Bauprodukte-Richtlinie (89/106/EWG) erteilt wurde.
Die Übereinstimmung mit diesen Abschnitten berechtigt zur Vermutung, dass die mit diesem Anhang abgedeckten Duschwannen für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind; es ist auf die Angaben zu verweisen, die der CE Kennzeichnung beigefügt sind.
WARNUNG — Andere Anforderungen und andere EG Richtlinien, die nicht die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck berühren, können das (die) in den Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm fallende(n) Bauprodukt(e) betreffen.
ANMERKUNG 1 Zusätzlich zu den konkreten Abschnitten dieser Norm, die sich auf gefährliche Substanzen beziehen, kann es weitere Anforderungen an die Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen (z. B. umgesetzte europäische Rechtsvorschriften und nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften). Um die Bestimmungen der EU Bauprodukte-Richtlinie zu erfüllen, ist es notwendig, die besagten Anforderungen, sofern sie Anwendung finden, ebenfalls einzuhalten.
ANMERKUNG 2 Eine Informationsdatenbank über europäische und nationale Bestimmungen über gefährliche Substanzen ist auf der Webseite der Kommission EUROPA, Zugang über http://europa.eu.int/comm/enterprise/construction/internal/dangsub/dangmain.htm) verfügbar.
Dieser Anhang gibt die Bedingungen für die CE-Kennzeichnung der Duschwannen für den in Tabelle ZA.1 angegebenen Verwendungszweck an und führt die einschlägigen geltenden Abschnitte an. Dieser Anhang hat denselben Anwendungsbereich wie im Abschnitt 1 dieser Norm und ist durch Tabelle ZA.1 bestimmt.
Reģistrācijas numurs (WIID)
28246
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm wurde gemäß dem von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone an CEN erteilten Mandat M/1102) erarbeitet.
Die in diesem Anhang aufgeführten Abschnitte dieser Europäischen Norm erfüllen die Anforderungen des Mandates, das auf der Grundlage der EG-Bauprodukte-Richtlinie (89/106/EWG) erteilt wurde.
Die Übereinstimmung mit diesen Abschnitten berechtigt zur Vermutung, dass die mit diesem Anhang abgedeckten Duschwannen für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind; es ist auf die Angaben zu verweisen, die der CE Kennzeichnung beigefügt sind.
WARNUNG — Andere Anforderungen und andere EG Richtlinien, die nicht die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck berühren, können das (die) in den Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm fallende(n) Bauprodukt(e) betreffen.
ANMERKUNG 1 Zusätzlich zu den konkreten Abschnitten dieser Norm, die sich auf gefährliche Substanzen beziehen, kann es weitere Anforderungen an die Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen (z. B. umgesetzte europäische Rechtsvorschriften und nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften). Um die Bestimmungen der EU Bauprodukte-Richtlinie zu erfüllen, ist es notwendig, die besagten Anforderungen, sofern sie Anwendung finden, ebenfalls einzuhalten.
ANMERKUNG 2 Eine Informationsdatenbank über europäische und nationale Bestimmungen über gefährliche Substanzen ist auf der Webseite der Kommission EUROPA, Zugang über http://europa.eu.int/comm/enterprise/construction/internal/dangsub/dangmain.htm) verfügbar.
Dieser Anhang gibt die Bedingungen für die CE-Kennzeichnung der Duschwannen für den in Tabelle ZA.1 angegebenen Verwendungszweck an und führt die einschlägigen geltenden Abschnitte an. Dieser Anhang hat denselben Anwendungsbereich wie im Abschnitt 1 dieser Norm und ist durch Tabelle ZA.1 bestimmt.