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Diese Europäische Norm legt Anforderungen an vorgefertigte und/oder vor Ort montierte Anlagen zur Behandlung von häuslichem Schmutzwasser einschließlich solchem aus Gaststätten und Gewerbebetrieben für Gruppen von bis zu 50 Personen sowie Prüfverfahren, die Kennzeichnung und die Konformitäts¬bewertung fest. Kleinkläranlagen nach dieser Europäischen Norm werden für die Behandlung von häus¬lichem Abwasser verwendet.
Sie deckt Anlagen mit Behältern aus Beton, Stahl, PVC U, Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), glasfaser-verstärktem Kunststoff (GFK-UP) und Polydicyclopentadien (PDCPD), PVC und EPDM ab.
Die in dieser Europäischen Norm spezifizierten Prüfverfahren legen die Ausführung der Anlage fest, die zur Prüfung von deren Eignung für den Verwendungszweck erforderlich ist (siehe 5.2).
Die vorliegende Europäische Norm gilt für Kleinkläranlagen, die in den Boden eingebaut werden und dann keinen Fahrzeuglasten ausgesetzt sind.
Diese Europäische Norm gilt für Anlagen, bei denen alle vorgefertigten Bauteile im Werk oder vor Ort durch einen Hersteller zusammengebaut werden und die als Ganzes geprüft werden.
ANMERKUNG In einigen Ländern sind, um den nationalen Vorschriften zu entsprechen, den Anlagen zur Behandlung des häuslichen Abwassers weitere Anlagen nachgeschaltet.
Reģistrācijas numurs (WIID)
41265
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt Anforderungen an vorgefertigte und/oder vor Ort montierte Anlagen zur Behandlung von häuslichem Schmutzwasser einschließlich solchem aus Gaststätten und Gewerbebetrieben für Gruppen von bis zu 50 Personen sowie Prüfverfahren, die Kennzeichnung und die Konformitäts¬bewertung fest. Kleinkläranlagen nach dieser Europäischen Norm werden für die Behandlung von häus¬lichem Abwasser verwendet.
Sie deckt Anlagen mit Behältern aus Beton, Stahl, PVC U, Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), glasfaser-verstärktem Kunststoff (GFK-UP) und Polydicyclopentadien (PDCPD), PVC und EPDM ab.
Die in dieser Europäischen Norm spezifizierten Prüfverfahren legen die Ausführung der Anlage fest, die zur Prüfung von deren Eignung für den Verwendungszweck erforderlich ist (siehe 5.2).
Die vorliegende Europäische Norm gilt für Kleinkläranlagen, die in den Boden eingebaut werden und dann keinen Fahrzeuglasten ausgesetzt sind.
Diese Europäische Norm gilt für Anlagen, bei denen alle vorgefertigten Bauteile im Werk oder vor Ort durch einen Hersteller zusammengebaut werden und die als Ganzes geprüft werden.
ANMERKUNG In einigen Ländern sind, um den nationalen Vorschriften zu entsprechen, den Anlagen zur Behandlung des häuslichen Abwassers weitere Anlagen nachgeschaltet.