Projekta Nr.EN 12566-6:2016
NosaukumsDiese Europäische Norm legt Anforderungen, Prüfverfahren, die Konformitätsbewertung und die Kenn-zeichnung für vorgefertigte Anlagen der zweiten Reinigungsstufe fest, die für die Behandlung des aus Faulgruben nach EN 12566-1 oder EN 12566-4 ablaufenden Abwassers in Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW verwendet werden. ANMERKUNG Gleichwertiges aus Faulgruben ablaufendes Abwasser kann aus bestehenden Faulgruben stammen. Sie gilt für vorgefertigte Anlagen der zweiten Reinigungsstufe, bei denen sämtliche Komponenten vorgefertigt sind oder vor Ort montiert werden, und durch den Hersteller als Bausatz auf den Markt gebracht werden. Die vorgefertigte Anlage der zweiten Reinigungsstufe besteht aus einem Behälter oder mehreren Behältern aus Beton, Stahl, weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U), Polyethylen (PE), glasfaserverstärktem Kunststoff auf der Basis von ungesättigtem Polyesterharz (GFK-UP), Polypropylen (PP), Polydicyclo¬pentadien (PDCPD) oder aus einem Behälter aus flexiblen Bahnen (HDPE, PP, PVC, EPDM). Weitere, durch den Hersteller spezifizierte Baugruppen wie Rohrleitungen, Pumpen und Filtermaterial werden als Teil der Anlage angesehen. Diese Europäische Norm legt die Leistung von vorgefertigten Anlagen der zweiten Reinigungsstufe fest, die zur Verifizierung ihrer Eignung für die Endanwendungsbedingungen erforderlich ist, und für die die Prüfverfahren festgelegt sind. Diese Europäische Norm gilt für Anlagen der zweiten Reinigungsstufe, die vorgefertigt sind oder vor Ort montiert werden, und die auf der Bodenoberfläche verwendet werden (außerhalb eines Gebäudes) oder so im Boden eingebaut sind, dass keine Fahrzeuglasten auf die Anlage wirken. Diese Europäische Norm behandelt keine:  nicht wasserdichten Anlagen der zweiten Reinigungsstufe mit direkter Infiltration in den Boden;  Nachrüstsätze (siehe Definition in 3.1.7).
Reģistrācijas numurs (WIID)41269
Darbības sfēraDiese Europäische Norm legt Anforderungen, Prüfverfahren, die Konformitätsbewertung und die Kenn-zeichnung für vorgefertigte Anlagen der zweiten Reinigungsstufe fest, die für die Behandlung des aus Faulgruben nach EN 12566-1 oder EN 12566-4 ablaufenden Abwassers in Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW verwendet werden. ANMERKUNG Gleichwertiges aus Faulgruben ablaufendes Abwasser kann aus bestehenden Faulgruben stammen. Sie gilt für vorgefertigte Anlagen der zweiten Reinigungsstufe, bei denen sämtliche Komponenten vorgefertigt sind oder vor Ort montiert werden, und durch den Hersteller als Bausatz auf den Markt gebracht werden. Die vorgefertigte Anlage der zweiten Reinigungsstufe besteht aus einem Behälter oder mehreren Behältern aus Beton, Stahl, weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U), Polyethylen (PE), glasfaserverstärktem Kunststoff auf der Basis von ungesättigtem Polyesterharz (GFK-UP), Polypropylen (PP), Polydicyclo¬pentadien (PDCPD) oder aus einem Behälter aus flexiblen Bahnen (HDPE, PP, PVC, EPDM). Weitere, durch den Hersteller spezifizierte Baugruppen wie Rohrleitungen, Pumpen und Filtermaterial werden als Teil der Anlage angesehen. Diese Europäische Norm legt die Leistung von vorgefertigten Anlagen der zweiten Reinigungsstufe fest, die zur Verifizierung ihrer Eignung für die Endanwendungsbedingungen erforderlich ist, und für die die Prüfverfahren festgelegt sind. Diese Europäische Norm gilt für Anlagen der zweiten Reinigungsstufe, die vorgefertigt sind oder vor Ort montiert werden, und die auf der Bodenoberfläche verwendet werden (außerhalb eines Gebäudes) oder so im Boden eingebaut sind, dass keine Fahrzeuglasten auf die Anlage wirken. Diese Europäische Norm behandelt keine:  nicht wasserdichten Anlagen der zweiten Reinigungsstufe mit direkter Infiltration in den Boden;  Nachrüstsätze (siehe Definition in 3.1.7).
StatussIzstrādē
ICS grupa13.060.30